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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1547
BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98 (https://dejure.org/1998,1547)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1998 - 3 C 4.98 (https://dejure.org/1998,1547)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 3 C 4.98 (https://dejure.org/1998,1547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; BÄO § 2; ; BÄO § 10; ; BÄO § 10 a

  • Wolters Kluwer

    Approbation als Arzt - Einschränkende Nebenbestimmungen - Auflagen - Befristung - Erlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 2 § 10 § 10a; GG Art. 12 Abs. 1
    Berufsrecht der Ärzte - Bedingungsfeindlichkeit der Approbationserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 100
  • NJW 1999, 1798
  • NVwZ 1999, 774 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1036
  • DÖV 1999, 512
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98
    Zwar ist anerkannt, daß der Gesetzgeber prinzipiell befugt ist, zum Schutze der Volksgesundheit den Zugang zu den Heilberufen zu reglementieren und von persönlichen Zulassungsvoraussetzungen abhängig zu machen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1988 1 BvR 482.84 und 1166.85 - BVerfGE 78 S. 179, 192).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98
    In seinem Urteil vom 16. September 1997 BVerwG 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 214 (222) hat er den Teilwiderruf der Approbation als mit deren Wesen unvereinbar angesehen.
  • OVG Hamburg, 09.11.2023 - 3 Bf 64/21

    Erteilung einer Approbation als Arzt; fehlende gesundheitliche Eignung zur …

    Bei dieser Prüfung ist zu berücksichtigen, dass die Ausübung der Heilkunde nach der auch für die Bundesärzteordnung einschlägigen Definition in § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, 3 C 4/98, BVerwGE 108, 100, juris Rn. 28 ff.).

    Der Schutz der Volksgesundheit rechtfertige es nicht, ihm auch den Zugang zu diesem Teil der ärztlichen Tätigkeit zu verwehren (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, a.a.O. Rn. 30).

    Dies kann in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise durch die Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 BÄO geschehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, a.a.O. Rn. 31).

    Insoweit reichen aber vernünftige Gründe des Gemeinwohls aus, eine gesetzliche Regelung zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, a.a.O. Rn. 36).

    Für eine solche Erlaubnis gilt die starre Frist des § 10 Abs. 2 Satz 2 BÄO naturgemäß nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, 3 C 4/98, BVerwGE 108, 100, juris Rn. 32).

    Es gibt keinen Grund, diesen Unterschied nicht auch in der Bezeichnung des Zulassungsakts zum Ausdruck zu bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, 3 C 4/98, BVerwGE 108, 100, juris Rn. 37).

  • VG Würzburg, 29.04.2019 - W 10 E 19.84

    Vorwegnahme der Hauptsache

    Die durch die Approbation verliehene Berechtigung sei unteilbar und einschränkenden Nebenbestimmungen nicht zugänglich (mit Verweis auf BVerwG, U.v. 9.12.1998 - DVBl. 1999, 1036).

    Die Approbation als Arzt gemäß § 3 BÄO wird durch Verwaltungsakt erteilt (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1998 - 3 C 4.98 - juris Rn. 22 ff.).

    Sie ist unteilbar und einschränkenden Nebenbestimmungen nicht zugänglich (BVerwG, U.v. 9.12.1998 - 3 C 4.98 - juris Rn. 24;… Schelling in Spickhoff, Medizinrecht, BÄO, § 2 Rn. 2), sodass eine nur vorläufige Regelung, etwa eine zeitliche Befristung, insoweit nicht in Betracht kommt (…BayVGH, B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5).

    Für eine solche Erlaubnis gilt die starre Frist des § 10 Abs. 2 Satz 2 BÄO naturgemäß nicht (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 9.12.1998 - 3 C 4.98 - juris Rn. 30 ff.).

  • BVerwG, 06.11.2025 - 3 C 17.23

    Erteilung der Approbation bei Sehbehinderung

    Von dieser umfassenden Ausbildung ausgehend berechtigt die Approbation zur uneingeschränkten Ausübung der Heilkunde am Menschen unter der Berufsbezeichnung Arzt oder Ärztin; sie ist unteilbar und einschränkenden Nebenbestimmungen nicht zugänglich (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 3 C 4.98 - BVerwGE 108, 100 ).

    Nach einer - zu einer anderen Fassung des § 10 BÄO ergangenen - Entscheidung des Senats aus dem Jahr 1998 besteht auch die Möglichkeit, für eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Berufsausübung eine nicht nur vorübergehende Erlaubnis zu erteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 3 C 4.98 - BVerwGE 108, 100 ).

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