Rechtsprechung
| BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Brotgetreide - Hartweizen - Durumweizen - Auslegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 24.02.1983 - I/3 E 2847/80
- VGH Hessen, 09.05.1985 - 11 UE 190/84
- BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78
Betrieb einer Mühle in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung - …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85
Hartweizen (Durumweizen) ist kein Brotgetreide i.S. von § 10 Abs. 3 Nr. 2 AFoG 1976 (insoweit abweichend von BVerwG 7 C 17.78 in Buchholz 451.533 Nr. 2).Nachdem das Verwaltungsgericht Köln im Jahre 1973 die Meinung vertreten hatte, auch Hartweizen falle unter den Begriff des Brotgetreides und diese Auffassung vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 17.78 - bestätigt worden war, zogen die Mühlenstelle und später das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft der beklagten Bundesrepublik die Klägerin, die bis zum Sommer 1985 eine Hartweizenmühle betrieb, durch Bescheide für die Jahre 1976 bis 1981 zu Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz in Höhe von insgesamt 155.324,04 DM heran.
Damit gelangt der erkennende Senat zu einem anderen Ergebnis als der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 17.78 - in Buchholz 451.533 Nr. 2).
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85
Maßgebend ist der in der Gesetzesvorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Vorschrift hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 - BVerfGE 1, 299, 312) [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52]. - BVerwG, 04.10.1983 - 3 B 17.83
Definition von "Paprika" als Gattung im biologisch-botanischen und …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85
Daraus ergibt sich, daß bei der Auslegung des Absatzfondsgesetzes auf ernährungswirtschaftliche und nicht auf botanische Gesichtspunkte abzustellen ist (BVerwG, Beschluß vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 3 B 17.83 - in Buchholz 451.533 Nr. 3).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
Kosten der Schülerbeförderung
Auch Äußerungen und Stellungnahmen, die den Protokollen der Ausschusssitzungen zu entnehmen sind, geben Aufschluss über das gesetzgeberische Anliegen (vgl. im Übrigen zur Bedeutung der Entstehungsgeschichte eines Gesetzes für dessen Auslegung: BVerwG. Urt. v. 12.03.1987 - 3 C 39.85 -, juris). - BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich
Bei der Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist maßgebend der darin zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Vorschrift hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 39.85 -, Buchholz 451.533 AFoG Nr. 9). - VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 16 K 12855/17
Lebensmittelrecht
Rn. 20 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 3 C 39.85 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - 9 C 30.15 -, juris Rn. 14.
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