Rechtsprechung
| BVerwG, 21.04.1977 - III C 39.75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berichtigung von Schreibfehlern in einer Urteilsausfertigung
- Wolters Kluwer
Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe - Ersatz von Vertreibungsschaden an Firmenvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsvermögen - Schadensfeststellung für Lastenausgleich - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - Branchenüblicher Schuldensatz - Kurzfristige Betriebsverbindlichkeiten - Bewertungszeitpunkt - Branchenübliche Tagesverbindlichkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 52, 286
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 17.10.1972 - III C 67.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
Nur unter dieser Voraussetzung kann eine zusätzliche Ermäßigung des branchenüblichen - insofern bereits ermäßigten - Schuldensatzes in Betracht kommen, wenn nachgewiesen (glaubhaft gemacht) wird, daß im maßgebenden Bewertungszeitpunkt lediglich kurzfristige Verbindlichkeiten, in Form von branchenüblichen Tagesverbindlichkeiten bestanden haben (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - [BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3]).Dies ergibt sich im Ansatz schon aus den vollständigen Gründen des Urteils vom 14. Mai 1970 (…a.a.O.), insbesondere aber aus der Entscheidung des Senats vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - (BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3) und weiteren diese Entscheidung ergänzenden Urteilen vom 21. März 1974 - BVerwG III C 81.72 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 92) und vom 25. November 1976 - BVerwG III C 68.75 - (IFLA 1977, 20), die vom Verwaltungsgericht in seine Überlegungen nicht miteinbezogen worden sind, auf deren Inhalt es indessen im vorliegenden Fall entscheidend ankommen kann.
Zum anderen ergeben sich - wie noch auszuführen ist - aus dem Urteil des Senats von 17. Oktober 1972 (a.a.O.), das unter besonderen Voraussetzungen ausnahmsweise die Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes bei Anwendung des § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV für zulässig erachtet, noch ungeklärte Fragen zum Vorliegen und zur Rangfolge dieser besonderen Voraussetzungen sowie zur Höhe der im Einzelfall gegebenenfalls zu berechnenden Ermäßigung der branchenüblichen Betriebsverbindlichkeit.
Der erkennende Senat hat dazu bereits im Urteil vom 17. Oktober 1972 (a.a.O.) entsprechende Grundsätze aufgestellt, nach denen eine Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes in Betracht kommen kann, und dazu ausgeführt, beim branchenüblichen Schuldensatz werde davon ausgegangen,.
Die Entscheidung vom 17. Oktober 1972 (a.a.O.) hatte nach den im damaligen Verwaltungsverfahren vom Vorort getroffenen und bei der Schadensfeststellung vom Ausgleichsamt durch Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes - dieser betrug 20 v.H. des Rohvermögens - um 10 v.H. auch berücksichtigten und durch das Verwaltungsgericht bestätigten Feststellungen davon auszugehen, daß in jenem Fall "außergewöhnlich hohe Bankguthaben" bestanden; der Senat hatte also nur zu prüfen, ob noch eine weitere Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes in Betracht kam, weil möglicherweise nur kurzfristige Verbindlichkeiten in Form der branchenüblichen Tagesverbindlichkeiten vorlagen.
Im letzteren Fall kann eine höhere Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes in Betracht kommen (so lag der Sachverhalt in dem durch Urteil vom 17. Oktober 1972 - a.a.O. - entschiedenen Fall).
Dabei sind gegebenenfalls bestehende Erfahrungssätze über die Höhe der prozentualen Ermäßigung oder im Rahmen des § 7 Abs. 2 der 2. BAA-FeststellungsDV insoweit etwa erlassene Richtlinien zu berücksichtigen, wie dies der Senat bereits zur Feststellung des Begriffs der "branchenüblichen Tagesverbindlichkeit" im Urteil vom 17. Oktober 1972 (a.a.O.) ausgesprochen hat.
Zur Berücksichtigung aller dieser Grundsätze, die zumindest im Ansatz bereits aus dem Urteil des Senats vom 17. Oktober 1972 (a.a.O.) hervorgehen, fehlt es an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts, die vom Revisionsgericht selbst nicht getroffen werden können.
- BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68
Ermittlung des Einheitswertes eines aus Kriegsgründen stillgelegten Betriebs - …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
Schließlich habe die Rechtssache auch deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil die Widersprüche im angefochtenen Urteil zu klären seien, die sich aus der Zitierung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluß vom 22. Oktober 1970 - BVerwG III B 79.70 - und Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 -) zur Berücksichtigung konkreter Betriebsschulden bei Anwendung des § 9 der 6. FeststellungsDV ergäben.Das Verwaltungsgericht hat sich für seine Auffassung auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1970 - BVerwG III B 79.70 - (ZLA 1971, 97) und das darin angeführte Urteil des Senats vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13 = ZLA 1970, 224) gestützt und daraus entnommen, daß im vorliegenden Fall, weil der Ersatzeinheitswert durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe nach § 9 Abs. 2 Satz 1 der 6. FeststellungsDV gewonnen worden sei, ein Ansatz der individuellen Verschuldung des Betriebes "überhaupt nicht möglich" sei.
Dies ergibt sich im Ansatz schon aus den vollständigen Gründen des Urteils vom 14. Mai 1970 (a.a.O.), insbesondere aber aus der Entscheidung des Senats vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - (BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3) und weiteren diese Entscheidung ergänzenden Urteilen vom 21. März 1974 - BVerwG III C 81.72 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 92) und vom 25. November 1976 - BVerwG III C 68.75 - (IFLA 1977, 20), die vom Verwaltungsgericht in seine Überlegungen nicht miteinbezogen worden sind, auf deren Inhalt es indessen im vorliegenden Fall entscheidend ankommen kann.
Diese Auffassung hat der Senat im Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (…a.a.O.) wie folgt eingeschränkt:.
Eine Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes kommt als Ausnahme von den im Urteil vom 14. Mai 1970 (a.a.O.) dargelegten Grundsätzen allein dann in Frage, wenn "außergewöhnlich hohe und zum Betriebsvermögen gehörende Bankguthaben" vorhanden waren.
- BVerwG, 22.10.1970 - III B 79.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
Schließlich habe die Rechtssache auch deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil die Widersprüche im angefochtenen Urteil zu klären seien, die sich aus der Zitierung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluß vom 22. Oktober 1970 - BVerwG III B 79.70 - und Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 -) zur Berücksichtigung konkreter Betriebsschulden bei Anwendung des § 9 der 6. FeststellungsDV ergäben.Das Verwaltungsgericht hat sich für seine Auffassung auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1970 - BVerwG III B 79.70 - (ZLA 1971, 97) und das darin angeführte Urteil des Senats vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13 = ZLA 1970, 224) gestützt und daraus entnommen, daß im vorliegenden Fall, weil der Ersatzeinheitswert durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe nach § 9 Abs. 2 Satz 1 der 6. FeststellungsDV gewonnen worden sei, ein Ansatz der individuellen Verschuldung des Betriebes "überhaupt nicht möglich" sei.
Die Klägerin hat zum einen auf die angeblich aus der Formulierung des Beschlusses des Senats vom 22. Oktober 1970 (a.a.O.) sich ergebenden Widersprüche hingewiesen, daß der Ansatz der tatsächlichen Verschuldung des Betriebes bei Anwendung des § 9 der 6. FeststellungsDV lediglich in Ausnahmefällen und nur dann in Betracht komme, wenn - wie in ihrem Fall durch Zeugen zu beweisen - die Höhe der Verschuldung des Betriebes zum maßgeblichen Stichtag bekannt sei, andererseits aber der Ansatz einer individuellen Verschuldung des Betriebes überhaupt nicht möglich sei, wenn der Ersatzeinheitswert nach derselben Vorschrift durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe gewonnen werde.
- BVerwG, 03.07.1969 - III C 108.67
Einhaltung einer bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
Grundsätzliche Bedeutung habe die Rechtssache deshalb nicht, weil durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - und vom 11. Februar 1975 - BVerwG III C 51.73 -) bereits geklärt sei, daß eine Bindung der Verwaltungsgerichte an die Bewertungsgutachten der Vororte nicht bestehe.Wegen der Bindung des Verwaltungsgerichts an die Vorortgutachten wird in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Senats vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - (BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67] [299] und vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14)) hingewiesen.
- BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
Ermittlung der im Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (BFG) …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
Dies ergibt sich im Ansatz schon aus den vollständigen Gründen des Urteils vom 14. Mai 1970 (…a.a.O.), insbesondere aber aus der Entscheidung des Senats vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - (BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3) und weiteren diese Entscheidung ergänzenden Urteilen vom 21. März 1974 - BVerwG III C 81.72 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 92) und vom 25. November 1976 - BVerwG III C 68.75 - (IFLA 1977, 20), die vom Verwaltungsgericht in seine Überlegungen nicht miteinbezogen worden sind, auf deren Inhalt es indessen im vorliegenden Fall entscheidend ankommen kann.Daran wird im Grundsatz - ebenso wie in den bereits genannten Urteilen vom 17. Oktober 1972, vom 21. März 1974 und vom 25. November 1976 (a.a.O.) - auch im vorliegenden Fall festgehalten.
- BVerwG, 21.05.1970 - III C 132.68
Geltendmachung von immateriellen Güter bei einem durch Vertreibung verloren …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
Wegen der Bindung des Verwaltungsgerichts an die Vorortgutachten wird in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Senats vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - (BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67] [299] und vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14)) hingewiesen. - BVerwG, 11.02.1975 - III C 51.73
Schadensberechnung für Anteilsrechte Vertriebener an Kapitalgesellschaften - …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
Grundsätzliche Bedeutung habe die Rechtssache deshalb nicht, weil durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - und vom 11. Februar 1975 - BVerwG III C 51.73 -) bereits geklärt sei, daß eine Bindung der Verwaltungsgerichte an die Bewertungsgutachten der Vororte nicht bestehe. - BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65
Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verknüpfung von beweiskräftigen …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
In seinen Urteilen von 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - (BVerwGE 25, 165 [169] = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 31 = ZLA 1967, 58) und vom 25. April 1963 - BVerwG III C 163.67 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 5 = ZLA 1968, 221) hatte der erkennende Senat zunächst entschieden, daß bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes nach § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV anstelle eines pauschal angesetzten Schuldensatzes von einer tatsächlich bekannten Verschuldung auszugehen sei. - BVerwG, 21.03.1974 - III C 81.72
Ermittlung des Endvergleichswertes kriegssachgeschädigter Betriebe - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
Dies ergibt sich im Ansatz schon aus den vollständigen Gründen des Urteils vom 14. Mai 1970 (…a.a.O.), insbesondere aber aus der Entscheidung des Senats vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - (BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3) und weiteren diese Entscheidung ergänzenden Urteilen vom 21. März 1974 - BVerwG III C 81.72 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 92) und vom 25. November 1976 - BVerwG III C 68.75 - (IFLA 1977, 20), die vom Verwaltungsgericht in seine Überlegungen nicht miteinbezogen worden sind, auf deren Inhalt es indessen im vorliegenden Fall entscheidend ankommen kann. - BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67
Betriebsschulden bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes i.W.d. …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
In seinen Urteilen von 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - (BVerwGE 25, 165 [169] = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 31 = ZLA 1967, 58) und vom 25. April 1963 - BVerwG III C 163.67 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 5 = ZLA 1968, 221) hatte der erkennende Senat zunächst entschieden, daß bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes nach § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV anstelle eines pauschal angesetzten Schuldensatzes von einer tatsächlich bekannten Verschuldung auszugehen sei.
- BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81
Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher …
Eine dahingehende Entscheidung ist dem Senat schon deshalb nicht möglich, weil ohne weitere Sachaufklärung u.a. nicht davon ausgegangen werden kann, daß im vorliegenden Fall die Absetzung sogenannter branchenüblicher Verbindlichkeiten in Höhe von 64, 5 % vom ermittelten Rohvermögen rechtmäßig ist; nach den bisherigen Unterlagen hatte der Kläger hohe Bankguthaben (vgl. hierzu Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 3 C 39.75 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 25]). - BVerwG, 27.10.1977 - 3 C 38.76
Ermittlung des Ersatzeinheitswertes durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer …
Der erkennende Senat hat im Ansatz schon mit Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13 = ZLA 1970, 224), auf das sich das angefochtene Urteil stützt, insbesondere aber in seinen Urteilen vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - (BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3), vom 21. März 1974 - BVerwG III C 81.72 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 92), vom 25. November 1976 - BVerwG III C 68.75 - (IFLA 1977, 20) und zuletzt - zusammenfassend - im Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG III C 39.75 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß unter bestimmten Voraussetzungen auch in Fällen der hier gebotenen Wertermittlungsmethode eine Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes in Frage kommen kann.Der Umfang einer solchen Ermäßigung würde sich dann wiederum am Maßstab der hierfür im Urteil des Senats vom 21. April 1977 (a.a.O.) angegebenen Grundsätze auszurichten haben, und zwar nach Klärung der weiteren Frage, ob kurzfristige Verbindlichkeiten nur in Form von branchenüblichen Tagesverbindlichkeiten bestanden haben, die der Vorort sinngemäß in seinen bisherigen Stellungnahmen mit mindestens 8 v.H. des Rohvermögens veranschlagt hat.
- BVerwG, 20.07.1990 - 3 C 30.88
Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung eines Schadens an …
Der mit Pauschbeträgen anzusetzende branchenübliche Schuldensatz umfaßt nämlich kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten (Urteile vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 67.71 - in BVerwGE 41.46 ; vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 68.75 - in BVerwGE 51.315 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 9 S. 13 und vom 21. April 1977 - BVerwG 3 C 39.75 - in BVerwGE 52, 286 = Buchholz 427.206 § 9 Nr. 25; vgl. auch Durchführungsbestimmungen zur Sechsten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes - DB-Betriebsvermögen - in der Fassung vom 21. Dezember 1984, Nr. 9 a Abs. 3. Mtbl.
- BVerwG, 30.04.1979 - 3 C 92.76
Tagesleistung des Vermahlungskapazität als entscheidender wertbestimmender Faktor …
Das ist unzulässig (vgl. Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 3 C 39.75 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 14.03.1978 - 3 B 94.76
Schadensberechnung für einen beschlagnahmten Betrieb - Relevanz der …
Ermäßigungen des branchenüblichen Schuldensatzes sind ausnahmsweise möglich, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist, daß im maßgebenden Bewertungszeitpunkt außergewöhnlich hohe, zum Betriebsvermögen gehörende Bankguthaben bestanden haben (siehe Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 3 C 39.75 - mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 19.10.1979 - 3 C 68.78
Anforderungen an die Einstellung eines Verfahrens - Kostenbeteiligung nach …
Hinsichtlich der bis zum Erlaß des angefochtenen Urteils entstandenen Verfahrenskosten (also einschließlich der Kosten des früheren Revisionsverfahrens - BVerwG 3 C 39.75 -) wirkt sich der den klageabweisenden Teil des Urteils betreffende Erfolg der Klägerin zu einem Drittel dahin aus, daß nunmehr der Beklagte ein weiteres Fünftel dieser Kosten zu tragen hat, also unter Einschluß des ihm durch das Urteil vom 22. März 1978 bereits rechtskräftig auferlegten Kostenanteils von zwei Fünfteln insgesamt drei Fünftel dieser Kosten trägt, so daß die Klägerin insoweit lediglich zwei Fünftel dieser Kosten zu tragen hat.
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