Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.08.2005 - 3 CE 05.829 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 30.04.2010 - 3 B 09.1665
Zur Frage der Beschränkung der Pensionsfestsetzungsbehörde bei der ihr …
Dass die Klägerin insoweit auch ohne die unmittelbare Arbeit am Patienten ihrer Stellung als Akademische Oberrätin entsprechend amtsangemessen beschäftigt gewesen sei, stehe rechtskräftig fest aufgrund der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 7. März 2005 (Az. M 5 E 04.4437) und des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. August 2005 (Az. 3 CE 05.829), durch die die anderslautende Auffassung der Klägerin nicht bestätigt, sondern in denen ausgeführt worden sei, eine Beschäftigung vor allem in der zahnärztlichen Vorklinik entspreche dem Aufgabenbereich einer Akademischen Oberrätin.
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