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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1201
BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69 (https://dejure.org/1972,1201)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1972 - III C 61.69 (https://dejure.org/1972,1201)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1972 - III C 61.69 (https://dejure.org/1972,1201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Schadensfeststellung an Grundvermögen und Betriebsvermögen - Begriff des freiwilligen Beibehaltens eines Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet - Beibehalten eines Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet aus persönlichen Gründen - Gleichstellung von Verfolgten mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67

    Aufgabe des Wohnsitzes durch einen Verfolgten im Vertreibungsgebiet vor …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69
    Darin kommt der Grundgedanke der gesetzlichen Ermächtigung zum Ausdruck, einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Vertreibungsschadens nur zu gewähren, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (BVerwGE 21, 102; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; BVerwGE 31, 72; BVerwGE 34, 85).

    So wie § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 der 7. FeststellungsDV selbst dann keine Möglichkeit zur Entschädigung bietet, wenn eine zum Kreis der Verfolgten gehörende Person vor Beginn der Verfolgungszeit (§ 1 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV) aus Furcht vor drohender Gefährdung an Leib und Leben den Wohnsitz im Vertreibungsgebiet aufgegeben hat (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 8]), muß § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 der 7. FeststellungsDV bei der gebotenen sach- und systemgerechten - d.h. an den Grundsätzen des Lastenausgleichsrechts ausgerichteten - Auslegung auch dazu führen, daß ein Verbleiben im Vertreibungsgebiet über das Ende der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen hinaus, das nicht durch Maßnahmen der Vertreibungsmacht bedingt ist, anspruchsvernichtend wirkt.

  • BVerwG, 14.03.1968 - III C 21.67
    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69
    Darin kommt der Grundgedanke der gesetzlichen Ermächtigung zum Ausdruck, einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Vertreibungsschadens nur zu gewähren, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (BVerwGE 21, 102; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; BVerwGE 31, 72; BVerwGE 34, 85).

    Nach dieser Vorschrift greift die von der Erfüllung der genannten Voraussetzungen abhängige Fiktion folgerichtig nicht ein bei freiwilliger Beibehaltung des Wohnsitzes über die Vertreibungsmaßnahmen hinaus (erste Alternative, die hier allein interessiert) und bei nicht nur vorübergehender Rückkehr (zweite Alternative), weil dann nicht allgemein angenommen werden kann, daß der Verfolgte als Deutscher von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]).

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69
    Auch das Bundesverfassungsgericht vertritt in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - die Auffassung, daß bei der rechtlichen Beurteilung der 7. FeststellungsDV von deren lastenausgleichsrechtlicher Natur auszugehen ist und ein Rückgriff auf wiedergutmachungsrechtliche Gesichtspunkte ausscheidet.
  • BVerwG, 14.10.1969 - III C 75.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69
    Darin kommt der Grundgedanke der gesetzlichen Ermächtigung zum Ausdruck, einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Vertreibungsschadens nur zu gewähren, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (BVerwGE 21, 102; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; BVerwGE 31, 72; BVerwGE 34, 85).
  • BVerwG, 11.05.1965 - III C 30.63
    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69
    Darin kommt der Grundgedanke der gesetzlichen Ermächtigung zum Ausdruck, einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Vertreibungsschadens nur zu gewähren, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (BVerwGE 21, 102; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; BVerwGE 31, 72; BVerwGE 34, 85).
  • BVerwG, 29.01.1970 - III C 105.68

    Vertreibung und Verlust eines Unternehmens

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69
    Mit Vertreibungsmaßnahmen können hier nur die allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gemeint sein (Urteil vom 29. Januar 1970 - BVerwG III C 105.68 - [ZLA 1970, 118 = IFLA 1970, 130]).
  • BVerwG, 16.05.1974 - III C 54.72
    Bei seiner erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht gegebenenfalls die Entscheidung des Senats vom 13. Januar 1972 - BVerwG III C 61.69 - (Buchholz 427.207 § 5 Nr. 36) berücksichtigen müssen.
  • BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77

    Voraussetzungen für die Entschädigung des Vertreibungsschadens - Freiwilliges …

    Danach kann einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt des Vertreibungsschadens nur gewährt werden, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (Urteile vom 14. März 1968 - BVerwG 3 C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; vom 22. November 1968 - BVerwG 3 C 100.67 - [BVerwGE 31, 72] und vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 61.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 36]).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 99.76
    In einem zukünftigen Revisionsverfahren kann die Frage, wie der Rechtsbegriff des "freiwilligen" Behaltens des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet in § 5 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV in Fällen auszulegen ist, in denen nur einem Teil der Familienmitglieder das Verlassen des Vertreibungsgebietes möglich und einem anderen Teil der Familie dies nicht möglich war, voraussichtlich einer über die Grundsätze der bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Senats vom 13. Januar 1972 - BVerwG III C 61.69 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 36]) hinausgehenden Klärung zugeführt werden.
  • BVerwG, 31.07.1975 - III B 107.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Das verwaltungsgerichtliche Urteil weicht - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1972 - BVerwG III C 61.69 - (ZLA 1972, 92) ab.
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