Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.1974 - III C 72.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen einer Bestandsveränderung bei landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen nach Erlass des zuletzt festgestellten Einheitswertes - Konkurrenzverhältnis zwischen dem festgestellten Einheitswert einerseits und dem letzten Feststellungszeitpunkt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BFG § 15 Abs. 1, 2; FG § 12 Abs. 1, 2
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.04.1972 - VII VG.L 90/71
- BVerwG, 22.01.1973 - III C 72.72
- BVerwG, 12.12.1974 - III C 72.72
Papierfundstellen
- BVerwGE 47, 265
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.03.1967 - III C 39.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.12.1974 - III C 72.72
Diese Regelung der DB-Landwirtschaftsvermögen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - als mit § 12 Abs. 1 FG nicht im Einklang stehend beurteilt (vgl. Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 39.64 - mit weiteren Nachweisen [BVerwGE 26, 263 = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 33]). - BVerwG, 06.06.1962 - IV C 161.61
Feststellungsfähigkeit von Schäden i.S.d. Lastenausgleichsgesetzes (LAG)
Auszug aus BVerwG, 12.12.1974 - III C 72.72
Auf Grund dieses Sachverhalts beruft sich der Kläger auch zu Unrecht auf das insoweit nicht einschlägige Urteil vom 6. Juni 1962 - BVerwG IV C 161.61 - (ZLA 1962, 327).
- BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 1.05
Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wertminderungen; …
Maßgeblich ist insoweit § 22 BewG in der Fassung vom 16. Oktober 1934 (RGBl I S. 1035) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen vom 1. Dezember 1936 (RGBl I S. 961; wie Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - BVerwGE 47, 265; vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 14 und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 17).Hätte hiernach eine Wertfortschreibung erfolgen müssen, so ist nicht von dem bekannten Einheitswert auszugehen, der auf einen Zeitpunkt bezogen ist, zu dem die Bestandsveränderungen noch nicht eingetreten waren (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - BVerwGE 47, 265 ; vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 -).
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1974 a.a.O. S. 274 f.) ist dabei § 22 BewG in der Fassung maßgeblich, deren Anwendung § 47 Abs. 2 BFG vorschreibt.
- BVerwG, 01.08.1977 - 3 B 82.76
Ersatz eines Schadens an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen …
Im übrigen hat der Senat zu der hier umstrittenen Frage nach der gemäß § 15 Abs. 1 BFG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 und 2 FG für die Schadensfeststellung maßgeblichen Wertermittlung grundsätzliche Ausführungen in seinem Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG III C 72.72 - (Buchholz 427.6 § 15 Nr. 4) gemacht, die für den vorliegenden Fall keiner Ergänzung durch grundsätzliche Ausführungen in einem revisionsgerichtlichen Urteil bedürfen.Das angefochtene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von dem vorgenannten Urteil des Senats vom 12. Dezember 1974 - a.a.O. - (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
- BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 71.90
Einheitswertfeststellung - Willkürlichkeit - Grundlage überhöhter Steuerforderung
Das bedeutet, daß auch der Berechnung von Zonenschäden an Betriebsvermögen grundsätzlich der zuletzt vor Schadenseintritt festgestellte und bekannte Einheitswert zugrunde zu legen ist (§ 12 Abs. 1 FG), sofern jedenfalls nach der letzten Einheitswertfeststellung keine oder die Wertfortschreibungsgrenzen nicht übersteigende Bestandsveränderungen eingetreten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - BVerwGE 47, 265/268 ff, vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 8, vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 14 Seite 26 und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 17 Seite 38 ff; Beschluß vom 15. Juni 1983 - BVerwG 3 B 37.80 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 20 m.w.N.).
- BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 63.88
Feststellung eines Schadens
Aus der unterschiedlichen Fassung des § 15 BFG einerseits und des § 12 FG andererseits hat der Senat in ständiger Rechtsprechung hergeleitet, daß bei Zonenschäden nach dem BFG Bestandsveränderungen nach der letzten Einheitswertfeststellung und vor Schadenseintritt - auch bei unterlassener Fortschreibung des Einheitswertes - zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - in ZLA 80, 80 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 14, vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - in BVerwGE 47, 265 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 4 und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 - in ZLA 81, 126 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 17). - BVerwG, 10.06.1975 - III C 10.73
Unterbleiben der Fortschreibung des zuletzt festgestellten und bekannten …
Denn anders als in den durch § 15 Abs. 1 BFG geregelten Fällen, in denen die entsprechende Anwendung des § 12 Abs. 1 und 2 FG mit der Maßgabe vorgesehen ist, vom letzten Feststellungszeitpunkt vor Schadenseintritt auszugehen (vgl. hierzu Urteil vom 12. Dezember 1974. - BVerwG III C 72.72 -), enthält § 19 Abs. 1 Satz 1 RepG ohne Einschränkung das Gebot, für die Schadensberechnung den zuletzt festgestellten (bekannten) Einheitswert zugrunde zu legen. - VG Berlin, 08.11.2001 - 29 A 272.96 trotz vorhandenem Einheitswert ein Ersatzeinheitswert unter Berücksichtigung der bewertungsrechtlichen Fortschreibungsregelungen zu bilden sein kann, um eine dem Wert der wirtschaftlichen Einheit zum Zeitpunkt der Schädigung entsprechende Wertfeststellung zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1974 - 3 C 72.72 - BVerwGE 47, 265).
- BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 58.78
Bekanntheit des Einheitswertes eines Grundstücks - Rückschluss auf Richtigkeit …
Nach dieser Vorschrift hat keine unmittelbare, sondern lediglich eine entsprechende Anwendung des § 12 FG zu erfolgen, nämlich mit der Maßgabe, daß "vom letzten Feststellungszeitpunkt vor Schadenseintritt" auszugehen ist (vgl. hierzu Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - [BVerwGE 47, 265] und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nr. 4 und Nr. 8]). - BVerwG, 15.06.1983 - 3 B 37.80
Wegnahmeschaden an landwirtschaftlichem und fortwirtschaftlichem Vermögen - …
Wie der Beteiligte bereits in seiner Beschwerdeerwiderung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats in den auch vom angefochtenen Urteil angeführten Entscheidungen (Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nrn. 4 und 8]) ausgeführt hat, ist auch bei einer Schadensberechnung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gemäß § 15 Abs. 1 BFG i.V.m. § 12 Abs. 1 FG zunächst von einem festgestellten und - wie hier für das Jahr 1940 - bekannten Einheitswert auszugehen und dann mit der auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor Schadeneintritt bezogenen Maßgabe anzuwenden. - BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 61.78 Die Schadensfeststellung ist auch für die im vorliegenden Fall streitigen Schäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen am Einheitswertprinzip ausgerichtet: Die "Zugrundelegung des zuletzt festgestellten Einheitswerts" (§ 12 Abs. 1 FG) bedeutet, daß dieser - wenn er maßgeblich ist (vgl. dazu Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - [Buchholz 427/6 § 15 Nr. 4]) - das geschädigte Wirtschaftsgut und damit den daran eingetretenen Schaden repräsentiert.
- BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 39.78 Sind dagegen solche Bestandsveränderungen noch eingetreten, so muß ein Ersatzeinheitswert auf den 1. Januar 1945 ermittelt werden (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nr. 4 = BVerwGE 47, 265 sowie Nr. 8]).
- BVerwG, 05.07.1976 - III CB 59.74
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