Rechtsprechung
| BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 83.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückwirkende Änderung der Bewilligungsbescheide zur Unterhaltshilfe zu Lasten des Rentenberechtigten - Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts über die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte - Zumutbarkeit einer Rückgewähr der überzahlten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 14.12.1989 - II/2 E 1100/83
- BVerwG, 05.09.1990 - 3 B 50.90
- BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 83.90
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 34.89
Rechtmäßigkeit einer Änderung und Rückforderung von Kriegsschadenrente - …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 83.90
Weitere Voraussetzung ist auch bei betätigtem Vertrauen jedoch, daß dem Begünstigten die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr der empfangenen Leistungen unter Berücksichtigung seiner Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse nicht zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 75…, vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 16.86 - a.a.O. und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 -).Dafür genügt die objektive Verletzung der Meldepflicht; eines Verschuldens des Begünstigten bedarf es nicht (vgl. BVerwG 3 C 34.89 m.w.N.).
Maßgebend für die Beurteilung sind die Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse des Rentenempfängers selbst (vgl. Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - IFLA 86, 44 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 -); auf die Verhältnisse der Kläger kommt es entgegen der Auffassung des Beteiligten nicht an, soweit es die Frage betrifft, ob dem Rentenberechtigten ein Recht auf Vertrauensschutz zusteht.
- BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 21.84
Schadenfeststellung Rücknahme - Schadenfeststellung - Rücknahme - …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 83.90
Weitere Voraussetzung ist auch bei betätigtem Vertrauen jedoch, daß dem Begünstigten die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr der empfangenen Leistungen unter Berücksichtigung seiner Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse nicht zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 75…, vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 16.86 - a.a.O. und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 -).Maßgebend für die Beurteilung sind die Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse des Rentenempfängers selbst (vgl. Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - IFLA 86, 44 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 -); auf die Verhältnisse der Kläger kommt es entgegen der Auffassung des Beteiligten nicht an, soweit es die Frage betrifft, ob dem Rentenberechtigten ein Recht auf Vertrauensschutz zusteht.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Zeitraum, der seit Erlaß der begünstigenden Bescheide und ihrer Rücknahme verstrichen ist (vgl. BVerwG 3 C 21.84 - a.a.O.).
- BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 16.86
Kriegsschadensrente - Überzahlung - Rückforderung - Sicherungshypothek - …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 83.90
Ferner bestimmt § 288 Abs. 1 LAG, daß nachträglich eingetretene, für die Gewährung der Unterhaltshilfe bedeutsame Umstände, soweit sie sich zuungunsten des Berechtigten auswirken, vom folgenden Monatsersten ab zu berücksichtigen sind (vgl. dazu Urteile vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 17.81 - Buchholz 427.3 § 267 Nr. 94 und vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 16.86 - Buchholz 427.3 § 288 Nr. 8 = ZLA 88, 25 = Mtbl.BAA 87, 38).Die speziellen Rücknahmeregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in § 48 Abs. 2 und Abs. 4 VwVfG finden im Lastenausgleichsrecht keine Anwendung, § 2 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG (vgl. zuletzt Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 16.86 - Buchholz 427.3 § 288 Nr. 8 = ZLA 88, 25 = Mtbl.BAA 87, 38 = IFLA 88, 81 = BayVBl. 88, 282 = NvWZ 89, 143 m.w.N.).
Weitere Voraussetzung ist auch bei betätigtem Vertrauen jedoch, daß dem Begünstigten die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr der empfangenen Leistungen unter Berücksichtigung seiner Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse nicht zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 75, vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 16.86 - a.a.O. und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 -).
- BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 17.81
Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 83.90
Ferner bestimmt § 288 Abs. 1 LAG, daß nachträglich eingetretene, für die Gewährung der Unterhaltshilfe bedeutsame Umstände, soweit sie sich zuungunsten des Berechtigten auswirken, vom folgenden Monatsersten ab zu berücksichtigen sind (vgl. dazu Urteile vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 17.81 - Buchholz 427.3 § 267 Nr. 94 und vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 16.86 - Buchholz 427.3 § 288 Nr. 8 = ZLA 88, 25 = Mtbl.BAA 87, 38).
- BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts; Auskünfte, unvollständige; …
Rn. 18 3. Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, die auf der Grundlage des Lastenausgleichsgesetzes ergangen sind, können gemäß § 335a Abs. 2 LAG nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts zurückgenommen werden (vgl. Urteil vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 83.90 - IFLA 1993, 43 = ZLA 1993, 28).In diesem Fall verbleibt dem Begünstigten allerdings ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Rücknahmeermessens durch die Behörde (Urteil vom 23. Januar 1992 a.a.O.).
Rn. 21 b) Vertrauensschutz setzt voraus, dass die Gründe für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht in den Verantwortungsbereich des Begünstigten fallen, dass dieser auf die vermeintliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts vertraut hat und unter den gegebenen Umständen auch vertrauen durfte und dass der Begünstigte eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er anderenfalls nicht getroffen haben würde (stRspr, Urteil vom 23. Januar 1992 a.a.O. m.w.N.).
Zwar steht die Rücknahme des Rückforderungsbescheides auch dann, wenn ein Betroffener keinen Vertrauensschutz genießt, im Ermessen der Ausgleichsbehörde (Urteile vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - BVerwGE 57, 1 = Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 62 und vom 23. Januar 1992 a.a.O.).
- OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; Zuwendung; Weiterbildung; …
Eine Verletzung von Mitteilungspflichten fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Leistungsempfängers und schließt Vertrauensschutz regelmäßig aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Januar 1992 - 3 C 83.90 - , juris Rn. 24).
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