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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1976 - III C 69.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1913
BVerwG, 09.12.1976 - III C 69.75 (https://dejure.org/1976,1913)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1976 - III C 69.75 (https://dejure.org/1976,1913)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1976 - III C 69.75 (https://dejure.org/1976,1913)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Wegnahmeschadens an einem Betriebsvermögen - Geltendmachung eines Zonenschadens

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 61.75

    Anspruch auf Schadensfeststellung nach dem Beweissicherungsgesetz und …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 69.75
    Der erkennende Senat hat in einem Fall, der einen vergleichbar gelagerten Sachverhalt betraf, bereits entschieden, daß nach den vorgenannten Vorschriften ein Vermögensverlust durch Wegnahme nur angenommen werden kann, wenn der Zugriff auf solche Wirtschaftsgüter erfolgte, die sich nicht nur zu vorübergehenden Zwecken im Schadensgebiet des BFG befanden, und wenn die Wegnahme im Zusammenhang mit den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen stand (vgl. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG III C 61.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13 = IFLA 1976, 98 = Mtbl. BAA 1976, 525]).

    In der Entscheidung des Senats vom 22. April 1976 - BVerwG III C 61.75 - (…a.a.O.) ist schließlich auch ausgeführt worden, daß gegen die Verfassungsmäßigkeit der § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG in der Auslegung, wie sie sowohl jener als auch der vorliegenden Entscheidung zugrunde liegt, keine Bedenken bestehen.

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 69.75
    Soweit nach dem Sozialstaatsprinzip die staatliche Gemeinschaft Lasten mitzutragen hat, die sich aus dem Kriegs- und Nachkriegsschicksal ergeben und nur einzelne Staatsbürger oder bestimmte Gruppen von ihnen getroffen haben (vgl. hierzu BVerfGE 27, 253 [283]), hat der Gesetzgeber des BFG die Verpflichtung zu einer sozialen Lastenverteilung erfüllt und insbesondere keine willkürliche Regelung dadurch getroffen, daß nur diejenigen Geschädigten berücksichtigt werden, die sich der seit Kriegsende betriebenen Umgestaltung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und in Sowjetsektor von Berlin nicht entziehen konnten und deshalb Vermögensverluste hinzunehmen genötigt waren.
  • BVerwG, 17.04.1975 - III C 4.72

    Schäden an einem Sparguthaben - Feststellung eines Zonenschadens - Wegnahme eines …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 69.75
    Als im Zusammenhang mit den nach der Besetzung 'entstandenen' politischen Verhältnissen eingetreten sind vornehmlich solche Vermögensverluste anzusehen, die zur Errichtung und Entfaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung durch die im Gesetz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG) genannten Stellen verursacht worden sind, und zwar in der Regel durch gezielte Zugriffsakte (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG III C 4.72 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 2]).
  • BVerwG, 01.03.1988 - 3 B 54.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Aus diesem Grunde kann eine Wegnahme von Wirtschaftsgütern im Schadensgebiet des BFG "im Zusammenhang mit den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen" (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG) auch nur angenommen werden, wenn sich die Wegnahmehandlung als "zonentypisch" darstellt (vgl. u.a. Urteile vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - ).

    Das ist grundsätzlich nicht der Fall bei Vermögensverlusten, die aufgrund von Maßnahmen mit Straf- und Sühnecharakter eingetreten sind; derartigen Maßnahmen wohnt in der Regel keine auf die Umgestaltung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Schadensgebiet gerichtete Tendenz inne (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - <BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13>, vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - , vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - und vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 50.76 - <BVerwGE 54, 140>).

  • BVerwG, 02.04.1986 - 3 B 40.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beschlagnahme eines im …

    In seinen Urteilen vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - (BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13) und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - (ZLA 77, 71) hat der Senat die Anerkennung eines Wegnahmeschadens aufgrund einer Beschlagnahme von Wirtschaftsgütern wegen tatsächlicher oder angeblicher Verstöße des Eigentümers gegen Wirtschafts- oder Strafbestimmungen in der DDR verneint unter der Voraussetzung, daß der Zugriffsakt als solcher nicht in adäquat ursächlichem Zusammenhang mit den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen im Schadensgebiet stand.
  • BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 26.78

    Feststellung von Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungsgesetz und dem …

    Aber selbst bei obrigkeitlichem Einwirken unmittelbar auf Grundstück und Konten oder auch bei einem solchen Einwirken mittelbar über Verwalter oder Nachlaßpfleger ist angesichts des unklaren Sachverhalts bislang nicht auszuschließen, daß Baumaßnahmen zwar ohne Willen der Klägerin und zu ihren Lasten (durch Inanspruchnahme ihrer Kontoguthaben) erzwungen worden sein können, diese aber nicht "zonentypisch" sind (vgl. zum Begriff Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - [BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] [330] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13 = ZLA 1977, 8 = MDR 1976, 868]; Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - [ZLA 1977, 71]), wenn die Klägerin in ihrer Auswirkungen entsprechende Maßnahmen auch nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden rechtlichen Maßstäben hätte hinnehmen müssen.
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