Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 44.06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Einigungsvertrag - EV - Art. 3, Art. 21 Abs. 3 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 VZOG § 11 Abs. 3; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. d
Restitution, öffentliche; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Identität; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Belegenheitsprinzip; Stadtgüter Berlin. - Bundesverwaltungsgericht
Einigungsvertrag - EV - Art. 3, Art. 21 Abs. 3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 VZOG § 11 Abs. 3
Belegenheitsprinzip; Funktionsnachfolge; Identität; Rechtsnachfolge; Restitution, öffentliche; Restitutionsanspruch; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch; Stadtgüter Berlin
- Judicialis
EV Art. 3; ; EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; VZOG § 11 Abs. 3; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. d
- Wolters Kluwer
Rechtliche Identität des Landes Berlin mit der durch das Preußische Gesetz vom 27. April 1920 gebildeten Stadtgemeinde; Ansprüche des Landes Berlin auf Rückübertragung von außerhalb seines Hoheitsgebiets gelegenen Grundstücken; Anwendbarkeit des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen: Anwendbarkeit des VZOG auf Rückübertragungsansprüche des Landes Berlin, Rückübertragung von außerhalb des Hoheitsgebietes gelegenen Grundstücken
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98
Restitution, öffentliche; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Umgemeindung; …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 44.06
Das Verwaltungsgericht hat sein gegenteiliges Ergebnis zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats gestützt, deren Ausgangspunkt das Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23) ist. - BVerwG - 3 C 45.06 (anhängig)
Auszug aus BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 44.06
Daneben hat er eine weitere Klage anhängig gemacht, mit der er sein eigenes Restitutionsbegehren hinsichtlich dieser Flurstücke weiterverfolgt (Ausgangsrechtsstreit zum Verfahren BVerwG 3 C 45.06).
- BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 29.06
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 44.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08
Vermögenszuordnungsrecht
Zwar sind die nach der Wende neu gegründeten Gemeinden - Entsprechendes gilt für die Länder als Gebietskörperschaften im weiteren Sinne - mit den früheren Gemeinden weder identisch noch können sie als Rechtsnachfolger i. S. v. Art. 21 Abs. 3 1. Hs. EinigVtr qualifiziert werden (…so zu Gemeinden: BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 6; anders zur Identität der Stadtgemeinde Berlin mit dem Land Berlin: BVerwG, Urt. v. 28. November 2007 - BVerwG 3 C 44.06 - UA S. 5 ff.).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 29.06 (3 C 44.06) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.12.2005 - 15 A 214.99
- VG Berlin, 15.12.2005 - 15 A 272.99
- BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 29.06 (3 C 44.06)
- BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 30.06
- BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 44.06
- BVerwG - 3 C 45.06 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 44.06
Restitution, öffentliche; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch; …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 29.06
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 44.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - BVerwG, 16.11.2004 - 3 B 41.04
Restitution; Rückübertragung; Restitutionsausschluss; Restitutionsberechtigter; …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 29.06
Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, inwieweit das Kriterium der Belegenheit des Grundstücks zur Bestimmung des restitutionsberechtigten Rechtsnachfolgers der geschädigten Gemeinde gilt, wenn - erstens - diese als Rechtssubjekt fortbesteht und - zweitens - die geschädigte Gebietskörperschaft ihre Zwecke von vornherein zielgerichtet mit einem außerhalb ihres Hoheitsgebiets gelegenen Grundstück verfolgt hat (vgl. Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23; Beschluss vom 16. November 2004 - BVerwG 3 B 41.04 - Buchholz a.a.O. Nr. 31). - BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98
Restitution, öffentliche; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Umgemeindung; …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 29.06
Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, inwieweit das Kriterium der Belegenheit des Grundstücks zur Bestimmung des restitutionsberechtigten Rechtsnachfolgers der geschädigten Gemeinde gilt, wenn - erstens - diese als Rechtssubjekt fortbesteht und - zweitens - die geschädigte Gebietskörperschaft ihre Zwecke von vornherein zielgerichtet mit einem außerhalb ihres Hoheitsgebiets gelegenen Grundstück verfolgt hat (vgl. Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23;… Beschluss vom 16. November 2004 - BVerwG 3 B 41.04 - Buchholz a.a.O. Nr. 31).
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