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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1971 - III C 73.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,452
BVerwG, 26.05.1971 - III C 73.69 (https://dejure.org/1971,452)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1971 - III C 73.69 (https://dejure.org/1971,452)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1971 - III C 73.69 (https://dejure.org/1971,452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FG § 13 Abs. 4, 8. FeststellungsDV § 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 129
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.07.1969 - III C 108.67

    Einhaltung einer bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - III C 73.69
    Als "beweiskräftige Unterlagen" im Sinne der Vorschriften der 6. und 8. FeststellungsDV können nur solche Urkunden angesehen werden, aus denen sich - ohne Ergänzung durch andere Beweismittel - das Reinvermögen nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermitteln oder ablesen läßt (Bestätigung und Ergänzung von BVerwG III C 124.66 und BVerwG III C 108.67 [Buchholz 427.206 § 9 der 6. FeststellungsDV Nrn. 3 und 9]).

    Der Senat hat wiederholt dahin entschieden, daß als beweiskräftige Unterlage solche Urkunden anzusehen sind, die ihrem Inhalt nach aus sich heraus verständlich sind und die Bewertung des Betriebsvermögens ersichtlich machen, ohne der Ergänzung durch andere Beweismittel - insbesondere durch Zeugen - zu bedürfen (Urteile vom 14. Dezember 1967 - BVerwG III C 124.66 - [ZLA 1968, 138 = Buchholz 427.206 § 9 der 6. FeststellungsDV Nr. 3] und vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9]).

  • BVerwG, 14.12.1967 - III C 124.66

    Urkunde des "Nationalkomitees Freies Deutschland" als beweiskräftige Unterlage - …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - III C 73.69
    Als "beweiskräftige Unterlagen" im Sinne der Vorschriften der 6. und 8. FeststellungsDV können nur solche Urkunden angesehen werden, aus denen sich - ohne Ergänzung durch andere Beweismittel - das Reinvermögen nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermitteln oder ablesen läßt (Bestätigung und Ergänzung von BVerwG III C 124.66 und BVerwG III C 108.67 [Buchholz 427.206 § 9 der 6. FeststellungsDV Nrn. 3 und 9]).

    Der Senat hat wiederholt dahin entschieden, daß als beweiskräftige Unterlage solche Urkunden anzusehen sind, die ihrem Inhalt nach aus sich heraus verständlich sind und die Bewertung des Betriebsvermögens ersichtlich machen, ohne der Ergänzung durch andere Beweismittel - insbesondere durch Zeugen - zu bedürfen (Urteile vom 14. Dezember 1967 - BVerwG III C 124.66 - [ZLA 1968, 138 = Buchholz 427.206 § 9 der 6. FeststellungsDV Nr. 3] …und vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9]).

  • BVerwG, 06.02.1963 - V C 59.62

    Ausbildungshilfe für eine Lehre als Landmaschinenschlosser nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - III C 73.69
    Der Senat hat wiederholt dahin entschieden, daß als beweiskräftige Unterlage solche Urkunden anzusehen sind, die ihrem Inhalt nach aus sich heraus verständlich sind und die Bewertung des Betriebsvermögens ersichtlich machen, ohne der Ergänzung durch andere Beweismittel - insbesondere durch Zeugen - zu bedürfen (Urteile vom 14. Dezember 1967 - BVerwG III C 124.66 - [ZLA 1968, 138 = Buchholz 427.206 § 9 der 6. FeststellungsDV Nr. 3] …und vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9]).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 42.03

    Unternehmen; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Bilanz; …

    Ablesen lässt es sich dann, wenn die Bilanz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist; ermitteln lässt sich das Reinvermögen aus einer schriftlichen Unterlage, wenn in ihr tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen (Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - Buchholz 427.208 § 6 Nr. 6 und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - Buchholz 427.206 § 9 6. FeststellungsDV Nr. 17).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Zum Begriff der "beweiskräftigen Unterlage" hat sich das Bundesverwaltungsgericht wiederholt und in ständiger Rechtsprechung dahin geäußert, daß es sich um Urkunden handeln muß, die nach den Vorschriften (Grundsätzen) des Bewertungsgesetzes erstellt sind und den Beweis unmittelbar durch die darin enthaltenen tatsächlichen Angaben führen (vgl. u.a. Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - in BVerwGE 38, 129 m.w.N.; Beschlüsse vom 23. August 1982 - BVerwG 3 B 32.82 - in ZLA 83, 82 und vom 1. November 1982 - BVerwG 3 B 37.82 - in IFLA 83, 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.04.1973 - III C 95.71

    Feststellung eines Umsiedlungsschadens an Betriebsvermögen - Umsiedlungsschaden …

    Ablesen läßt es sich dann, wenn die Bilanz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist; ermitteln läßt sich das Reinvermögen aus einer schriftlichen Unterlage, wenn in ihr tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen (vgl. Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - [Buchholz 427.208 § 6 Nr. 6 = BVerwGE 38, 129] und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17 - ZLA 1972, 35]).
  • BVerwG, 30.11.1971 - III C 119.70

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Vertreibungsschaden an Anteilsrechten …

    Das Verwaltungsgericht hat insbesondere auch erkannt, daß die Ermittlung des Gesamtvermögens der Brauerei S. gemäß § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV vorzunehmen gewesen wäre, weil die Anwendung des § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV begründende beweiskräftige Unterlagen nicht vorliegen, ohne hierbei den Begriff der beweiskräftigen Unterlagen im Sinne dieser Vorschrift zu verkennen (vgl. Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - und vom 1. Juli 1971 - BVerwG III C 121.68 - [ZLA 1971, 215]).
  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70

    Rechtmäßigkeit von vor dem Erlass der 6. Verordnung zur Durchführung des …

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - seine bisherige Rechtsprechung zu der Frage, wann eine beweiskräftige Unterlage im Sinne der §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV vorliegt, wie folgt zusammengefaßt:.
  • BVerwG, 24.11.1983 - 3 C 57.82

    Berechnung des Reinvermögens - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - …

    Aus der Bilanz läßt sich das Reinvermögen des Betriebes nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (in der in § 8 Abs. 1 Nr. 10 LAG bezeichneten Fassung = BewG a.F.) unmittelbar, d.h. ohne Ergänzung durch andere Beweismittel, insbesondere andere Urkunden und Zeugen, entnehmen (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1967 - BVerwG 3 C 124.66 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 3]; vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [Buchholz 402.208 § 6] Nr. 63 und vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).
  • BVerwG, 01.07.1971 - III C 121.68

    Verlust von Wirtschaftsgütern - Bewertung der Wirtschaftsgüter des …

    Diese Auffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - bestätigt und dahin erläutert, daß sonstige Unterlagen einen den Steuerbilanzen ebenbürtigen Aussagewert nur dann haben, wenn die vorgelegten Urkunden ergeben, daß die eingesetzten Werte den Teilwerten im Sinne des Bewertungsrechts entsprechen.
  • BVerwG, 08.11.1973 - III C 118.71

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen in Österreich - Umfang der gerichtlichen …

    Dabei ist nach den bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen davon auszugehen, daß eine Schadensberechnung gemäß § 8 Abs. 1 oder § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV nicht möglich erscheint, weil weder ersichtlich ist, daß die Bilanz zum 31. März 1945 nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist, noch daß aus der Bilanz das Reinvermögen der Gesellschaft nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes abgelesen oder ermittelt werden könnte (vgl. Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]], vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - [BVerwGE 38, 129] und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).
  • BVerwG, 01.11.1982 - 3 B 37.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    So hat der beschließende Senat wiederholt entschieden, daß beweiskräftige Unterlagen im Sinne von § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV solche Urkunden sind, die nach den Vorschriften (Grundsätzen) des Bewertungsgesetzes erstellt sind und den Beweis unmittelbar durch die darin enthaltenen tatsächlichen Angaben führen (vgl. die Urteile vom 14. Dezember 1967 - BVerwG 3 C 124.66 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 3], vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67] = Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9], vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [Buchholz 427.208 § 6 Nr. 6], vom 1. Juli 1971 - BVerwG 3 C 121.68 - [ZLA 1971, 215] und vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).
  • BVerwG, 19.09.1972 - III B 115.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abschluss eines …

    Ablesen läßt es sich dann, wenn die Bilanz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist; ermitteln läßt sich das Reinvermögen aus einer schriftlichen Unterlage, wenn in ihr tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 72.69 - [BVerwGE 38, 129] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 23.08.1982 - 3 B 32.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • BVerwG, 08.11.1973 - III C 113.71
  • BVerwG, 21.03.1972 - III B 139.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.10.1971 - III B 53.71

    Beweiskräftige Unterlagen" im Sinne der Vorschriften der 6. und 8. …

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