Rechtsprechung
| BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 30.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einschätzung von örtlichen Verhältnissen einer Jagdausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 31.07.1980 - 7 K 86/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1982 - 20 A 1972/80
- BVerwG, 26.05.1983 - 3 B 77.82
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 30.83
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.04.1967 - I C 23.66
Auszug aus BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 30.83
Das Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz (vgl. Art. 75 Nr. 3 GG) und setzt seine Ausfüllung durch die Landesgesetzgebung voraus; es läßt ihr einen weiten Raum zur Regelung von Einzelheiten (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 10 = RdL 1967, 219-220).Dahingestellt bleiben kann es für die Revisionsentscheidung, ob sich - wie offenbar das angefochtene Urteil annimmt - ein Verbot, einen Jagdbezirk durch eine Abrundungsmaßnahme unter diese gesetzliche Mindestgröße absinken zu lassen, bereits unmittelbar aus § 7 Abs. 1 BJagdG herleiten läßt, etwa weil jedenfalls bei erheblicher Unterschreitung der Mindestgröße die ordnungsgemäße Bejagung des Eigenjagdbezirkes in Frage gestellt werden kann (…vgl. dazu Mitzschke/Schäfer, Komm, zum BJagdG 4. Aufl., § 5 RdNr. 16; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. April 1967 a.a.O.).
Daraus folgt, daß Abrundungen im Wege der ausschließlichen Angliederung von Grundflächen grundsätzlich nur als zulässig anzusehen sind, wenn besondere Umstände dies erheischen (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - [RdL 1967, 219-220 f. -]).
- BVerwG, 31.10.1966 - IV B 2.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung einer vorläufigen …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 30.83
Das Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz (vgl. Art. 75 Nr. 3 GG) und setzt seine Ausfüllung durch die Landesgesetzgebung voraus; es läßt ihr einen weiten Raum zur Regelung von Einzelheiten (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 10 = RdL 1967, 219-220).Daraus folgt, daß Abrundungen im Wege der ausschließlichen Angliederung von Grundflächen grundsätzlich nur als zulässig anzusehen sind, wenn besondere Umstände dies erheischen (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - [RdL 1967, 219-220 f. -]).
- VG Freiburg, 18.10.2006 - 2 K 1544/05
Jagdgenossenschaft; Beschlussfassung; Nichtigkeit von Beschlüssen, die unter …
Denn durch die Abrundung verschlechtert sich seine jagdrechtliche Stellung auf dem Grundstück und wird sein Stimmgewicht in der Jagdgenossenschaft verringert (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.7.1984 - 3 C 30/83 - in juris zur Abrundung durch Verwaltungsakt).Rn. 27 Ist der Beschluss mithin an der Rechtsgrundlage des § 2 LJagdG zu messen, ist dieser unwirksam, weil die - verwaltungsgerichtlich voll überprüfbaren (BVerwG, Urt. v. 19.7.1984 - 3 C 30/83 - in juris) - Voraussetzungen der Vorschrift nicht vorliegen.
Das Recht der Jagdgenossen als der jagdberechtigten, jedoch nicht jagdausübungsberechtigten Grundeigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk, über die Jagdausübung auf ihrem Grundeigentum zumindest im Rahmen der Jagdgenossenschaft selber mitzubestimmen, soll nach der gesetzlichen Regelung nur in notwendigen Fällen ausgeschlossen werden; daher müssen zwingende Gründe für die Abrundungsmaßnahme vorliegen, die Abrundung muss objektiv geboten sein (BVerwG, Urt. v. 19.7.1984 - 3 C 30/83 - in juris;… Nds. OVG, Urt. v. 10.3.1994 - 3 L 169/90 - NdsVBl 1996, 17; Kümmerle/Nagel, Jagdrecht BW, S. 103;… Mitzschke/Schäfer, BJagdG, § 5 Rn. 9 f.).
- OVG Niedersachsen, 10.03.1994 - 3 L 169/90
Abrundung eines Jagdbezirks von Amts wegen; Erforderlichkeit einer Abrundung zur …
Das Recht der jagdberechtigten, jedoch nicht Jagdausübungsberechtigten Grundeigentümer (Jagdgenossen) im gemeinschaftlichen Jagdbezirk, über die Jagdausübung auf ihrem Grundeigentum im Rahmen der Jagdgenossenschaft selber mitzubestimmen, soll nach der gesetzlichen Regelung nur in notwendigen Fällen ausgeschlossen werden ( BVerwG, Urt. v. 19.7.1984 - 3 C 30.83 -, JE II Nr. 71).Ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Annahme der Notwendigkeit aus Gründen der Jagdpflege und Jagdausübung gegeben sind, ist verwaltungsgerichtlich voll überprüfbar ( BVerwG, Urt. v. 19.7.1984 - 3 C 30.83 - a.a.O. und OVG Münster, Urt. v. 16.12.1983 - 20 A 2464/82 - JE II Nr. 70).
- VG Oldenburg, 01.12.2014 - 11 A 1685/14
Abrundung; altrechtlich; Eigenjagdbezirk; Jagdbehörde; Jagdgenosse; …
Dies ergibt sich daraus, dass sich durch die Abrundung sein Stimmrecht in der Jagdgenossenschaft verringert bzw. entfällt und außerdem seine Rechtsstellung bei Zugehörigkeit zu einer Jagdgenossenschaft in Bezug auf diese Fläche günstiger ist, als wenn das Grundstück einem Eigenjagdbezirk angegliedert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 30.83 - juris, Rn. 9 und 18; VG Freiburg…, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 K 1544/05 - juris, Rn. 22). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2025 - 1 L 67/24
Angliederung einer jagdbezirksfreien Fläche
Da auch eine einseitige Angliederung eine Abrundung im Sinne des § 5 Abs. 1 BJagdG darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 30.83 -, juris Rn. 23), lässt sich auch daraus kein Anspruch auf Austauschflächen ableiten.
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