Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1968 - 3 C 43/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Vermessung; Festsetzung/Festsetzung von Grundstücksgrenzen; Festsetzung/Festsetzung der Flurbereinigungsbehörde über ein strittiges Recht; Ermittlung/Grundstücksgrenzen; Besitz/Besitzfestsetzung der Flurbereinigungsbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Besitz; Besitzfestsetzung der Flurbereinigungsbehörde; Ermittlung; Festsetzung; Festsetzung der Flurbereinigungsbehörde über ein strittiges Recht; Festsetzung von Grundstücksgrenzen; Grundstücksgrenzen; Vermessung
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Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1968 - 3 C 43/68
- BVerwG, 28.05.1969 - IV B 46.69
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 12.04.2000 - 11 W (pat) 70/99 Es sei dem Fachmann ohne erfinderische Tätigkeit zuzutrauen, im Falle von getrennten Antrieben für jede Maschinenbettseite (was z. B. durch die neu genannte DE-AS 11 39 417 verdeutlicht werde) das zwingend erforderliche Getriebe und auch eine an sich bekannte Drehzahlwechseleinrichtung jeweils dort anzubringen, wo es am zweckmäßigsten ist.
Gegenüber der neu eingeführten Maschine nach der DE-AS 11 39 417 ist die Neuheit der Erfindung schon durch ihre zwei Tangentialriemen mit zugehörigen Drehzahlwechseleinrichtungen gegeben.
Folgt man der Argumentation der Einsprechenden und geht von einer Antriebsvorrichtung für eine Doppeldrahtzwirnmaschine nach der DE AS 11 39 417 aus, insbesondere unter Berücksichtigung von Spalte 2, Zeile 21, so hat der Fachmann zunächst wesentliche Merkmale zu ergänzen, die dort nicht beschrieben sind, aber gemäß Patentanspruch 1 notwendig für die Grundfunktion der behandelten Antriebsvorrichtung vorhanden sein müssen:.
Die von der Einsprechenden in den Vordergrund gerückte DE-AS 11 39 417 von 1962 kann mangels Offenbarung von Druckzahlwechseleinrichtungen keinen Hinweis auf die erfindungsgemäße Anordnung geben.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 9 K 28/07
Zulässige Abfindung mit geringfügig verkleinerter Gebäudefläche im Rahmen eines …
Der Senat lässt daher die Frage offen, wie man hätte nach § 13 Abs. 2 und 3 FlurbG verfahren müssen, wenn es auf den exakten Verlauf der alten Grundstücksgrenze entscheidend angekommen wäre (vgl. dazu BVerwG, 09.07.1999, - BVerwG 11 B 12.99 -, RdL 1999, 237; 28.05.1969 - BVerwG IV B 46.69, RdL 1969, 296; BVerwG, 10.11.1993 - 11 C 21.92 -, RzF - 8 - zu § 13 Abs. 2 FlurbG; BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00 -, RdL 2001, 96, 97; 04.12.1970 - BVerwG IV B 15.69 -, RdL 1971, 112; OVG Koblenz, 17.12.1968 - 3 C 43/68 -, RdL 1969, 213). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2005 - 9 K 28/02
Widerspruchsbescheid im flurbereinigungsrechtlichen Verfahren als alleiniger …
Denn die Frage, wo die Flurstücksgrenzen liegen, ist im Bodenordnungsverfahren nicht zu klären (vgl. OVG Koblenz, U. v. 17.12.1968 - 3 C 43/68 -, RdL 1969, 213;… Seehusen/Schwede, a.a.O., § 13 Rn. 5).
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