Rechtsprechung
| BVerwG, 18.09.1974 - III CB 81.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.03.1969 - VRS V/298/67
- BVerwG, 18.09.1974 - III CB 81.69
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.12.1956 - IV C 47.56
Auszug aus BVerwG, 18.09.1974 - III CB 81.69
Hat - wovon das Verwaltungsgericht im vorliegenden Falle mit Recht ausgegangen ist - die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes zur Aufhebung des ablehnenden Bescheides und zur Zurückverweisung der Sache geführt, so ist die Beschwerdeinstanz bei erneuter Beschwerde gegen den neu ergangenen Bescheid nicht gehindert, ihrer neuen Entscheidung eine von der früheren abweichende Begründung zugrunde zu legen und abweichend von der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung zu befinden (Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 210.58 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 13]; so im Ergebnis auch schon Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 133.54 - [BVerwGE 2, 240] und Urteil vom 18. Dezember 1956 - BVerwG IV C 47.56 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 9 = ZLA 1957, 118]).Hat - wovon das Verwaltungsgericht im vorliegenden Falle mit Recht ausgegangen ist - die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes zur Aufhebung des ablehnenden Bescheides und zur Zurückverweisung der Sache geführt, so ist die Beschwerdeinstanz bei erneuter Beschwerde gegen den neu ergangenen Bescheid nicht gehindert, ihrer neuen Entscheidung eine von der früheren abweichende Begründung zugrunde zu legen und abweichend von der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung zu befinden (Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 210.58 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 13]; so im Ergebnis auch schon Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 133.54 - [BVerwGE 2, 240] und Urteil vom 18. Dezember 1956 - BVerwG IV C 47.56 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 9 = ZLA 1957, 118]).
Hier geht es hingegen um die einheitliche Schadensfeststellung eines Hausratschadens, die gemäß § 16 FG zu erfolgen hat und für die die Antragsberechtigung nach den jeweils in Betracht kommenden Vorschriften lediglich eine Vortrage ist, die einer selbständigen Entscheidung nicht zugänglich ist; eine Trennung des Verfahrens nach Grund und Höhe des Anspruches auf Feststellung eines Hausratschadens ist ausgeschlossen (vgl. im Ergebnis auch Urteil vom 18. Dezember 1956 - a.a.O. -).
- BVerwG, 11.10.1955 - III C 133.54
Auszug aus BVerwG, 18.09.1974 - III CB 81.69
Hat - wovon das Verwaltungsgericht im vorliegenden Falle mit Recht ausgegangen ist - die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes zur Aufhebung des ablehnenden Bescheides und zur Zurückverweisung der Sache geführt, so ist die Beschwerdeinstanz bei erneuter Beschwerde gegen den neu ergangenen Bescheid nicht gehindert, ihrer neuen Entscheidung eine von der früheren abweichende Begründung zugrunde zu legen und abweichend von der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung zu befinden (Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 210.58 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 13]; so im Ergebnis auch schon Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 133.54 - [BVerwGE 2, 240] und Urteil vom 18. Dezember 1956 - BVerwG IV C 47.56 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 9 = ZLA 1957, 118]).Hat - wovon das Verwaltungsgericht im vorliegenden Falle mit Recht ausgegangen ist - die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes zur Aufhebung des ablehnenden Bescheides und zur Zurückverweisung der Sache geführt, so ist die Beschwerdeinstanz bei erneuter Beschwerde gegen den neu ergangenen Bescheid nicht gehindert, ihrer neuen Entscheidung eine von der früheren abweichende Begründung zugrunde zu legen und abweichend von der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung zu befinden (Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 210.58 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 13]; so im Ergebnis auch schon Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 133.54 - [BVerwGE 2, 240] und Urteil vom 18. Dezember 1956 - BVerwG IV C 47.56 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 9 = ZLA 1957, 118]).
- BVerwG, 25.02.1960 - III C 210.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.09.1974 - III CB 81.69
Hat - wovon das Verwaltungsgericht im vorliegenden Falle mit Recht ausgegangen ist - die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes zur Aufhebung des ablehnenden Bescheides und zur Zurückverweisung der Sache geführt, so ist die Beschwerdeinstanz bei erneuter Beschwerde gegen den neu ergangenen Bescheid nicht gehindert, ihrer neuen Entscheidung eine von der früheren abweichende Begründung zugrunde zu legen und abweichend von der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung zu befinden (Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 210.58 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 13]; so im Ergebnis auch schon Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 133.54 - [BVerwGE 2, 240] und Urteil vom 18. Dezember 1956 - BVerwG IV C 47.56 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 9 = ZLA 1957, 118]).Hat - wovon das Verwaltungsgericht im vorliegenden Falle mit Recht ausgegangen ist - die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes zur Aufhebung des ablehnenden Bescheides und zur Zurückverweisung der Sache geführt, so ist die Beschwerdeinstanz bei erneuter Beschwerde gegen den neu ergangenen Bescheid nicht gehindert, ihrer neuen Entscheidung eine von der früheren abweichende Begründung zugrunde zu legen und abweichend von der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung zu befinden (Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 210.58 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 13]; so im Ergebnis auch schon Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 133.54 - [BVerwGE 2, 240] und Urteil vom 18. Dezember 1956 - BVerwG IV C 47.56 - [Buchholz 427.3 § 337 Nr. 9 = ZLA 1957, 118]).
- BVerwG, 28.09.1962 - IV C 21.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.09.1974 - III CB 81.69
Dem steht das vom Kläger angezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1962 (- BVerwG IV C 21.62 - [ZLA 1962, 344]) nicht entgegen.
- BVerwG, 05.03.1992 - 3 C 48.90
Rückerstattungsschaden an Betriebsvermögen und Grundvermögen - Angemessenheit der …
Dem Reparationsschädengesetz ist eine Trennung des Verfahrens etwa nach Grund und Betrag fremd (vgl. § 31 RepG); insbesondere sind die einzelnen materiellen Anspruchsvoraussetzungen keiner gesonderten selbständigen Entscheidung zugänglich (vgl. Beschluß vom 18. September 1974 - BVerwG 3 CB 81.69 - Buchholz 427.3 § 337 Nr. 21 zur Antragsberechtigung nach dem Feststellungsgesetz).Gegen zurückverweisende Beschlüsse des Beschwerdeausschusses ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Klage nicht eröffnet, weil es an einer Beschwer fehlt (vgl. u.a. Urteile vom 26. Januar 1956 - BVerwG 3 C 48.55 - Buchholz 427.3 § 337 Nr. 1, vom 6. Juli 1956 - BVerwG 3 C 171.55 - Buchholz 427.3 § 337 Nr. 6, vom 18. Dezember 1956 - BVerwG 4 C 47.56 - Buchholz 427.3 § 337 Nr. 9, vom 25. Februar 1960 - BVerwG 3 C 210.58 - BVerwGE 10, 183 = Buchholz 427.3 § 337 Nr. 13 und vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 157.65 - Buchholz 427.3 § 337 Nr. 17 = ZLA 68, 54; Beschluß vom 18. September 1974 - BVerwG 3 CB 81.69 - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 19. Mai 1965 - BVerwG 5 C 143.63 - BVerwGE 21, 142).
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