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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3841
BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80 (https://dejure.org/1981,3841)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1981 - 3 C 40.80 (https://dejure.org/1981,3841)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1981 - 3 C 40.80 (https://dejure.org/1981,3841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eintragung in die Sortenliste (hier: Kartoffelsorte Götz) - Voraussetzungen für das Vorliegen des landeskulturellen Werts einer Sorte - Anforderungen an den Wertprüfungsvergleich verschiedener Sorten - Auslegung des § 42 Saatgutverkehrsgesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80
    Die Entscheidung der Sortenausschüsse darüber, ob einer angemeldeten Sorte landeskultureller Wert zukommt, enthält mithin die wesentlichen Elemente, die bereits bisher die Gerichte veranlaßt haben, eine gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbare Einschätzungsprärogative anzunehmen: Die wertende und vorausschauende Beurteilung von Entwicklungen, die keine eindeutige Lösung zulassen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - [BVerwGE 39, 197 [203] = Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 8 - Werbeverbot für jugendgefährdende Schriften -]) sowie die Übertragung der Beurteilung an sachverständig zusammengesetzte Ausschüsse mit der Folge, daß deren Entscheidung insoweit als "letztverbindlich" und nur in Grenzen gerichtlich kontrollierbar anzusehen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 1.79 - [BVerwGE 59, 213 [215 f.] = Buchholz 431.1 Architekten Nr. 3 - Eintragung in die Architektenliste nach landesrechtlicher Regelung -]).

    Zur Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Sortenausschüsse über die Eintragung in die Sortenliste, insbesondere zu denen zum landeskulturellen Wert, gehört aber ebenfalls, daß der jeweilige Ausschuß seine Entscheidung so begründet, daß die (beschränkte) verwaltungsgerichtliche Überprüfung ermöglichst wird, wozu dann auch gehört, daß der Ausschuß die tatsächlichen und rechtlichen Beurteilungsmaßstäbe erkennen läßt, die er seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. auch BVerwG Urteil vom 16. Dezember 1971 a.a.O. S. 204).

    Daß die Einschränkung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle auf Grund der Zuerkennung einer Beurteilungsermächtigung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbar ist, wonach jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offensteht, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt, u.a. in den genannten Entscheidungen vom 16. Dezember 1971, (a.a.O. S. 205) und vom 13. Dezember 1979 (…a.a.O. S. 216 f.) begründet.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80
    Die Entscheidung der Sortenausschüsse darüber, ob einer angemeldeten Sorte landeskultureller Wert zukommt, enthält mithin die wesentlichen Elemente, die bereits bisher die Gerichte veranlaßt haben, eine gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbare Einschätzungsprärogative anzunehmen: Die wertende und vorausschauende Beurteilung von Entwicklungen, die keine eindeutige Lösung zulassen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - [BVerwGE 39, 197 [203] = Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 8 - Werbeverbot für jugendgefährdende Schriften -]) sowie die Übertragung der Beurteilung an sachverständig zusammengesetzte Ausschüsse mit der Folge, daß deren Entscheidung insoweit als "letztverbindlich" und nur in Grenzen gerichtlich kontrollierbar anzusehen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 1.79 - [BVerwGE 59, 213 [215 f.] = Buchholz 431.1 Architekten Nr. 3 - Eintragung in die Architektenliste nach landesrechtlicher Regelung -]).

    Daß die Einschränkung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle auf Grund der Zuerkennung einer Beurteilungsermächtigung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbar ist, wonach jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offensteht, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt, u.a. in den genannten Entscheidungen vom 16. Dezember 1971, (…a.a.O. S. 205) und vom 13. Dezember 1979 (a.a.O. S. 216 f.) begründet.

  • BVerwG, 13.11.1980 - 3 C 138.79

    Lebensmittelpackung - Kennzeichnung - Schauseite der Packung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80
    der EG Nr. L 108/8 vom 8. Mai 1972 - nach Auffassung des erkennenden Senats kein "Rechtsakt" der EG-Kommission über die Festlegung von Merkmalen und Mindestanforderungen für die Prüfung von Sorten ist, da es sich - im Gegensatz zu EG-Verordnungsrecht - bei der umstrittenen EG-Richtlinie nicht um unmittelbar innerstaatlich verbindliches Recht handelt (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1980 - BVerwG 3 C 138.79 -).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 112.79

    Eintragung einer Kartoffelsorte in die Sortenliste - Beurteilung des …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80
    Der erkennende Senat hat bereits im seinem Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 3 G 112.79 - (Buchholz 451.11 Nr. 3 - RdL 1980, 23) dahin erkannt, daß für den Wertprüfungsvergleich nicht nur einzelne Sorten gegenüberzustellen sind, sondern grundsätzlich das gesamte eingetragene, der zu prüfenden Sorte entsprechende Sortiment heranzuziehen ist.
  • BVerwG, 13.01.1959 - I A 40.54
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80
    Zu § 2 Abs. 4 Saatgutgesetz 1953 hatte der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 A 40.54 - (BVerwGE 8, 85 [91]) allerdings noch entschieden, daß die Systematik des Gesetzes und die genaue Festlegung der einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung des Sortenschutzes keinen Raum für die Annahme lasse, daß der Gesetzgeber dem Ausschuß einen gerichtsfreien Beurteilungsspielraum hätte einräumen wollen.
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme …

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich auf die Nachprüfung beschränken, ob die zuständige Landesbehörde bei ihrer Entscheidung darüber, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten gerecht wird, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen des Gesetzes wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - in BVerwGE 39, 197 [204] sowie vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 in Buchholz 451.11 Nr. 4 und BVerwG 3 C 40.80 -).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich auf die Nachprüfung beschränken, ob die zuständige Landesbehörde bei ihrer Entscheidung darüber, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten gerecht wird, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen der Gesetze, insbesondere des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung und damit auch der in Bezug genommenen Planungsziele haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - in BVerwGE 39, 197 , vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 - in Buchholz 451.11 Nr. 4 und ebenfalls vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 40.80 -).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die …

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich auf die Nachprüfung beschränken, ob die zuständige Landesbehörde bei ihrer Entscheidung darüber, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten gerecht wird, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen der Gesetze, insbesondere des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung und damit auch der in Bezug genommenen Planungsziele haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - in BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68] , vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 - in Buchholz 451.11 Nr. 4 und ebenfallsvom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 40.80 -).
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