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| BVerwG, 18.05.1976 - III C 62.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung - Fehlen der Erledigungserklärung der beklagten Behörde - Kostenentscheidung bei Erledigung in der Hauptsache - "Verlust" des Hausrates eines Spätaussiedlers
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 26.07.1973 - 2 K 22/73
- BVerwG, 24.07.1975 - III CB 62.73
- BVerwG, 18.05.1976 - III C 62.73
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.11.1975 - III C 63.72
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1976 - III C 62.73
Danach erscheint es angemessen, die Kosten zwischen dem Kläger und der Beklagten als den Hauptbeteiligten (anders als in Verfahren, in denen der Beteiligte auch Revisionskläger ist, vgl. Beschluß vom 21. Oktober 1974 - BVerwG III C 38.72 - und Beschluß vom 3. November 1975 - BVerwG III C 63.72 -) zu teilen, wie im Beschlußtenor geschehen. - BVerwG, 26.11.1959 - III C 376.58
Notwendigkeit einer Erledigungserklärung des Beklagten für das Vorliegen …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1976 - III C 62.73
Deshalb war - da es einer Erledigungserklärung der Beklagten mit Rücksicht auf ihre Stellung im Revisionsverfahren in Lastenausgleichs Sachen nicht bedarf (Beschluß vom 26. November 1959 - BVerwG III C 376.58 - [NJV 1960, 594]) - das Verfahren einzustellen und aus zusprechen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist. - BVerwG, 21.10.1974 - III C 38.72
Gerichtlicher Vergleichsvorschlags ohne Zustimung des Beklagten
Auszug aus BVerwG, 18.05.1976 - III C 62.73
Danach erscheint es angemessen, die Kosten zwischen dem Kläger und der Beklagten als den Hauptbeteiligten (anders als in Verfahren, in denen der Beteiligte auch Revisionskläger ist, vgl. Beschluß vom 21. Oktober 1974 - BVerwG III C 38.72 - und Beschluß vom 3. November 1975 - BVerwG III C 63.72 -) zu teilen, wie im Beschlußtenor geschehen.
- BVerwG, 19.07.1978 - III CB 9.74 Der Kläger und der Beteiligte haben übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt; einer entsprechenden Erledigungserklärung des Beklagten bedarf es mit Rücksicht auf seine Stellung im Revisionsverfahren in Lastenausgleichssachen nicht (vgl.Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG 3 C 376.58 - [NJW 1960, 594], fernerBeschluß vom 18. Mai 1976 - BVerwG 3 C 62.73 -).
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