Rechtsprechung
| BVerwG, 25.11.1976 - III C 59.74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 15.06.1983 - 3 B 37.80
Wegnahmeschaden an landwirtschaftlichem und fortwirtschaftlichem Vermögen - …
Wie der Beteiligte bereits in seiner Beschwerdeerwiderung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats in den auch vom angefochtenen Urteil angeführten Entscheidungen (Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nrn. 4 und 8]) ausgeführt hat, ist auch bei einer Schadensberechnung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gemäß § 15 Abs. 1 BFG i.V.m. § 12 Abs. 1 FG zunächst von einem festgestellten und - wie hier für das Jahr 1940 - bekannten Einheitswert auszugehen und dann mit der auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor Schadeneintritt bezogenen Maßgabe anzuwenden.Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist darüber hinaus geklärt worden, daß auch im Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes für die Frage, ob überhaupt ein Ersatzeinheitswert zu bilden ist, dieselben Grundsätze gelten, die vom beschließenden Senat in ständiger Rechtsprechung zur Anwendung des § 12 Abs. 1 und 2 FG aufgestellt worden sind (vgl. Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 71.90
Einheitswertfeststellung - Willkürlichkeit - Grundlage überhöhter Steuerforderung
Das bedeutet, daß auch der Berechnung von Zonenschäden an Betriebsvermögen grundsätzlich der zuletzt vor Schadenseintritt festgestellte und bekannte Einheitswert zugrunde zu legen ist (§ 12 Abs. 1 FG), sofern jedenfalls nach der letzten Einheitswertfeststellung keine oder die Wertfortschreibungsgrenzen nicht übersteigende Bestandsveränderungen eingetreten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - BVerwGE 47, 265/268 ff, vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 8, vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 14 Seite 26 und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 17 Seite 38 ff; Beschluß vom 15. Juni 1983 - BVerwG 3 B 37.80 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 20 m.w.N.). - BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 58.78
Bekanntheit des Einheitswertes eines Grundstücks - Rückschluss auf Richtigkeit …
Nach dieser Vorschrift hat keine unmittelbare, sondern lediglich eine entsprechende Anwendung des § 12 FG zu erfolgen, nämlich mit der Maßgabe, daß "vom letzten Feststellungszeitpunkt vor Schadenseintritt" auszugehen ist (vgl. hierzu Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - [BVerwGE 47, 265] und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nr. 4 und Nr. 8]). - BVerwG, 01.08.1977 - 3 B 82.76
Ersatz eines Schadens an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen …
Der für den letzten Feststellungszeitpunkt maßgebliche Einheitswert vor Schadens eintritt im Sinne des § 15 Abs. 1 BFG ist daher der im Einheitswertbescheid vom 2. Oktober 1951 ausgewiesene Betrag von 22.100 DM/Ost, der den zuletzt festgestellten und bekannten Einheitswert darstellt (vgl. Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG III C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nr. 8]). - BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 39.78 Sind dagegen solche Bestandsveränderungen noch eingetreten, so muß ein Ersatzeinheitswert auf den 1. Januar 1945 ermittelt werden (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nr. 4 = BVerwGE 47, 265 sowie Nr. 8]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".