Rechtsprechung
| BVerwG, 19.03.1970 - III C 31.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Geltendmachung des Ersatzes von Kriegsvertreibungsschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 02.11.1966 - 3 K 481.64
- BVerwG, 19.03.1970 - III C 31.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 35, 117
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67
Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - III C 31.67
In dem Verhalten muß der verbindliche Wille, Deutscher zu sein, seinen erkennbaren Niederschlag gefunden haben (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 -).Das Verwaltungsgericht hat mithin nicht aus dem Verhalten einer Gruppe eine Vermutung gegen den Kläger abgeleitet, die unstatthaft wäre (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 -).
Lastenausgleichsansprüche im Grundsatz ein Zusammenhang des Schadens mit den gegen Deutsche gerichteten Maßnahmen unerläßlich ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 -).
- BVerwG, 30.01.1969 - III C 31.68
Verlegung eines Betriebes in ein anderes Land - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - III C 31.67
Mit Rücksicht auf die lastenausgleichsrechtliche Systematik hat der Senat - anders als bei den Vertriebenen im engeren Sinn - bei den Aussiedlern eine besondere Prüfung des Zusammenhangs des Schadens mit den gegen Deutsche gerichteten Maßnahmen für erforderlich gehalten (Urteil vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -). - BVerwG, 12.03.1964 - III C 43.63
Geltendmachung eines einem nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen und …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - III C 31.67
Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. März 1964 - BVerwG III C 43.63 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 91 = BVerwGE 18, 131) als Motivation für das Ehegattenprivileg des § 11 Abs. 3 LAG die Erwägung herausgestellt, "es sollte vor allem für das Familiengut, das im Zusammenhang mit Vertreibungsmaßnahmen im Sinne des § 12 Abs. 1 LAG verlorengegangen ist, ohne Rücksicht darauf, welchem der Ehegatten die verlorenen Wirtschaftsgüter nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften gehört hatten, ein Ausgleich im Rahmen der Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes gewährt werden". - BVerwG, 24.10.1958 - IV C 355.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - III C 31.67
Denn mangels bestimmter kriegerischer Einzelereignisse im Sinne des § 13 Abs. 2 LAG kann insoweit ein Kriegssachschaden nicht vorliegen, auch kein "Gilt-Kriegssachschaden" im Sinne des § 13 Abs. 3 LAG (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 355.57 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 13 LAG Nr. 40]). - BVerwG, 27.10.1955 - IV C 102.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - III C 31.67
Das war für den vorliegenden Fall gemäß § 12 Abs. 11 LAG der Zeitpunkt der Aussiedlung aus Gleiwitz im Jahre 1962 (vgl. hierzu Urteil vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 102.54 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 1 FG Nr. 1]).
- BVerwG, 30.05.1974 - III C 52.73
Feststellung von Vertreibungsschäden durch Umsiedlung - Ausstellung eines …
Aus dem Urteil des Senats vom 19. März 1970 - BVerwG III C 31.67 - (BVerwGE 35, 117) läßt sich für den hier vorliegenden Fall nichts Gegenteiliges herleiten: Dort ging es um Schäden, die einem "Gilt-Vertriebenen" vor der Eheschließung mit einer deutschen Volkszugehörigen entstanden waren, als er mithin noch kein potentieller Vertriebener war. - BVerwG, 15.10.1985 - 3 C 16.85 Dieser rechtliche Schluß trifft zwar insoweit zu, als sich der Kläger auf die aufgrund seiner Eheschließung mit einer deutschen Volkszugehörigen aus § 11 Abs. 2 LAG bzw. § 1 Abs. 3 BVFG abgeleitete Eigenschaft als "Gilt-Vertriebener" hier nicht mit Erfolg berufen kann, da sie für sich allein eine lastenausgleichsrechtliche Schadensfeststellung zu seinen Gunsten nicht rechtfertigt (vgl. dazu die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 19. März 1970 - BVerwG 3 C 31.67 - <BVerwGE 35, 117> sowie vom 30. Mai 1974 - BVerwG 3 C 52.73 - <BVerwGE 45, 183/188>).
- BVerwG, 07.04.1975 - III CB 18.74
Rechtsmittel
Das zeigt der vom beschließenden Senat in BVerwGE 35, 117 entschiedene Fall, in dem es sich zwar auch um einen Geschädigten jüdischer Abstammung handelt, jedoch machte dieser, weil er die Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG erfüllt, seine Ansprüche nicht auf Grund der Vorschriften der 7. FeststellungsDV geltend.
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