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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.1967 - III C 39.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,443
BVerwG, 15.06.1967 - III C 39.66 (https://dejure.org/1967,443)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1967 - III C 39.66 (https://dejure.org/1967,443)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1967 - III C 39.66 (https://dejure.org/1967,443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertreibungsschäden an einem Erbhof - Anerbe oder gesetzlicher Erbe als unmittelbar Geschädigter - Feststellung von Vertreibungsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 197
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.01.1964 - III C 11.60

    Vertreibungsschaden an einem Erbhof in Ostpreußen - Räumlicher Anwendungsbereich …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 39.66
    Bei späteren Erbfällen sind unmittelbar Geschädigte die nach bürgerlichem Recht zur Erbfolge berufenen Personen (Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 4, 350 und 18, 17).

    Das Reichserbhofgesetz sei, so hat der erkennende Senat in Fortführung dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 18. Januar 1964 - BVerwG III C 11.60 - [BVerwGE 18, 17] dargelegt, vornehmlich im Interesse der Erhaltung bäuerlichen Besitzes geschaffen worden.

  • BVerwG, 23.06.1966 - III C 58.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 39.66
    Demgegenüber hat der Senat in seinen Urteilen vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 58.64 und 59.64 - keinen Zweifel daran gelassen, daß das Kontrollratsgesetz Nr. 45 nicht in bezug auf Erbfälle anwendbar ist, die lange "vor der Besetzung" eingetreten sind.

    Die für die Beurteilung dieser Frage erforderlichen Feststellungen wird das Verwaltungsgericht zu treffen und demgemäß seine Entscheidung unter Berücksichtigung von BVerwG III C 58.64 und BVerwG III C 59.64 zu fällen haben.

  • BVerwG, 21.03.1957 - III C 88.56
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 39.66
    Bei späteren Erbfällen sind unmittelbar Geschädigte die nach bürgerlichem Recht zur Erbfolge berufenen Personen (Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 4, 350 und 18, 17).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der vertreibungsbedingte Verlust eines zu einem Erbhof gehörenden land- und forstwirschaftlichen Vermögens grundsätzlich nicht von einem Vertriebenen als unmittelbar Geschädigten mit der Berufung auf seine Anerbeneigenschaft geltend gemacht werden, wenn der Erbfall erst nach dem Zusammenbruch des Reiches (Kapitulation vom 8. Mai 1945) eingetreten ist (Urteile vom 21. März 1957 - BVerwG III C 88.56 - [BVerwGE 4, 350] und vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 11.60 -).

  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 11.60

    Anwendung des deutschen Reichserbhofrechts im Gebiet der ehemaligen Freien Stadt …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 39.66
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der vertreibungsbedingte Verlust eines zu einem Erbhof gehörenden land- und forstwirschaftlichen Vermögens grundsätzlich nicht von einem Vertriebenen als unmittelbar Geschädigten mit der Berufung auf seine Anerbeneigenschaft geltend gemacht werden, wenn der Erbfall erst nach dem Zusammenbruch des Reiches (Kapitulation vom 8. Mai 1945) eingetreten ist (Urteile vom 21. März 1957 - BVerwG III C 88.56 - [BVerwGE 4, 350] und vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 11.60 -).
  • BVerwG, 23.06.1966 - III C 59.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 39.66
    Die für die Beurteilung dieser Frage erforderlichen Feststellungen wird das Verwaltungsgericht zu treffen und demgemäß seine Entscheidung unter Berücksichtigung von BVerwG III C 58.64 und BVerwG III C 59.64 zu fällen haben.
  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 5.75

    Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem Vermögen - Notwendige Beiladung der …

    Denn nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 39.66 - sei die Rechtsstellung als Anerbe bereits mit dem Wegfall der realen Durchsetzbarkeit des erbhofrechtlichen Anspruchs verlorengegangen.
  • BVerwG, 12.03.1975 - III C 5.73

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Der erkennende Senat hat in anderem Zusammenhang mehrfach entschieden, daß der Verlust eines zu einem Erbhof gehörenden land- und forstwirtschaftlichen Vermögens grundsätzlich nicht von einem Vertriebenen als unmittelbar Geschädigten mit der Berufung auf seine Anerbeneigenschaft geltend gemacht werden kann, wenn der Erbfall erst nach dem Zusammenbruch des Reiches eingetreten ist (Urteile vom 21. März 1957 - BVerwG III C 88.56 - [BVerwGE 4, 350], vom 18. Januar 1964 - BVerwG III C 11.60 - [BVerwGE 18, 17], vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 139.66 - [ZLA 1967, 266] und vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 39.66 - [BVerwGE 27, 197]).
  • BVerwG, 14.10.1987 - 3 B 38.86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung …

    Diese Unmöglichkeit ist in den unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten mit dem Zusammenbruch des Reiches, also der Kapitulation am 8. Mai 1945 (Urteil vom 15. Juni 1967 - BVerwG 3 C 39.66 - in Buchholz 427.3 § 229 Nr. 59), spätestens jedoch mit der Besetzung durch die sowjetischen Truppen eingetreten (Urteil vom 18. Januar 1964 - BVerwG 3 C 11.60 - in BVerwGE 18, 17, 19) [BVerwG 18.01.1964 - III C 11/60].
  • BVerwG, 25.05.1978 - 3 CB 42.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    In einem künftigen Revisionsverfahren wird voraussichtlich über die bisherige Rechtsprechung des Senats zur Anwendung des Reichserbhofsrechts (vgl. BVerwGE 27, 197; Urteile vom 17. Februar 1972 - BVerwG 3 C 44.69 -, vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - [ZLA 1975, 120] und vom 21. Juli 1977 - BVerwG 3 C 28.76 -) hinaus geklärt werden können, wie sich für die Frage der Antragsberechtigung von Erben nach den Vorschriften des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes die Außerkraftsetzung des Reichserbhofgesetzes durch das Kontrollratsgesetz Nr. 45 bei testamentarischer Anordnung von Vor- und Nacherbschart auswirkt, wenn der erste Erbfall in der Zeit der Geltung des Reichserbhofgesetzes eingetreten ist.
  • BVerwG, 12.10.1971 - III B 72.71

    Geltung des Reichserbhofgesetzes (REG)

    Das hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 39.66 - [BVerwGE 27, 197 = Buchholz 427.3 § 229 LAG Nr. 59 mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerwG, 03.09.1971 - III C 106.71

    Kosten - Beschwerdeverfahren

    In einem künftigen Revisionsverfahren wird voraussichtlich über die bisherige Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwGE 27, 197 [BVerwG 15.06.1967 - BVerwG III C 39.66]) hinaus die Frage geklärt werden, wie bei Erbhöfen lastenausgleichsrechtlich Erbfälle zu behandeln sind, die in Schlesien nach der Besetzung durch sowjetische Truppen vor dem 8. Mai 1945 eingetreten sind.
  • BVerwG, 27.11.1967 - III B 61.66
    In dem Urteil vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 39.66 - hat der Senat diese Linie fortgeführt und ausgesprochen, daß auf Erbfälle, die in den Vertreibungsgebieten vor dem Zusammenbruch des Reiches eingetreten seien, die Vorschriften des Reichserbhofgesetzes - soweit deren Ergebnis nicht dem Art. 11 des Kontrollratsgesetzes Nr. 1 widerspricht - maßgebend geblieben seien.
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