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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 47.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3793
BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 47.06 (https://dejure.org/2007,3793)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2007 - 3 C 47.06 (https://dejure.org/2007,3793)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2007 - 3 C 47.06 (https://dejure.org/2007,3793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    PBefG § 45a; PBefAusglV § 3 Abs. 2
    Personenbeförderung; Beförderungsunternehmen; OPNV; Ausbildungsverkehr; Schülerbeförderung; Ausgleich; Ausgleichsanspruch; Personen-Kilometer; Zeitfahrausweis; Jahreskarte; Monatskarte; Abonnement; Rückwirkung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    PBefG § 45a
    Abonnement; Ausbildungsverkehr; Ausgleich; Ausgleichsanspruch; Beförderungsunternehmen; Jahreskarte; Monatskarte; OPNV; Personen-Kilometer; Personenbeförderung; Rückwirkung; Schülerbeförderung; Zeitfahrausweis

  • Judicialis

    PBefG § 45a; ; PBefAusglV § 3 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gültigkeitszeitraums eines Zeitfahrausweises nach der Dauer des Beförderungsanspruchs gegen den Beförderungsunternehmer und der Dokumentation im Ausweis; Beschränkung des Ausgleichs für Mindereinnahmen aus dem Ausbildungsverkehr i.R.d. § 45a des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 45a; PBefAusglV § 3 Abs. 2
    Straßenverkehrsrecht: Personenbeförderung, Geltungszeitraum eines Zeitfahrausweises

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 395
  • DVBl 2008, 471 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 52.01

    Ausbildungsverkehr, im - geleistete Personen-Kilometer; Personen-Kilometer, im …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 47.06
    Auszugehen ist davon, dass der Gesetzgeber durch § 45a PBefG einen Ausgleich für Mindereinnahmen aus dem Ausbildungsverkehr gewähren, den Ausgleich aber auch auf die ausbildungsnotwendigen Verkehre beschränken wollte (stRspr; vgl. Urteile vom 22. März 1995 - BVerwG 11 C 16.94 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 6 und vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 52.01 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 10 ).
  • BVerwG, 07.09.2000 - 3 C 31.99

    Ausbildungsverkehr; Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr; Ausgleichszahlungen …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 47.06
    Diese Gestaltung ist in der Verordnung selbst bereits berücksichtigt, soweit § 3 Abs. 2 Satz 3 PBefAusglV bestimmt, dass Wochen-, Monats- oder Jahreskarten nur mit "höchstens" 6, 26 oder 240 Gültigkeitstagen anzusetzen sind; sehen Zeitfahrausweise weniger Gültigkeitstage vor, so können sie auch nur in diesem geringeren Umfang angesetzt werden (Urteil vom 7. September 2000 - BVerwG 3 C 31.99 - Buchholz 442.0 § 45a PBefG Nr. 9 ).
  • BVerwG, 14.02.1996 - 11 C 3.95

    Gewerberecht: Berechnung der Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 47.06
    Ebenso ist unschädlich, wenn Teile des Gültigkeitszeitraums außerhalb des Kalenderjahres liegen, in dem der Ausweis verkauft wurde, oder wenn dem Unternehmer Teile des Erlöses erst im nachfolgenden Kalenderjahr zufließen (Urteil vom 14. Februar 1996 - BVerwG 11 C 3.95 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 7).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 16.94

    Personenbeförderung - Betriebsindividuelle mittlere Reiseweite - …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 47.06
    Auszugehen ist davon, dass der Gesetzgeber durch § 45a PBefG einen Ausgleich für Mindereinnahmen aus dem Ausbildungsverkehr gewähren, den Ausgleich aber auch auf die ausbildungsnotwendigen Verkehre beschränken wollte (stRspr; vgl. Urteile vom 22. März 1995 - BVerwG 11 C 16.94 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 6 und vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 52.01 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 10 ).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 3 C 28.11

    Ausgleich; Ausgleichszahlung; Ausgleichsanspruch; Ausgleichsleistung; …

    Der Begriff des Zeitfahrausweises bezeichnet einen Fahrausweis, der die Berechtigung seines Inhabers zur Inanspruchnahme bestimmter (gleichartiger) Dienstleistungen während des in ihm bezeichneten Zeitraums dokumentiert (vgl. Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 3 C 47.06 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 12 Rn. 14).

    Das zeigt sich bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags auf der Kostenseite etwa darin, dass § 3 Abs. 2 Satz 3 PBefAusglV bei Zeitfahrausweisen, je nachdem, ob es sich um eine Jahres-, Monats- oder Wochenkarte handelt, die Zahl der anrechenbaren Gültigkeitstage in unterschiedlichem Umfang beschränkt (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 28. November 2007 a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).

    Unerheblich ist unter anderem, ob das Beförderungsentgelt auf einmal oder aber ratenweise bezahlt wird (Urteil vom 28. November 2007 a.a.O. Rn. 14).

    Wird nach all dem ein Jahr Geltungsdauer nicht erreicht, ist wegen dieser Abbestellmöglichkeit (vgl. dazu Urteil vom 28. November 2007 a.a.O. Rn. 20) von bloßen Monatskarten auszugehen.

  • VGH Bayern, 18.10.2023 - 11 BV 20.685

    Erfolglose Klage auf Zahlung eines weiteren Ausgleichs für Mindereinnahmen im …

    Auch das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 28. November 2007 (3 C 47.06) auf die auf dem Zeitfahrausweis angegebenen Gültigkeitstage abgestellt.

    Rn. 28 Das Fehlen einer Sonderregelung, die Ausgleichsberechtigung, die dem personenbeförderungsrechtlichen Unternehmen mit eigener Liniengenehmigung (§ 45a Abs. 1 PBefG;… Bidinger, PBefG, Stand Juni 2023, § 45a Rn. 32) zusteht, das ebenfalls unternehmensbezogene Antragserfordernis und der Sinn und Zweck des Ausgleichsanspruchs, Defizite des Unternehmens im Ausbildungsverkehr auszugleichen, die sich aus der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ergeben (…vgl. BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 3 C 28.11 - BVerwGE 143, 60 = juris Rn. 19; U.v. 28.11.2007 - 3 C 47.06 - NVwZ-RR 2008, 395 = juris Rn. 10), sprechen für ein unternehmens- und linienbezogenes Verständnis der streitgegenständlichen Kürzungsvorschrift.

    In seiner Entscheidung vom 28. November 2007 (3 C 47.06 - NVwZ-RR 2008, 395 = juris) erörtert das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Kostenermittlung, wie Wochen-, Monats- und Jahreskarten voneinander abzugrenzen sind, und die daraus zu ziehenden Folgerungen für die anzusetzenden Gültigkeitstage.

  • VG Augsburg, 08.11.2016 - Au 3 K 15.1241

    Ausgleichzahlungen für Personenbeförderung im Ausbildungsverkehr an Samstagen

    Mit § 45a PBefG soll ein Teil dieser Belastungen ausgeglichen werden, wobei der Ausgleich auf die ausbildungsnotwendigen Verkehre beschränkt ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 28.11.2007 - 3 C 47/06 - juris Rn. 10/18;… U.v. 22.3.1995 - 11 C 16/94 - juris Rn. 15).

    Zudem sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei den Höchstwerten i. S.v. § 3 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 PBefAusglV nur Sonn- und Feiertage nebst sämtlichen Ferientagen (Jahreskarten) bzw. nur Sonn- und Feiertage (Wochen- und Monatskarten) pauschal herausgerechnet - nicht jedoch etwa unterrichtsfreie Samstage (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2007 - 3 C 47/06 - juris Rn. 18).

  • VG Halle, 25.02.2016 - 7 A 166/13

    Ermittlung der Beförderungsfälle gemäß § 8 a ÖPNVG LSA aus Monatskarten im …

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urteil vom 28. November 2007 - 3 C 47/06 -, s.a. BVerwG, Urteil vom 16. April 2012 - 3 C 28.11 -, jeweils zitiert nach juris [zu § 3 Abs. 2 PBefAusglV]) bestimmt sich die die Frage, ob ein Zeitfahrausweis für einen bestimmten Zeitraum - eine Woche, einen Monat, ein Jahr - vorliegt, nach der Dauer des Beförderungsanspruchs, der seinem Inhaber gegen den Beförderungsunternehmer zusteht und den der Ausweis dokumentiert.

    Dem Preisvorteil für die Jahreskarte gegenüber der Monatskarte steht der Nachteil gegenüber, dass der Kunde nicht die Möglichkeit hat, auf Urlaubszeiten mit dem Kauf von Fahrkarten mit entsprechend geringerer Gültigkeitsdauer (z.B. Wochenkarten) zu reagieren (vgl. zu dieser Wahlmöglichkeit BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 3 C 47/06 -, juris zu § 3 Abs. 2 PBefAusglV).

  • VG Osnabrück, 20.11.2013 - 6 A 53/11

    Ausgleichszahlung; Zeitfahrausweis; Personenbeförderung; Auszubildendenverkehr; …

    Rn. 18 Sie vertieft die Begründung ihres Widerspruchsbescheids dahingehend, dass ausgehend von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2007 - 3 C 47/06 - die Frage, welcher Kategorie (Woche, Monat, Jahr) ein Zeitfahrausweis zuzurechnen sei, nach der Dauer des Beförderungsanspruchs zu beantworten sei, der seinem Inhaber gegen den Beförderungsunternehmer zustehe und den der Ausweis dokumentiere, ohne dass es auf die weiteren Modalitäten der vertraglichen Gestaltung ankäme.

    Rn. 27 Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem von den Beteiligten unterschiedlich interpretierten Urteil vom 28.11.2007 - 3 C 47/06 - (NVwZ-RR 2008, 395 = juris) u.a. ausgeführt:.

  • VG Augsburg, 21.01.2020 - Au 3 K 17.454

    Erfolglose Klage auf Ausgleichszahlungen für Mindereinnahmen im …

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 7. September 2000 diesen Hinweis nicht aufgegriffen und ohne Auseinandersetzung mit der hier dargestellten Rechtsproblematik nur auf die tariflich geregelte Gültigkeitsdauer der Zeitfahrausweise abgestellt (…vgl. BVerwG, U.v. 7.9.2000 - 3 C 31.99 - juris Rn. 26; ebenso BVerwG, U.v. 28.11.2007 - 3 C 47.06 - NVwZ-RR 2008, 395/396).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.03.2011 - 7 K 2261/04
    Denn mit den Ausgleichszahlungen nach § 45 a PBefG soll einer strukturellen Kostenunterdeckung im gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Personennahverkehr entgegengewirkt und zu wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen beigetragen werden (vgl. BTDrucks 7/2018 S. 6 ff.; vgl. Urteil des BVerwG vom 28. November 2007 - 3 C 47/06 -, zitiert nach Juris).
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