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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1983 - 3 C 57.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4483
BVerwG, 24.11.1983 - 3 C 57.82 (https://dejure.org/1983,4483)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1983 - 3 C 57.82 (https://dejure.org/1983,4483)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1983 - 3 C 57.82 (https://dejure.org/1983,4483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Reinvermögens - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - Beweiskräftige Unterlagen - Handelsbilanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70

    Rechtmäßigkeit von vor dem Erlass der 6. Verordnung zur Durchführung des …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 3 C 57.82
    Aus der Bilanz läßt sich das Reinvermögen des Betriebes nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (in der in § 8 Abs. 1 Nr. 10 LAG bezeichneten Fassung = BewG a.F.) unmittelbar, d.h. ohne Ergänzung durch andere Beweismittel, insbesondere andere Urkunden und Zeugen, entnehmen (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1967 - BVerwG 3 C 124.66 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 3]; vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [Buchholz 402.208 § 6] Nr. 63 und vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 26. Mai 1971 und 4. November 1971 (a.a.O.) zu § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV näher ausgeführt, daß "Unterlagen" im Sinne dieser Vorschrift dann beweiskräftig sind, wenn sich aus ihnen das Reinvermögen nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes, ablesen oder ermitteln läßt; ablesen läßt sich das Reinvermögen, wenn die Bilanz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist; ermitteln läßt es sich aus der schriftlichen Unterlage, wenn in ihr tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen.

  • BVerwG, 26.05.1971 - III C 73.69

    Begriff der beweiskräftigen Unterlage

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 3 C 57.82
    Aus der Bilanz läßt sich das Reinvermögen des Betriebes nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (in der in § 8 Abs. 1 Nr. 10 LAG bezeichneten Fassung = BewG a.F.) unmittelbar, d.h. ohne Ergänzung durch andere Beweismittel, insbesondere andere Urkunden und Zeugen, entnehmen (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1967 - BVerwG 3 C 124.66 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 3]; vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [Buchholz 402.208 § 6] Nr. 63 und vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).
  • BVerwG, 14.12.1967 - III C 124.66

    Urkunde des "Nationalkomitees Freies Deutschland" als beweiskräftige Unterlage - …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 3 C 57.82
    Aus der Bilanz läßt sich das Reinvermögen des Betriebes nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (in der in § 8 Abs. 1 Nr. 10 LAG bezeichneten Fassung = BewG a.F.) unmittelbar, d.h. ohne Ergänzung durch andere Beweismittel, insbesondere andere Urkunden und Zeugen, entnehmen (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1967 - BVerwG 3 C 124.66 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 3]; vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [Buchholz 402.208 § 6] Nr. 63 und vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Ermitteln läßt es sich aus den schriftlichen Unterlagen, wenn in ihnen tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen (Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 3 C 57.82 - in Buchholz 427.206 § 9 Nr. 31 = Mtbl. BAA 84, 90 = ZLA 84, 54 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 3 B 43.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der "beweiskräftigen …

    Soweit sich die Beschwerde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1961 - BVerwG 4 C 392.59 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 37) beruft, ist das Beschwerdevorbringen schon deshalb rechtlich unbeachtlich, weil diese Entscheidung durch die neuere Rechtsprechung des nunmehr in Lastenausgleichssachen allein zuständigen beschließenden Senats (Urteile vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - und vom 24. November 1983 - BVerwG 3 C 57.82 - ) überholt ist.
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