Rechtsprechung
| BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EV Art. 21 Abs. 1 und 3, Art. 22 Abs. 4; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 16
Buchgrundstück; Realteilung; Teilfläche; Mischnutzung; überwiegende Nutzung; Nutzung für Verwaltungsaufgaben; Verwaltungsvermögen; Einigung der Beteiligten; Restitution; Restitutionsausschluss; funktionale Zuordnung; Transportpolizei; DDR-Transportpolizei; ... - Bundesverwaltungsgericht
EV Art. 21 Abs. 1 und 3, Art. 22 Abs. 4
Baumaßnahmen; Buchgrundstück; DDR-Transportpolizei; Einigung der Beteiligten; Kriminalpolizei; Mischnutzung; Nutzung für Verwaltungsaufgaben; Realteilung; Restitution; Restitutionsausschluss; Teilfläche; Transportpolizei; Umbau; Umbaumaßnahmen; Verwaltungsvermögen; ...
- Judicialis
EV Art. 21 Abs. 1; ; EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 4; ; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; VZOG § 16
- Wolters Kluwer
Umwandlung des Verwaltungsvermögens der DDR in Bundesvermögen; Teilflächen eines Grundstücks und anteilige Rechte an Grundstücken als zuordnungsfähige Vermögensgegenstände; Möglichkeit der Zuordnung unselbständiger, noch nicht vermessener Teilflächen eines Grundstücks; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EV Art. 21 Abs. 1 und 3, Art. 22 Abs. 4; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Realteilung eines Buchgrundstückes bei mischgenutzten Teilflächen - kein Restitutionsausschluss durch Aus- und Umbaumaßnahmen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Dresden, 03.04.2003 - 6 K 2502/98
- BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03
- BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Papierfundstellen
- NJ 2005, 237
- DÖV 2005, 396
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01
Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers; …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Eine die Restitution ausschließende Nutzung im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG entfällt auch bei bebauten Grundstücken nicht dadurch, dass am Stichtag Aus- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden (im Anschluss an das Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125).Baumaßnahmen, die am Stichtag noch nicht abgeschlossen waren oder jedenfalls noch nicht zur Realisierung des mit ihnen verfolgten Zwecks geführt haben, schließen - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 2002 (BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125 ) bereits klargestellt hat, die Annahme einer Nutzung nicht generell aus.
Der sich in der Bebauung dokumentierende Wille zur aufgabenkonformen Nutzung - im damals entschiedenen die Errichtung einer Bahnanlage auf einem bislang unbebauten Grundstück - nimmt die Nutzung gleichsam vorweg und bezieht die Errichtungsphase in die Nutzung mit ein (Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125 ).
Die Kontinuität der Aufgabenerfüllung, der der Restitutionsausschluss nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG und die dadurch gewährte "Standortgarantie" dienen (Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125 ), wird ebenso wenig dadurch in Frage gestellt, dass der Verwaltungsträger nach dem Umbau andere als die bisherigen Aufgaben auf dem betreffenden Grundstück wahrnehmen will, jedenfalls solange es sich weiterhin um Aufgaben handelt, die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes ihm obliegen.
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94
Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß
Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Der Ausschlusstatbestand des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG gilt gemäß § 16 VZOG auch für den Erwerb früheren Reichsvermögens durch den Bund; auch insoweit geht aufgrund dieser Neuregelung eine stichtagsbezogene Nutzung zu Verwaltungszwecken dem Restitutionsanspruch vor (vgl. Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283 ). - BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94
Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Dass zu den zuordnungsfähigen Vermögensgegenständen nach § 1a Abs. 1 Satz 1 VZOG Teilflächen eines Grundstücks oder anteilige Rechte an Grundstücken nur gehören, wenn sie rechtlich selbständig sind (Beschluss vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 7 B 350.95 - Buchholz 114 § 1a VZOG Nr. 3) zwingt nicht zu der Annahme, dass nur bereits zuvor gebildete Buchgrundstücke zuordnungsfähig sind (vgl. hierzu Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 m.w.N.).
- BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97
Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Ein solcher Anspruch ergibt sich aus § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 18), aber ebenso im Rahmen von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV (Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 ). - BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00
Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Ein solcher Anspruch ergibt sich aus § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 18), aber ebenso im Rahmen von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV (Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 ). - BVerwG, 12.12.1995 - 7 B 418.95
Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschlußtatbestand der stichtagsbezogenen …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Ebenso wenig geht es hier um eine unzulässige "anteilige" Vermögenszuordnung zu mehreren Trägern öffentlicher Verwaltung (vgl. dazu Beschluss vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 7 B 418.95 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 7). - BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 140.98
Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen des Restitutionsausschlußgrundes nach § …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Für den vorliegenden Fall trifft nicht zu, dass sich die vorgesehene Funktion am Stichtag - abgesehen von innerbürokratischen Vorgängen wie Zuständigkeitsklärungen, Mittelzuweisungen und Gutachten - noch nicht andeutungsweise abgezeichnet hätte, was eine Nutzung ausschließen würde (Beschluss vom 11. November 1998 - BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21). - BVerwG, 13.10.1995 - 7 B 265.95
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückübertragung …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Es ist bereits geklärt, dass ein Restitutionsausschluss nach dieser Vorschrift nicht voraussetzt, dass der Vermögensgegenstand am 25. Dezember 1993 und am 3. Oktober 1990 Aufgaben desselben Verwaltungsträgers diente (hier Wahrnehmung von Bundesaufgaben zum einen in unmittelbarer, zum anderen in mittelbarer Bundesverwaltung), wenn es sich jedenfalls an beiden Stichtagen um Verwaltungsaufgaben des Bundes handelte (Beschluss vom 13. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 265.95 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 6). - BVerwG, 12.12.1995 - 7 B 350.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zuordnung einer Teilfläche …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Dass zu den zuordnungsfähigen Vermögensgegenständen nach § 1a Abs. 1 Satz 1 VZOG Teilflächen eines Grundstücks oder anteilige Rechte an Grundstücken nur gehören, wenn sie rechtlich selbständig sind (Beschluss vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 7 B 350.95 - Buchholz 114 § 1a VZOG Nr. 3) zwingt nicht zu der Annahme, dass nur bereits zuvor gebildete Buchgrundstücke zuordnungsfähig sind (vgl. hierzu Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 m.w.N.).
- BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08
Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?
Das kann zwar nach Maßgabe der tatsächlichen Nutzung dazu führen, dass ein Grundstück einer Kommune (oder einem anderen Verwaltungsträger) nicht vollständig, sondern nur teilweise zugeordnet wird (BVerwG ZOV 2005, 56, 57 f.). - BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines …
Ein Anspruch auf die Abtrennung der entsprechend genutzten Teilfläche besteht jedenfalls dann, wenn ein Verwaltungsträger die Teilfläche ausschließlich genutzt hat und deren Verselbstständigung keine gravierenden Probleme aufwirft (Urteile vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 und vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 3 C 43.03 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 30). - BVerwG, 05.12.2007 - 3 B 31.07
Vermögenszuordnung bei Grundstücken mit etwa gleich großen Flächen von …
Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Nutzung des beanspruchten Vermögensgegenstandes zu verschiedenen Zwecken für die Zuordnung generell darauf abzustellen ist, für welche Aufgaben dieser Vermögensgegenstand "überwiegend" bestimmt war bzw. genutzt wurde, sofern nicht ausnahmsweise eine Realteilung in Betracht kommt (vgl. u.a. Urteile vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - BVerwGE 115, 97 und vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 3 C 43.03 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 30). - BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03
Realteilung eines unterschiedlich genutzten Grundstücks; Nichtzulassung einer …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 43.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
Erhebung eines Erschließungsbeitrags
Die fehlende Selbstständigkeit von Teilflächen eines Vermögensgegenstandes schließt ihre Zuordnung jedoch nicht aus, wenn die Realteilung des Buchgrundstücks ohne gravierende praktische Probleme möglich ist (BVerwG, Urt. v. 07.10.2004 - 3 C 43.03 -, juris Rn. 14 ff.;… Urt. v. 27.04.2006 - 3 C 23.05 -, juris;… anders noch BVerwG, Beschl. v. 12.12.1995 - 7 B 428.95 -, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03, 3 C 43.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Realteilung eines unterschiedlich genutzten Grundstücks; Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VG Dresden, 03.04.2003 - 6 K 2502/98
- BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03, 3 C 43.03
- BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01
Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers; …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03
Damit weicht es von dem Urteil des Senats vom 24. Oktober 2002 (- BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125) ab. - BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03
Buchgrundstück; Realteilung; Teilfläche; Mischnutzung; überwiegende Nutzung; …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 43.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97
Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03
Diese Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bislang nicht geklärt (vgl. Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Nr. 18 ; Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 ).
- BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00
Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03
Diese Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bislang nicht geklärt (vgl. Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Nr. 18 ; Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 ). - BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66
Verweisung an das zuständige Gericht des zuständigen Gerichtszweiges - Aufhebung …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03
Hierbei handelt es sich jedoch um eine offensichtliche Unrichtigkeit, die auch das Rechtsmittelgericht von Amts wegen berichtigen darf (§ 118 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1968 - BVerwG VI C 1.66 - BVerwGE 30, 146), ohne dass die Beteiligten hierzu zuvor angehört werden müssten (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 34.84 - Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 3). - BVerwG, 30.10.1987 - 5 C 34.84
Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit in einer Urteilsformel
Auszug aus BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03
Hierbei handelt es sich jedoch um eine offensichtliche Unrichtigkeit, die auch das Rechtsmittelgericht von Amts wegen berichtigen darf (§ 118 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1968 - BVerwG VI C 1.66 - BVerwGE 30, 146), ohne dass die Beteiligten hierzu zuvor angehört werden müssten (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 34.84 - Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 3).
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