Rechtsprechung
| BVerwG, 31.08.1995 - 3 C 3.94 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- VG Hamburg, 15.07.2024 - 12 K 4803/20
Baupolizeiverordnung der Hansestadt Hamburg; Baustufentafel; zulässige Traufhöhe; …
Wenn die Norm bestimmt, dass ein Vorhaben im Einzelfall auch unzulässig ist, wenn es wegen seines Umfangs der Eigenart eines bestimmten Baugebiets widerspricht, so geht sie vielmehr davon aus, dass im Einzelfall "Quantität in Qualität umschlagen", d.h. die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung beeinflussen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995, 3 C 3.94, juris Rn. 17; OVG Münster, Beschl. v. 17.2.2011, 7 B 1803.10, juris Rn 23;… siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 8.10.2009, 2 Bs 176/09, juris Rn. 10).
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