Rechtsprechung
| BVerwG, 23.12.1987 - 3 CB 20.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zur Langfristigkeit einer dinglich gesicherten Forderung - Zum Darlegungserfordernis einer Divergenzrüge - Zuordnung von Verstößen gegen die Denkgesetze zu der zum materiellen Recht gehörigen Beweiswürdigung - Langfristigkeit einer erbschaftsteuerlichen Forderung - Zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 10.12.1985 - 6 K 1145/83
- BVerwG, 23.12.1987 - 3 CB 20.86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.05.1967 - III C 14.66
Gesonderte Feststellung von langfristigen dinglich gesicherten Verbindlichkeiten …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1987 - 3 CB 20.86
Das Bundesverwaltungsgericht hat in den im angefochtenen Urteil genannten Entscheidungen vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 28.65 - (ZLA 1967, 313 = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 36) und vom 19. Mai 1967 - BVerwG 3 C 14.66 - (BVerwGE 27, 94 = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 35) dargelegt, wann von einer langfristigen Verbindlichkeit im jeweils gegebenen Einzelfall auszugehen ist.Dabei hat es insbesondere in der zuletzt genannten Entscheidung vom 19. Mai 1967 (a.a.O.) ausgeführt, daß dinglich gesicherte Verbindlichkeiten in der Regel langfristige Verbindlichkeiten im Sinne von § 12 Abs. 3 FG sind.
Eine Zulassung der Revision wegen der behaupteten Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 28.65 - (…a.a.O.) und vom 19. Mai 1967 - BVerwG 3 C 14.66 - (…a.a.O.) kommt nicht in Betracht.
- BVerwG, 06.07.1967 - III C 28.65
Berücksichtigung einer Darlehensverbindlichkeit in Rahmen der Feststellung des …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1987 - 3 CB 20.86
Das Bundesverwaltungsgericht hat in den im angefochtenen Urteil genannten Entscheidungen vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 28.65 - (ZLA 1967, 313 = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 36) und vom 19. Mai 1967 - BVerwG 3 C 14.66 - (BVerwGE 27, 94 = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 35) dargelegt, wann von einer langfristigen Verbindlichkeit im jeweils gegebenen Einzelfall auszugehen ist.Eine Zulassung der Revision wegen der behaupteten Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 28.65 - (…a.a.O.) und vom 19. Mai 1967 - BVerwG 3 C 14.66 - (…a.a.O.) kommt nicht in Betracht.
- BVerwG, 26.01.2018 - 8 B 2.17
Höhe der Entschädigung für bebautes Grundstück; Umfang des Ersatzeinheitswertes
"Langfristige Verbindlichkeiten" im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 1 FeststellungsG sind Verbindlichkeiten, die bei Begründung des Schuldverhältnisses auf eine lange Laufzeit hinzielten, sodass der Schuldner für lange Zeit den sicheren Genuss fremder Leistungen haben sollte, und bei denen sich die Langfristigkeit bis zum Schädigungszeitpunkt nicht geändert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1967 - 3 C 28.65 - Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 36 S. 94; hierauf verweisend Beschluss vom 23. Dezember 1987 - 3 CB 20.86 - juris Rn. 4).
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