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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1975 - III C 37.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2746
BVerwG, 13.06.1975 - III C 37.73 (https://dejure.org/1975,2746)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1975 - III C 37.73 (https://dejure.org/1975,2746)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1975 - III C 37.73 (https://dejure.org/1975,2746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme einer in den USA gelegenen Farm im ersten Weltkrieg - Feststellung eines Schadens nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) - Ersatz erlittener Verluste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.09.1974 - III B 4.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1975 - III C 37.73
    Seine Tatsachenfeststellungen - dazu gehören auch die Ermittlung und Auslegung ausländischen Rechts, auf das es für die zu treffende Entscheidung ankommt (Beschluß vom 19. September 1974 - BVerwG III B 4.73 - mit Nachweisen) - sind grundsätzlich für das Revisionsgericht bindend, es sei denn, insoweit griffen Verfahrensrügen durch.
  • BVerwG, 28.06.1972 - V C 61.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1975 - III C 37.73
    Wie schon der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Juni 1972 - BVerwG V C 61.71 - ausgesprochen hat, ist eine Beschlagnahme an sich nur eine vorübergehende Maßnahme.
  • BVerwG, 01.10.1975 - III C 82.74

    Begründetheit eines Armenrechtsantrags - Beschlagnahmung eines …

    Die Anwendung ausländischen - hier amerikanischen - Rechts ist der revisionsgerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. das in einem ähnlich gelagerten Fall ergangene Urteil des beschließenden Senats vom 13. Juni 1975 - BVerwG III C 37.73 - mit weiteren Nachweisen).

    Wie der beschließende Senat inzwischen in dem ähnlich liegenden Fall mit seinem Urteil vom 15. Juni 1975 - BVerwG III C 37.73 - entschieden hat, kann ein Vermögensgegenstand, über den der formell Berechtigte schon vor dem Zweiten Weltkrieg während einer so langen Zeit nicht verfügen konnte, daß er ihm wirtschaftlich nicht mehr zugerechnet werden konnte, nicht mehr Gegenstand einer Wegnahme im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg geworden sein.

  • BVerwG, 30.08.1990 - 3 C 89.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles bereits die Beschlagnahme der Vorbereitung des endgültigen Vermögensverlustes diente und sich diese damit wirtschaftlich wie eine endgültige Wegnahme auswirkte (urteile vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 37.73 - in Buchholz 427.7 § 2 Nr. 5, vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 37.76 - in Buchholz 427.7 § 8 Nr. 1 = BVerwGE 51, 325 und vom 27. August 1981 - BVerwG 3 C 30.81 - in Buchholz 427.7 § 6 Nr. 11; ORG Herford in RzW 56, 291).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 6.78

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Grundstück in Polen - …

    Daß die bloße "Beschlagnahme" sich hier wegen ihrer Auswirkungen wirtschaftlich schon wie eine förmliche Eigentumsentziehung dargestellt habe (vgl. die ähnliche Problematik in der Rechtsprechung des Senats zum Reparationsschädengesetz im Hinblick auf Beschlagnahmen nach der Feindgesetzgebung, Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 37.73 - [ZLA 1975, 188 = Mtbl.BAA 1976, 81]; Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 37.76 -), ist bei einer Maßnahme der hier vorliegenden Art nicht anzunehmen.
  • BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 52.80

    Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz - Rückerstattung durch …

    Der Gesetzgeber habe eine entsprechende Regelung, wie sie von der Rechtsprechung bei Reparationsschäden durch Wegnahme angenommen werde (BVerwG 3 C 37.73, Urteil vom 13. Juni 1975, Buchholz 427.7 § 2 RepG Nr. 5), für Rückerstattungsschäden nicht getroffen.
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