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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1490
BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95 (https://dejure.org/1995,1490)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1995 - 3 C 9.95 (https://dejure.org/1995,1490)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1995 - 3 C 9.95 (https://dejure.org/1995,1490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe zum Deutschen Weinfonds - Abgabepflicht von Sektkellereien zum Deutschen Weinfonds - Abgabepflicht bei überwiegender Verarbeitung ausländischer Weine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 401 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1996, 107
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 5. März 1974 - 1 BvL 27/72 - (BVerfGE 37 S. 1, 16) [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72] für die Beiträge zum Stabilisierungsfonds ausgesprochen und im Beschluß vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88 u.a. - (BVerfGE 82, 159, 178) für die gleichartige Abgabe zum Absatzfonds ebenfalls entschieden.

    Danach darf sich der Gesetzgeber des Finanzierungsinstruments der Sonderabgabe nur zur Verfolgung eines Sachzwecks bedienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht (BVerfGE 82, 159, 179).

    Die Homogenität einer Gruppe rechtfertigt eine Sonderabgabe allerdings nur, wenn sie sich aus einer spezifischen Sachnähe der Abgabepflichtigen zu der zu finanzierenden Aufgabe ergibt (BVerfGE 82, 159, 180).

    Gruppennützige Verwendung besagt nicht, daß das Aufkommen im spezifischen Interesse jedes einzelnen Abgabepflichtigen zu verwenden ist (BVerfGE 82, 159, 180 f.).

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95
    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Sonderabgabe hat das Bundesverfassungsgericht in der zuletzt genannten Entscheidung noch einmal zusammengefaßt (vgl. dazu im übrigen auch BVerfGE 55, 274, 311 f. [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77]; 67, 256, 276 f.).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95
    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Sonderabgabe hat das Bundesverfassungsgericht in der zuletzt genannten Entscheidung noch einmal zusammengefaßt (vgl. dazu im übrigen auch BVerfGE 55, 274, 311 f. [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77]; 67, 256, 276 f.).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 5. März 1974 - 1 BvL 27/72 - (BVerfGE 37 S. 1, 16) [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72] für die Beiträge zum Stabilisierungsfonds ausgesprochen und im Beschluß vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88 u.a. - (BVerfGE 82, 159, 178) für die gleichartige Abgabe zum Absatzfonds ebenfalls entschieden.
  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 6.64
    Auszug aus BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95
    Dieser liegt in der widerspruchslosen Annahme der Mitteilung der Klägerin über die Abgabe durch den Beklagten (vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1993 - BVerwG 3 C 12.91 - UA S. 11; vgl. auch BVerwGE 19, S. 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64]).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 12.91

    Betriebsaufteilung nach Ehescheidung - Referenzmengenübergang - …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95
    Dieser liegt in der widerspruchslosen Annahme der Mitteilung der Klägerin über die Abgabe durch den Beklagten (vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1993 - BVerwG 3 C 12.91 - UA S. 11;… vgl. auch BVerwGE 19, S. 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64]).
  • BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag, …

    (4.2) Die Gruppe der abgabepflichtigen Institute ist homogen, weil sie durch eine gemeinsame, in der Rechtsordnung und in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorgegebene Interessenlage von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar ist (dazu Urteil vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 9.95 -, Buchholz 451.49 WWiG Nr. 3, S. 1 = NVwZ-RR 1996, S. 107).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 32.10

    Abgabe für den Deutschen Weinfonds; Aufgaben des Weinfonds; Marketing; …

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht bereits die Abgabe nach dem früheren Weinwirtschaftsgesetz ohne Weiteres als Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion eingeordnet (Urteil vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 9.95 - Buchholz 451.49 WWiG Nr. 3 ).
  • VG Köln, 28.10.2010 - 13 K 1141/10

    Erstattung eines für einen Absatzfonds geleisteten Beitrags und Bestehen einer …

    Rn. 29 vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1995 - 3 C 9.95 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1996, 107, für die auf identischer gesetzlicher Grundlage erfolgende Beitragsleistung zum Deutschen Weinfonds,.

    Rn. 43 vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1995 - 3 C 9.95 -, a.a.O., NVwZ-RR 1996, 107,.

    24 Nr. 171 sowie BVerwG, Urteil vom 27. April 1995 - 3 C 9.95 -, a.a.O.

    Zunächst hat die Rechtssache - auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung und der zahlreichen weiteren bei dem erkennenden Gericht anhängigen Verfahren - keine grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), weil es sich um nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgelaufenes Recht handelt und die maßgeblichen Rechtsfragen durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1995 - 3 C 9.95 -, NVwZ-RR 1996, 107, geklärt sind.

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