Rechtsprechung
| BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 75.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung des vollständigen Verlusts des betreffenden Wirtschaftsgutes - Vorliegen einer förmlichen Entziehung des Guts - Annahme einer rein devisenrechtlichen Beschränkung - Zumutbarkeit einer Einreise in das Schadensgebiet - Enge Auslegung des Wegnahmebegriffs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
Devisenbewirtschaftung
Auszug aus BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 75.81
Die gebotene enge Auslegung des Wegnahmebegriffs in § 4 Abs. 1 BFG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, und zwar auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 - 1 BvR 210/79 - (u.a. DVBl. 1983, 170 = DÖV 1983, 201 = ROW 1983, 78), die zur Anwendung einer im Militärregierungsgesetz Nr. 53 enthaltenen Devisenbewirtschaftungsvorschrift, mithin einer im Bereich des BFG geltenden Rechtsnorm ergangen ist. - BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 55.76
Schadensgebiet des BFG - Förmlicher Entzug des Eigentums - Verfügungsbeschränkung …
Auszug aus BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 75.81
An dieser Rechtsprechung wird festgehalten (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - [BVerwGE 52, 56] und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 3 C 26.78 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 29 = ZLA 1980, 103] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 8.77
Entziehungsschaden an Grundvermögen in Galizien/Ostpolen - Verstaatlichung durch …
Auszug aus BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 75.81
Der Gesetzgeber ist in seinem insoweit gegebenen gestalterischen Ermessen weitgehend frei und lediglich durch das Willkürverbot gebunden; dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. u.a. Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - [ZLA 1980, 116], gegen das Verfassungsbeschwerde eingelegt und die vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 23. Dezember 1980 - 2 BvR 1268/80 - nicht zur Entscheidung angenommen worden ist).
- BVerwG, 17.04.1975 - III C 4.72
Schäden an einem Sparguthaben - Feststellung eines Zonenschadens - Wegnahme eines …
Auszug aus BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 75.81
Auch nach erneuter Überprüfung hält der erkennende Senat an seiner hierzu bereits in den Urteilen vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 4.72 und BVerwG 3 C 46.72 - (BVerwGE 48, 139 und 147) ausgesprochenen Rechtsauffassung fest. - BVerwG, 17.04.1975 - III C 46.72
Zonenschaden - Beschränkt verfügbare Konten - Politische Gefährdung - …
Auszug aus BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 75.81
Auch nach erneuter Überprüfung hält der erkennende Senat an seiner hierzu bereits in den Urteilen vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 4.72 und BVerwG 3 C 46.72 - (BVerwGE 48, 139 und 147) ausgesprochenen Rechtsauffassung fest. - BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 26.78
Feststellung von Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungsgesetz und dem …
Auszug aus BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 75.81
An dieser Rechtsprechung wird festgehalten (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - [BVerwGE 52, 56] und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 3 C 26.78 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 29 = ZLA 1980, 103] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 12.87
Wegnahme eines Sparguthabens - Vertretenmüssen des subjektiven Unvermögens zur …
Allein devisenrechtliche Beschränkungen, denen nach den Vorschriften im Schadensgebiet alle Devisenausländer unterliegen, erfüllen nicht den Tatbestand einer Wegnahme im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG, wie sich auch aus § 3 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 3 BFG ergibt (vgl. Urteil vom 14. April 1983 - BVerwG 3 C 75.81 - ).Leben oder Freiheit des Kontoinhabers verbunden ist und außer der im Falle einer Einreise devisenrechtlich erlaubten Kontoabhebung keine weiteren devisenrechtlich zulässigen Kontoverfügungen möglich sind (vgl. u.a. Urteile vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 46.72 - <BVerwGE 48, 147 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 9> und vom 14. April 1983 - BVerwG 3 C 75.81 - ; vgl. auch Urteil vom 8. November 1984 - BVerwG 3 C 34.83 - ).
- BVerwG, 08.11.1984 - 3 C 34.83
Feststellung von Kriegsschäden
Insbesondere weist er auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Wegnahme von Sperrkonten (Urteil vom 14. April 1983 - BVerwG 3 C 75.81 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 36 = ZLA 1983, 121]) hin.In seinem Urteil vom 14. April 1983 - BVerwG 3 C 75.81 - (Buchholz 427.6 § 4 Nr. 36 = ZLA 1983, 121) hat der erkennende Senat in einem vergleichbare Rechtsfragen betreffenden Verfahren entschieden, daß ein Wegnahme schaden an einer Hypothek und den auf ein Sperrkonto eingezahlten Hypothekenzinsen nicht angenommen werden kann, wenn ohne förmliche Wegnahme der Hypothek dieses Sperrkonto den allgemeinen devisenrechtlichen Verfügungsbeschränkungen unterliegt, die für sogenannte Devisenausländer in der DDR gelten; insoweit handele es sich um eine rein devisenrechtliche Beschränkung, die nach § 3 Abs. 3 Satz 1 BFG eine Schadensfeststellung ausschließt.
- BVerwG, 02.09.1983 - 3 B 57.81
Voraussetzungen der Zugänglichkeit einer Schadensfeststellung zu einem vom …
Vielmehr ist der Gesetzgeber in seinem insoweit gegebenen gestalterischen Ermessen weitgehend frei und lediglich durch das Willkürverbot gebunden (vgl. hierzu u.a. die entsprechenden Ausführungen im Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - [ZLA 1980, 116]; in anderem Zusammenhang zuletzt auch Urteil vom 14. April 1983 - BVerwG 3 C 75.81 -).
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