Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.04.2003 - 3 CE 03.21 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Würzburg, 05.09.2012 - W 1 E 12.671
Hochschullehrer; Teilentzug von Aufgaben; Leitung einer zentralen Einrichtung …
Selbst wenn man dies noch nicht als ausreichend ansieht, so ist wohl vorliegend gemäß Art. 45 Abs. 2 BayVwVfG - ggf. in entsprechender Anwendung - eine Nachholung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens möglich (vgl. BayVGH, B.v. 03.04.2003, Az. 3 CE 03.21; VGH BW, B.v. 07.03.1996, Az. 4 S 2546/95, VG Würzburg, B.v. 02.07.2010, Az. W 1 E 10.545; VG München, B.v. 31.01.2000, Az. M 5 E 99.5629).Ergänzend ist auch darauf hinzuweisen, dass ein bestehendes Spannungsverhältnis - unabhängig von der Frage, wer an seiner Verursachung beteiligt ist - einen sachgerechten Grund für eine Umsetzung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 03.04.2003, Az. 3 CE 03.21).
- VG Würzburg, 02.07.2010 - W 1 E 10.545
Antrag nach § 123 VwGO; Teilentzug von Aufgaben, Umsetzung; Zuständigkeit des …
Selbst wenn man dies noch nicht als ausreichend ansieht, so ist wohl vorliegend gemäß Art. 45 Abs. 2 BayVwVfG analog eine Nachholung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens möglich (vgl. BayVGH, B.v. 03.04.2003, Az: 3 CE 03.21; VG Baden-Württemberg, Az: 4 S 2546/95, B.v. 07.03.1996, sowie VG München, B.v. 31.01.2000, Az: M 5 E 99.5629).Ergänzend ist auch darauf hinzuweisen, dass ein bestehendes Spannungsverhältnis - unabhängig von der Frage, wer möglicherweise an seiner Verursachung beteiligt ist - ein sachgerechter Grund für eine Umsetzung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 03.04.2003, Az: 3 CE 03.21).
- VG Würzburg, 30.09.2014 - W 1 K 12.767
Universitätsprofessor; Teilentzug von Aufgaben; Leitung einer zentralen …
Damit wäre eine ggf. unzureichende Anhörung des Klägers jedenfalls nach Art. 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BayVwVfG bzw. in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift auch in Anbetracht des Umstandes, dass es sich bei der Organisationsverfügung um eine Ermessensentscheidung handelt, im weiteren behördlichen und gerichtlichen Verfahren nachgeholt worden (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2003 - 3 CE 03.21 - juris; VGH BW, B.v. 7.3.1996 - 4 S 2546/95 - juris; VG Würzburg, B.v. 2.7.2010 - W 1 E 10.545 - juris; VG München, B.v. 31.1.2000 - M 5 E 99.5629 - juris;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 45 Rn. 42 ff., insb. 45 ff.). - VGH Bayern, 16.09.2008 - 3 CE 08.1627
Betrauung einer Akademischen Direktorin mit anderer Lehrtätigkeit innerhalb ihres …
Bei der Personalverwaltung handelt es sich um eine staatliche Angelegenheit nach Art. 12 Abs. 3 Nr. 1 BayHSchG (vgl. dazu auch den - der Antragstellerin bekannten - Beschluss des Senats vom 3.4.2003, Az. 3 CE 03.21).
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