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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.06.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06   

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https://dejure.org/2007,3100
BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06 (https://dejure.org/2007,3100)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2007 - 3 C 40.06 (https://dejure.org/2007,3100)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 3 C 40.06 (https://dejure.org/2007,3100)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 und 2
    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 und 2
    Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Schadensausgleich; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung

  • Judicialis

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1; ; LAG § 349 Abs. 5 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Haftungsregelung des § 349 Abs. 5 S. 2 LAG bei Erwerb der Schadensausgleichsleistung vor dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2000; Voraussetzungen gesamtschuldnerischer Mithaftung für die Rückzahlung von nach dem Lastenausgleichgesetz (LAG) zuviel gezahlter ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 und 2
    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 und 2
    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 980 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.09.2006 - 1 BvR 1216/06
    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06
    Diesen Überlegungen ist das Bundesverfassungsgericht in zwei Kammerentscheidungen vom 7. September 2006 - 1 BvR 1216/06 und 1798/06 - uneingeschränkt gefolgt.

    Die Schenkung unter Lebenden ist ein typischer Fall einer solchen Übertragung ohne angemessene Gegenleistung (vgl. auch Beschluss vom 14. Februar 2006 - BVerwG 3 B 105.05 - und BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 1 BvR 1216/06 -).

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 29.05

    Kontoguthaben; Auszahlung von Kontoguthaben; Kontoguthaben als Surrogat; …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06
    Schon das zeigt, dass der Begriff des Schadensausgleichs nicht auf das Schicksal eines konkreten Gegenstandes abstellt, sondern auch den ersatzweise erlangten wirtschaftlichen Wert einbezieht (vgl. Urteil vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02

    Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Rückzahlungsverpflichtete; Bestandskraft …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06
    Wenn es dort heißt, die Rückforderung richte sich gegen Empfänger von Ausgleichsleistungen, deren Erben oder weitere Erben, so bedeutet dies notwendigerweise, dass Miterben, die gemeinsam den Empfänger von Ausgleichsleistungen beerbt haben, auch gemeinsam für die Rückzahlungspflicht einzustehen haben (vgl. Urteil vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189), also ungeachtet dessen, dass ihnen im Ergebnis jeweils nur ein Teil des Schadensausgleichs zufließt.
  • BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05

    Inanspruchnahme als Erwerberin einer Schadensausgleichsleistung nach § 349 Abs. 5 …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 3 B 169.05 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt, dass die Einbeziehung von Erwerbsvorgängen aus der Zeit vor Inkrafttreten des 33. LAG-Änderungsgesetzes in den Regelungsbereich des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG keine echte Rückwirkung darstellt, sondern lediglich eine Rückanknüpfung beinhaltet.
  • BVerwG, 14.02.2006 - 3 B 105.05

    Inanspruchnahme auf Rückzahlung von Lastenausgleich wegen erfolgten …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06
    Die Schenkung unter Lebenden ist ein typischer Fall einer solchen Übertragung ohne angemessene Gegenleistung (vgl. auch Beschluss vom 14. Februar 2006 - BVerwG 3 B 105.05 - und BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 1 BvR 1216/06 -).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 30.07

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des …

    Mit "Schadensausgleichsleistung" meint das Gesetz hier demzufolge den Vermögenswert, der zum Zwecke des Schadensausgleichs gewährt wurde oder wird, unter Einschluss des Surrogats (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4 und vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12).

    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung der typische Fall der Rechtsnachfolge im Sinne des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 - BVerwG 3 B 105.05 - und Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - a.a.O.).

    Dies hat der Senat mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 3 B 169.05 - juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 2006 - 1 BvR 1798/06 - WM 2006, 2019).

  • BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10

    Anteilsrechte; Aktiengesellschaft; Ausforschungsbeweis; Auswahlermessen; Begriff …

    Es ist geklärt, dass Miterben, die einen Empfänger von Ausgleichsleistungen gemeinsam beerbt haben, für die Rückzahlungspflicht gemeinsam einzustehen haben, und zwar ungeachtet dessen, dass ihnen im Ergebnis jeweils nur ein Teil des Schadensausgleichs zufließt (vgl. Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189 und vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 = ZOV 2009, 80).

    Sind Erbteilserwerber aber Rechtsnachfolger eines Erben, dann sind die Kläger - im Falle von Satz 1 des § 349 Abs. 5 LAG - allein rückzahlungspflichtig oder dürfen jedenfalls - im Falle von Satz 2 - neben den Rechtsnachfolgern als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden (dazu Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.07.2008 - 3 PKH 2.08

    Voraussetzungen für die Rückforderung von Lastensausgleichszahlungen nach § 349 …

    Mit "Schadensausgleichsleistung" meint das Gesetz hier demzufolge den Vermögenswert, der zum Zwecke des Schadensausgleichs gewährt wurde oder wird, unter Einschluss des Surrogats (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4, vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 30.07 ).

    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung, namentlich der Kauf unterhalb des Verkehrswerts, der typische Fall der Rechtsnachfolge i.S.d. § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 - BVerwG 3 B 105.05 - und Urteile vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - a.a.O. sowie vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 30.07 ).

    Dieses Ziel wäre in einer großen Zahl von Fällen nicht zu erreichen, wenn die Bestimmung auf Übertragungsvorgänge vor dem 1. Januar 2000 oder ohne Kenntnis der Rechtsnachfolger von der etwaigen Rückzahlungspflicht nicht anwendbar wäre (vgl. Urteile vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - a.a.O. sowie vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 30.07 ).

  • BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08

    Gewährung eines Vermögenswertes zum Zwecke des Schadensausgleichs unter …

    Mit "Schadensausgleichsleistung" meint das Gesetz hier demzufolge den Vermögenswert, der zum Zwecke des Schadensausgleichs gewährt wurde oder wird, unter Einschluss des Surrogats (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006 -- BVerwG 3 C 29.05 -- Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4 und vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12).

    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung der typische Fall der Rechtsnachfolge im Sinne des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 -- BVerwG 3 B 105.05 -- juris und Urteil vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- a.a.O.).

    Dies hat der Senat mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (Urteil vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Juni 2006 -- BVerwG 3 B 169.05 -- juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 2006 -- 1 BvR 1798/06 -- WM 2006, 2019).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 11.09

    Abtretung; Ausgleichsansprüche; Ausgleichsleistung; Begriff des …

    Entsprechendes gilt für die Zuwendung von Surrogaten wie etwa einer Versicherungsleistung (vgl. Urteile vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 30.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 16 = ZOV 2008, 214, vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 und vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4).

    Dort ist der Fall bedacht, dass der Empfänger von Lastenausgleich den Anspruch auf eine (weitere) Schadensausgleichsleistung an einen Dritten abgetreten hat (vgl. Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 30.06.2006 - 3 B 178.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 40.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 1 K 917/13
    Das in der Bundesrepublik Deutschland vor der Wiedervereinigung geltende Wiedergutmachungsrecht in Form des Lastenausgleichs ging von Anfang an davon aus, dass lastenausgleichsrechtliche Entschädigungsleistungen bei einer späteren Rückgabe des weggenommenen Wirtschaftsgutes oder eines anderweitigen Schadensausgleichs einer Überprüfung zu unterziehen und rückabzuwickeln waren (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. Mai 1997 - BVerwG 3 C 38.96 -, Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 2, juris Rn. 7; BVerwG…, Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 10.97 -, BVerwGE 105, 110, juris Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 -, Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12, juris Rn. 13).
  • VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11

    Rückforderung gezahlter Lastenausgleichszahlungen

    Gemäß § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG, der auch auf Erwerbsvorgänge Anwendung findet, die vor dem 1. Januar 2000 (das ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG) stattgefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Februar 2007, 3 C 40.06, Juris), kann auch ein Rechtsnachfolger des Rückzahlungspflichtigen in Anspruch genommen werden, wenn er die Schadensausgleichsleistungen ohne angemessene Gegenleistung erlangt hat.
  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2012 - 6 L 433/12

    Lastenausgleich, Rückforderung, aufschiebende Wirkung, Erben, Schadensausgleich

    Entsprechendes gilt für die Zuwendung von Surrogaten wie etwa einer Versicherungsleistung (vgl. Urteile vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 30.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 16 = ZOV 2008, 214, vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 und vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4).
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   BVerwG, 30.06.2006 - 3 B 178.05 (3 C 40.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21173
BVerwG, 30.06.2006 - 3 B 178.05 (3 C 40.06) (https://dejure.org/2006,21173)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2006 - 3 B 178.05 (3 C 40.06) (https://dejure.org/2006,21173)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 3 B 178.05 (3 C 40.06) (https://dejure.org/2006,21173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Eintreten der gesamtschuldnerischen Haftung bei Erlangung eines wesentlichen Teils bzw. eines wesentlichen Teils des dafür erzielten Erlöses ohne angemessene ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2006 - 3 B 178.05
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 40.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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