Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.10.2002 - 3 CE 02.1935 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 21.01.2013 - M 21 E 12.3976
Beförderung; dienstbereichsübergreifende Beförderungslisten; gebündelte …
So gibt es keinen Rechtssatz des Inhalts, dass eine - hier zweifelsfrei - hinreichend aktuelle Anlassbeurteilung durch eine weitere zu aktualisieren wäre, wenn zwischen dem Beurteilungsstichtag und der Auswahlentscheidung ein Zeitraum von sieben oder acht Monaten liegt (vgl. OVG Münster vom 19.09.2001 - 1 B 704/01 - DÖD 2001, 315 = NVwZ-RR 2002, 594; BayVGH vom 24.10.2002 - 3 CE 02.1935 - juris; VGH Kassel vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 - ZfPR 2000, 302 = IÖD 2001, 26 = DÖD 2001, 95 = ZBR 2001, 413). - VG München, 31.07.2009 - M 21 E 09.2215
Konkurrentenstreit
Bereits im Jahr 2002 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich festgestellt (Beschl. v. 24.10.2002 Az. 3 CE 02.1935), dass eine bisher bestehende dienstliche Beurteilung - welche übrigens im dort entschiedenen Fall bereits drei Jahre zurücklag - grundsätzlich auch dann noch als Grundlage für eine Auswahlentscheidung heranzuziehen ist, wenn demnächst eine neue periodische Beurteilung ansteht.
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