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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.09.1976

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1976 - III C 68.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1046
BVerwG, 25.11.1976 - III C 68.75 (https://dejure.org/1976,1046)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1976 - III C 68.75 (https://dejure.org/1976,1046)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1976 - III C 68.75 (https://dejure.org/1976,1046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der im Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (BFG) entstandenen Kriegssachschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 315
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.01.1973 - III C 92.71

    Vertreibungsbedingter Verlust eines Betriebes - Vertreibungsbedingter Verlust …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
    Von seiner Rechtsprechung, nach welcher bei ruhenden Betrieben Feststellungszeitpunkt regelmäßig der 1. Januar des Jahres ist, in dem der Betrieb stillgelegt worden ist (Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 25] und vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9]), hat der erkennende Senat allerdings eine Ausnahme gemacht und einen späteren Feststellungszeitpunkt für den Fall angenommen, daß der Betrieb nach der Stillegung veräußert worden ist (Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 92.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 20]).

    Dies geschieht, da das Kennzahlverfahren - wie das Richtzahlverfahren - zur Ermittlung des Ersatzeinheitswertes bei ruhenden Betrieben ungeeignet ist (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Januar 1973, a.a.O.), mittels Schätzung durch den Bewertungsausschuß nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, und zwar gemäß § 7 Abs. 3 der 2. BAA-FeststellungsDV in erster Linie durch Vergleich mit den Verhältnissen bekannter ähnlicher Betriebe.

  • BVerwG, 21.03.1974 - III C 81.72

    Ermittlung des Endvergleichswertes kriegssachgeschädigter Betriebe - Zulässigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
    Schließlich hat der Senat in seinem Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG III C 81.72 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 92) erkannt, daß im Rahmen der Ermittlung des Endvergleichswertes nach § 13 Abs. 4 FG bei der Feststellung des Schadenshöchstbetrages für teilweise kriegssachgeschädigte Betriebe alle konkret glaubhaft gemachten Verbindlichkeiten, die vor dem Schadensereignis begründet worden sind, auch dann vom Rohvermögen in Abzug gebracht werden können, wenn das Rohvermögen im Wege der Schätzung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt worden ist.

    Die Rechtsprechung des Senats, nach welcher bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes durch Schätzung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen pauschalierte Schulden grundsätzlich auch dann anzusetzen sind, wenn die wirklichen Schulden glaubhaft gemacht werden können, hat eine typisierte, an generellen bewertungsrechtlichen Zusammenhängen ausgerichtete Wertermittlung zum Ziel und setzt ein nicht wesentlich gestörtes Verhältnis von Umlaufvermögen und Betriebsschulden voraus (vgl. Urteil vom 21. März 1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.1969 - III C 108.67

    Einhaltung einer bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
    Von seiner Rechtsprechung, nach welcher bei ruhenden Betrieben Feststellungszeitpunkt regelmäßig der 1. Januar des Jahres ist, in dem der Betrieb stillgelegt worden ist (Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 25] und vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9]), hat der erkennende Senat allerdings eine Ausnahme gemacht und einen späteren Feststellungszeitpunkt für den Fall angenommen, daß der Betrieb nach der Stillegung veräußert worden ist (…Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 92.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 20]).
  • BVerwG, 17.10.1972 - III C 67.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - (Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3) festgehalten, zugleich aber entschieden, daß in Fällen der Einheitswertermittlung unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Anlage- und Umlaufvermögens gleichartiger Betriebe unter besonderen Voraussetzungen der branchenübliche Schuldensatz von 20 v.H. des beweglichen Rohvermögens ermäßigt werden kann, so z.B., wenn für den Stichtag das Bestehen nur kurzfristiger Verbindlichkeiten in Form der branchenüblichen Tagesverbindlichkeiten glaubhaft gemacht wird.
  • BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65

    Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verknüpfung von beweiskräftigen …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
    Der Senat hat seit seinem Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - (Buchholz 427.2 § 12 Nr. 31) wiederholt entschieden, daß in den Fällen, in denen bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes von einer zu unterstellenden durchschnittlichen Verschuldung auszugehen ist, ein Abweichen von diesem Umfang der Verbindlichkeiten möglich ist, wenn die tatsächliche Verschuldung zum maßgeblichen Bewertungsstichtag bewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann.
  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 13.69

    Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Schadensberechnung für …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
    Der erkennende Senat hob diese Entscheidung sowie die angefochtenen Bescheide durch sein Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 13.69 - auf und verpflichtete den Beklagten, den Feststellungsantrag des Klägers nach der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden: Das Ausgleichsamt werde zu ermitteln haben, ob die Werke I und II im Schadenszeitpunkt eine wirtschaftliche Einheit gebildet hätten und ob der unter Vorbehalt auf den 1. Januar 1942 ergangene Fortschreibungsbescheid als Einheitswert im Sinne des § 12 Abs. 1 FG anzusehen sei, weil der Kläger eine Berichtigung der vorläufigen Feststellung nicht mehr habe beantragen können, als der Kriegssachschaden eingetreten sei.
  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68

    Ermittlung des Einheitswertes eines aus Kriegsgründen stillgelegten Betriebs - …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
    Allerdings gilt dies grundsätzlich dann nicht, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Ersatzeinheitswert unter Zugrundelegung des Ersatzeinheitswertnive aus gleichartiger Betriebe im Wege von Schätzungen und Heranziehung allgemeiner Erfahrungssätze oder aber im kennzahlähnlichen Verfahren ermittelt worden ist (vgl. Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13]).
  • BVerwG, 03.04.1973 - III C 95.71

    Feststellung eines Umsiedlungsschadens an Betriebsvermögen - Umsiedlungsschaden …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
    Hierzu ist zunächst festzustellen, daß das Verwaltungsgericht damit nicht in unzulässiger Weise vom Vorortgutachten abgewichen ist oder dieses Gutachten korrigiert hat (vgl. Urteil vom 3. April 1973 - BVerwG III C 95.71 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 22]).
  • BVerwG, 10.06.1971 - III C 129.70

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Betriebsvermögen - Berechnung …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
    Wie hierbei im einzelnen vorzugehen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Juni 1971 - BVerwG III C 129.70 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 16) dargelegt.
  • BVerwG, 12.02.1969 - III C 178.67

    Entziehung der Beteiligung am Konfektionsgeschäft als Verfolgungsmaßnahme als …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
    Das Verwaltungsgericht hat die Gesellschaftereinlage in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise als Betriebsschuld im Sinne des § 62 Abs. 1 BewG a.F. beurteilt, weil nach den Verträgen zwischen dem Kläger und dem Apotheker Marschall der letztere nur am Gewinn und Verlust des Betriebes, nicht aber an dem Anlagevermögen beteiligt, er also nicht Mitinhaber des Betriebes gewesen sei (vgl. hierzu auch das Urteil des Senats vom 12. Februar 1969 - BVerwG III C 178.67 - [Buchholz 427.207 § 3 Nr. 9] sowie Krekeler, Bewertungsgesetz, 6. Aufl., § 62 Anm. VII).
  • BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.07.1990 - 3 C 30.88

    Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung eines Schadens an …

    Der mit Pauschbeträgen anzusetzende branchenübliche Schuldensatz umfaßt nämlich kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten (Urteile vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 67.71 - in BVerwGE 41.46 ; vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 68.75 - in BVerwGE 51.315 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 9 S. 13 und vom 21. April 1977 - BVerwG 3 C 39.75 - in BVerwGE 52, 286 = Buchholz 427.206 § 9 Nr. 25; vgl. auch Durchführungsbestimmungen zur Sechsten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes - DB-Betriebsvermögen - in der Fassung vom 21. Dezember 1984, Nr. 9 a Abs. 3. Mtbl.

    Das Verwaltungsgericht wird unter Einschaltung des zuständigen Vorortes (§ 7 Abs. 1 der 2. BAA- FeststellungsDV) zu ermitteln und festzustellen haben, welche Verbindlichkeiten bei Betrieben der hier in Rede stehenden Art und Größe als branchenüblich anzusehen sind, gegebenenfalls auch, ob nach Kenntnis des Vorortes die Bestellung von Sicherungs- bzw. Kautionshypotheken an Betriebsgrundstücken der Absicherung nur branchenüblicher Verbindlichkeiten diente oder aber Hypothekenbelastungen in der vorliegenden Größenordnung auf das Vorhandensein atypischer, nicht branchenüblicher Verbindlichkeiten (vgl. BVerwG 3 C 68.75, a.a.O.) hindeuten.

  • BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75

    Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe - Ersatz von Vertreibungsschaden …

    Dies ergibt sich im Ansatz schon aus den vollständigen Gründen des Urteils vom 14. Mai 1970 (…a.a.O.), insbesondere aber aus der Entscheidung des Senats vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - (BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3) und weiteren diese Entscheidung ergänzenden Urteilen vom 21. März 1974 - BVerwG III C 81.72 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 92) und vom 25. November 1976 - BVerwG III C 68.75 - (IFLA 1977, 20), die vom Verwaltungsgericht in seine Überlegungen nicht miteinbezogen worden sind, auf deren Inhalt es indessen im vorliegenden Fall entscheidend ankommen kann.

    Daran wird im Grundsatz - ebenso wie in den bereits genannten Urteilen vom 17. Oktober 1972, vom 21. März 1974 und vom 25. November 1976 (a.a.O.) - auch im vorliegenden Fall festgehalten.

  • BVerwG, 22.06.1983 - 3 B 50.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abweichung im Sinne des § …

    Sowohl dem Urteil vom 10. Juni 1971 - BVerwG 3 C 129.70 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 16) als auch dem Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 68.75 - (BVerwGE 51, 315/322) liegen andere, mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.

    In dem durch Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 68.75 - (…a.a.O.) entschiedenen Fall lag im übrigen noch anders als hier nicht ein werbender, sondern ein ruhender Betrieb vor.

  • BVerwG, 31.08.1988 - 3 B 13.88

    Kriegssachschäden als Frage eines Teilschadens - Maßgeblicher Bewertungsstichtag …

    Erfolglos rügt die Klägerin schließlich eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 68.75 - (BVerwGE 51, 315 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 9).
  • BVerwG, 27.10.1977 - 3 C 38.76

    Ermittlung des Ersatzeinheitswertes durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer …

    Der erkennende Senat hat im Ansatz schon mit Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13 = ZLA 1970, 224), auf das sich das angefochtene Urteil stützt, insbesondere aber in seinen Urteilen vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - (BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3), vom 21. März 1974 - BVerwG III C 81.72 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 92), vom 25. November 1976 - BVerwG III C 68.75 - (IFLA 1977, 20) und zuletzt - zusammenfassend - im Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG III C 39.75 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß unter bestimmten Voraussetzungen auch in Fällen der hier gebotenen Wertermittlungsmethode eine Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes in Frage kommen kann.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1976 - III C 68.75   

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BVerwG, 01.09.1976 - III C 68.75 (https://dejure.org/1976,7958)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1976 - III C 68.75 (https://dejure.org/1976,7958)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1976 - III C 68.75 (https://dejure.org/1976,7958)
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