Rechtsprechung
| AG Rüsselsheim, 10.10.2001 - 3 C 806/01 (31) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Berechnung der Höhe des Schadensersatzes bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2002, 32
- afp 2003, 83
Wird zitiert von ... (2)
- AG Donaueschingen, 10.06.2010 - 11 C 81/10
Veröffentlichung von Innenraum-Fotos zu Werbezwecken als …
Deswegen geht der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim v. 10.10.2001, 3 C 806/01 fehl; dort war der Name des Anwesens in der Werbebroschüre genannt. - AG Hamburg-Harburg, 06.10.2003 - 644 C 458/03
Unaufgeforderte und ungewollte Zusendung von Werbe-Faxen; Anspruch auf …
Anerkanntermaßen haftet jede Person als (Mit-) Störer, die -verschuldensunabhängig - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, sofern sie nur die rechtliche Möglichkeit besaß, die Beeinträchtigung zu verhindern (siehe nur Urteil des LG Hamburg vom 14.12003, Az. 312 O 443/02; AG Hamburg-Harburg, RDV 2002, S. 132).
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