Rechtsprechung
| BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 46.03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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RettAssG §§ 2, 8, 13
Berufsbezeichnung; Rettungsassistent; Übergangsrecht; 520-Stundenprogramm; Notfallrettung; Krankentransport. - Bundesverwaltungsgericht
RettAssG §§ 2, 8, 13
520-Stundenprogramm; Berufsbezeichnung; Krankentransport; Notfallrettung; Rettungsassistent; Übergangsrecht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erlaubnis des Führens der Bezeichnung "Rettungsassistent"; Verwendung der Bezeichnung "520-Stunden-Programm" als Synonym für die "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst"; Sinn und Zweck einer Übergangsregelung bei Neuschaffung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RettAssG § 2 § 8 § 13
Bezugnahme auf 520-Stunden-Programm im Rettungsassistentengesetz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 12.01.2000 - 5 A 51/98
- OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 8 L 1217/00
- BVerwG, 15.12.2003 - 3 B 28.03
- BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 46.03
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 185
- NVwZ-RR 2005, 185
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 21.10.1996 - 8 L 632/95
Rettungsassistentengesetz;; 520-Stunden-Programm; Rettungsassistentengesetz
Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 46.03
Das Gericht halte an der in seinem Urteil vom 21. Oktober 1996 (8 L 632/95) zur Beachtlichkeit der Niedersächsischen Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 1 RettAssG, insbesondere zur Beachtlichkeit der von § 5 Satz 2 der Niedersächsischen Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter vorgeschriebenen 36-Monats-Frist entwickelten Rechtsauffassung auch unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht dagegen erhobenen Einwände fest.
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - 12 B 19.08
Rettungshelfer; Rettungssanitäter; Rettungsassistent; 520-Stunden-Programm; …
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2008 (BVerwG 3 C 25.07, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 13) gibt für die Anwendung der Übergangsregel des § 13 Abs. 1 Satz 1 RettAssG nichts her, im Urteil vom 7. Oktober 2004 (BVerwG 3 C 46.03, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 11) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der in der Übergangsvorschrift des § 13 RettAssG verwendete Begriff des 520-Stunden-Programms auf die am 20. September 1977 vom Bund/Länder-Ausschuss "Rettungswesen" aufgestellten Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst Bezug nehme und keine darüber hinausgehenden Anforderungen aufstelle. - BVerwG, 15.12.2003 - 3 B 28.03
Vereinbarkeit des Begriffs des "520-Stunden-Programms" mit dem Gleichheitssatz
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 46.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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| BVerwG, 15.12.2003 - 3 B 28.03, 3 C 46.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine
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- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit des Begriffs des "520-Stunden-Programms" mit dem Gleichheitssatz
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 12.01.2000 - 5 A 51/98
- OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 8 L 1217/00
- BVerwG, 15.12.2003 - 3 B 28.03, 3 C 46.03
- BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 46.03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 46.03
Berufsbezeichnung; Rettungsassistent; Übergangsrecht; 520-Stundenprogramm; …
Auszug aus BVerwG, 15.12.2003 - 3 B 28.03
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 46.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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