Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.03.2010 - 3 CE 09.2991 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gewährung von Altersteilzeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs;Bereiche mit wesentlichem Stellenabbau wegen grundlegender Verwaltungsreformmaßnahmen;Möglicherweise entgegenstehende dringende dienstliche Belange, wenn Abbauverpflichtung durch "natürliche Fluktuation" ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VG Ansbach, 10.08.2010 - AN 1 K 09.02146
Gewährung von Altersteilzeit in Verwaltungsreformbereichen, entgegenstehende …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 3 CE 09.2991
Rn. 9 Die hiergegen erhobene Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Ansbach unter dem Aktenzeichen AN 1 K 09.02146 anhängig.
- VG Ansbach, 10.08.2010 - AN 1 K 09.02146
Gewährung von Altersteilzeit in Verwaltungsreformbereichen, entgegenstehende …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 10. März 2010 - 3 CE 09.2991 zurück.Rn. 131 Der Anwendungsbereich des Art. 91 Abs. 4 BayBG ist deshalb im Falle des Klägers eröffnet, ohne dass es darauf ankommt, dass der Beklagte beabsichtigt, den noch vorgegebenen restlichen Stellenabbau vollständig im Rahmen bereits genehmigter Altersteilzeit und durch natürliche Fluktuation infolge Altersabgängen zu erfüllen (BayVGH, Beschluss vom 4.8.2008 - 3 B 06.1441, RdNr. 25; Beschluss vom 10.3.2010 - 3 CE 09.2991).
- VGH Bayern, 21.11.2014 - 3 ZB 13.1573
Gewährung von Altersteilzeit in Verwaltungsreformbereichen; Altersteilzeit im …
Rn. 7 Der Senat lässt offen, ob hinsichtlich des Einsparvolumens auf die Einsparverpflichtung aller 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (hier ist noch ein Abbau von 103, 21 Stellen zu leisten) oder auf das AELF B. (hier ist nach Aktenlage der Stellenabbau bereits vollzogen, da "Ist"- und "Soll"-Zahlen ausgeglichen sind) abzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 3 CE 09.2991 - juris Rn. 37), denn jedenfalls stehen dem Begehren der Klägerin "dringende dienstliche Belange" im Sinne von Art. 91 Abs. 4 Satz 1 BayBG entgegen.
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