Rechtsprechung
| BVerwG, 31.07.1989 - 3 C 31.87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 28.02.1990 - 3 C 53.87
Kürzung eines nach den Vorschriften des Beweissicherungs- und …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Kürzung gemäß § 21 FG nicht davon abhängig, daß die zum Schadenszeitpunkt noch vorhandenen Wirtschaftsgüter in der gleichen Höhe auch bereits zum Zeitpunkt des maßgebenden Bewertungsstichtages für die Berechnung des Ersatzeinheitswertes bestanden haben oder als "selbständiger Faktor" in dessen Berechnung aufgenommen worden sind (vgl. Urteile vom 18. Juni 1970 - BVerwG 3 C 50.69 - in Buchholz 427.2 § 21 Nr. 6 = ZLA 70, 189, vom 12. Februar 1980 - BVerwG 3 C 46.78 - in Buchholz 427.2 § 21 Nr. 14 = ZLA 80, 133 = Mtbl. BAA 80, 428; Beschluß vom 31. Juli 1989 - BVerwG 3 C 31.87 - in IFLA 89, 146).
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