Rechtsprechung
| BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Auslegung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages - Voraussetzungen für die Übertragung des Milchkontingents für eine Pachtfläche - Bemessung der Anlieferungs-Referenzmenge - Recht der Milchkontingentierung - Pächterschutz - Kündigung durch den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Landwirtschaft: Begriff der Begriff "Vertragsverlängerung unter entsprechenden Bedingungen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.09.1991 - 1 K 88 A. 179
- VG Augsburg, 17.09.1991 - Au 1 K 88 A.179
- VGH Bayern, 10.11.1992 - 9 B 91.3456
- BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88
Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge
Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93
Aus dieser Bestimmung ergibt sich eindeutig, daß nur derjenige Pächter geschützt werden soll, der die Milcherzeugungsfläche gegen seinen Willen an den Verpächter herausgeben muß (BVerwGE 90, 18 [BVerwG 20.02.1992 - 3 C 51/88]).Deshalb hat der Senat auch keine Veranlassung, sich damit zu befassen, daß das Berufungsgericht fehlerhafterweise davon abgesehen hat, die für eine abschließende Entscheidung über den Klageantrag erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen und die Spruchreife herbeizuführen (BVerwGE 90, 18 [BVerwG 20.02.1992 - 3 C 51/88]).
- BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91
Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren
Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93
Der Beklagte hat keine Kosten zu tragen, da er im Revisionsverfahren keinen Antrag gestellt hat (vgl. Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 45.91 - Buchholz 418.04 Nr. 19). - BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge - …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93
Der Beurteilung des Klagebegehrens zugrunde zu legen sind die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und der Milch-Garantiemengen-Verordnung, die sich für den Zeitpunkt der Rückgabe des Pachtgegenstandes - hier also den 30. September 1987 - Geltung beimessen (vgl. Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 Nr. 97).
- BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94
Recht der Landwirtschaft: Übergang von Referenzmengen bei Rückgabe von …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93
Das Gemeinschaftsrecht regelte den Referenzmengenübergang zur fraglichen Zeit nach dem Prinzip der Betriebs- oder Flächenakzessorietät, ließ also die Referenzmenge im Grundsatz dem Betrieb oder Betriebsteil folgen (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 -). - BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93
Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) - Referenzmengenübergang - Pächterschutz - …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93
Für die Gewährung von Pächterschutz ist kein Raum, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit ist, den Vertrag fortzusetzen (Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 15.93 - Buchholz 451.512 Nr. 99). - BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 37.89
Feststellung eines Schadens am Betriebsvermögen wegen des Verlustes eines …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93
Die in Betracht kommenden Beweismittel sind grundsätzlich einander gleichwertig, so daß - von Ausnahmen abgesehen - das Gericht die freie Wahl hat, welcher Beweismittel es sich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bedienen will (vgl. Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 3 C 37.89 - IFLA 1993, 142 ).
- BVerwG, 10.09.2026 - 2 B 20.26 Die in Betracht kommenden Beweismittel sind grundsätzlich einander gleichwertig, sodass - von Ausnahmen abgesehen - das Gericht die freie Wahl hat, welcher Beweismittel es sich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bedienen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 1995 - 3 C 3.93 - juris Rn. 28;… Beschluss vom 15. August 2006 - 1 B 61.06 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 10.01.1996 - 3 B 87.95
Recht der Landwirtschaft: Pächterschutz im Milchkontingentierungsrecht
Für die Gewährung von Pächterschutz ist kein Raum, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit ist, den Vertrag fortzusetzen; auch die bloß vorzeitige Vertragsbeendigung steht der Annahme eines auslaufenden Pachtvertrages entgegen (Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 15.93 - Buchholz 451.512 Nr. 99; Urteil vom 2. November 1995 - BVerwG 3 C 3.93 -).
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