Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 CE 13.2600 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung; Antrag auf Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht; Disziplinarverfahren; Presseauskünfte der Disziplinarbehörde
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93
Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gilt auch …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 CE 13.2600
Dies gilt sowohl für nachteilige Tatsachenbehauptungen als auch für missbilligende Werturteile (BVerwG, U.v. 29.6.1995 - 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56).Dementsprechend hat die Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 27.4.1983 - 1 D 54/82 - BVerwGE 76, 76; U.v. 29.6.1995 a.a.O.; B.v. 10.10.1989 - 2 WDB 4/89 - BVerwGE 86, 188) eine "Flucht des Beamten in die Öffentlichkeit" im Fall innerdienstlicher Meinungsverschiedenheiten mit Vorgesetzten als Verstoß gegen die dem Dienstherrn geschuldete Loyalität und gegebenenfalls gegen die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gewertet (BVerwG, U.v. 29.6.1995 a.a.O.).
Bei einem Verstoß kann der Beamte im Rahmen der Fürsorgepflicht beanspruchen, dass der Dienstherr die Ansehenbeeinträchtigung für die Zukunft durch eine geeignete, nach Form und Adressatenkreis der beeinträchtigenden Äußerung möglichst entsprechende Erklärung ausräumt (BVerwG, U.v. 29.6.1995 a.a.O. S. 63).
Im Rahmen dieser Rechte kann der Antragsteller auch dem Presseartikel entgegentreten, wobei er aber die in der Rechtsprechung oben aufgeführten Einschränkungen zu beachten hat (BVerwG, U.v. 29.6.1995 a.a.O.).
- OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02
Aktualitätsgrenze bei Gegendarstellung; Aussetzung der Vollziehung eines Titels …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 CE 13.2600
Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Aktualitätsgrenze bei Gegendarstellungen beruft (vgl. OLG München, v. 18.6.2002 - 21 W 1627/02 - NJW-RR 2002, 1271; v. 8.6.1988 - 21 U 3059/88 - NJW-RR 1989, 180), sind diese Grundsätze nicht auf den streitgegenständlichen Fall anzuwenden, da es nicht um eine Gegendarstellung zu einem Zeitungsartikel geht, sondern der Antragsteller will gegenüber den Verlautbarungen der Oberlandesanwältin, die auch auf sein Vorbringen ("Satzung moderat auslegen") eingeht, seine Sicht der Dinge darlegen. - OLG München, 08.06.1988 - 21 U 3059/88
Gegendarstellung; Abdruckverlangen; Druckwerk; Aktualitätsgrenze; Tageszeitung
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 CE 13.2600
Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Aktualitätsgrenze bei Gegendarstellungen beruft (vgl. OLG München, v. 18.6.2002 - 21 W 1627/02 - NJW-RR 2002, 1271; v. 8.6.1988 - 21 U 3059/88 - NJW-RR 1989, 180), sind diese Grundsätze nicht auf den streitgegenständlichen Fall anzuwenden, da es nicht um eine Gegendarstellung zu einem Zeitungsartikel geht, sondern der Antragsteller will gegenüber den Verlautbarungen der Oberlandesanwältin, die auch auf sein Vorbringen ("Satzung moderat auslegen") eingeht, seine Sicht der Dinge darlegen.
- BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 CE 13.2600
Allerdings kann eine derartige einstweilige Anordnung ausnahmsweise getroffen werden, wenn der Antragsteller eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann und sein Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabes erkennbar Erfolg haben muss (BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1/99 - BVerwGE 109, 258). - BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89
Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 CE 13.2600
Dementsprechend hat die Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 27.4.1983 - 1 D 54/82 - BVerwGE 76, 76;… U.v. 29.6.1995 a.a.O.; B.v. 10.10.1989 - 2 WDB 4/89 - BVerwGE 86, 188) eine "Flucht des Beamten in die Öffentlichkeit" im Fall innerdienstlicher Meinungsverschiedenheiten mit Vorgesetzten als Verstoß gegen die dem Dienstherrn geschuldete Loyalität und gegebenenfalls gegen die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gewertet (…BVerwG, U.v. 29.6.1995 a.a.O.). - BVerwG, 27.04.1983 - 1 D 54.82
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten - Tätigkeit im Bundesministerium für …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 CE 13.2600
Dementsprechend hat die Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 27.4.1983 - 1 D 54/82 - BVerwGE 76, 76;… U.v. 29.6.1995 a.a.O.; B.v. 10.10.1989 - 2 WDB 4/89 - BVerwGE 86, 188) eine "Flucht des Beamten in die Öffentlichkeit" im Fall innerdienstlicher Meinungsverschiedenheiten mit Vorgesetzten als Verstoß gegen die dem Dienstherrn geschuldete Loyalität und gegebenenfalls gegen die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gewertet (…BVerwG, U.v. 29.6.1995 a.a.O.). - BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 26.90
Beamtenrecht - Aussagegenehmigung - Antragstellung
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 CE 13.2600
Nur ein so konkretisierter Antrag ist auch entscheidungsfähig (BVerwG, B.v. 23.1.1991 - 1 WB 26/90 - BVerwGE 93, 26).
- OVG Bremen, 10.09.2018 - 2 B 213/18
Unterbindung von Auskünften an Medien - allgemeines Persönlichkeitsrecht; …
Zu berücksichtigen ist, dass der Dienstherr wegen seiner Verantwortung nach außen für das Handeln seiner Bediensteten eine Information der Öffentlichkeit über Beanstandungen oder getroffene Weisungen für erforderlich halten darf (BVerwG…, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 10/93 - BVerwGE 99, 56-64, juris, Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 28. April 2014 - 3 CE 13.2600 - Rn. 37, juris).Dazu gehört es, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen (BVerwG…, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 10/93 - BVerwGE 99, 56-64, juris, Rn. 22; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 28. April 2014 - 3 CE 13.2600 - Rn. 37, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2020 - 9 S 2797/19
Anwendbarkeit von GVG § 17a Abs 5 im Beschwerdeverfahren; Bedeutung der …
Rn. 20 Im Einklang mit diesem Maßstab hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass der Antragsgegner Ziffer 2 wegen seiner Verantwortung nach außen für das Handeln seiner Bediensteten, hier des geschäftsführenden Ärztlichen Direktors der Universitäts-Frauenklinik, eine Information der Öffentlichkeit über die Hintergründe der Causa "Bluttest HeiScreen" grundsätzlich für erforderlich halten durfte und darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56; BayVGH, Beschluss vom 28.04.2014 - 3 CE 13.2600 -, juris; Nds OVG, Beschluss vom 20.02.2013 - 5 LA 101/12 -, juris). - VG Karlsruhe, 21.10.2019 - 7 K 6944/19
Einstweilige Anordnung auf Untersagung der Äußerung über ein angebliches …
Zwar ist davon auszugehen, dass der Antragsgegner zu 2, bei dem der Antragsteller als Geschäftsführender Ärztlicher Direktor tätig ist, wegen seiner Verantwortung nach außen für das Handeln seiner Bediensteten eine Information der Öffentlichkeit über Beanstandungen oder getroffene Weisungen für erforderlich halten darf (BVerwG…, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 10/93 - BVerwGE 99, 56-64, juris, Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 28. April 2014 - 3 CE 13.2600 - Rn. 37, juris).Dazu gehört es, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen (BVerwG…, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 10/93 - BVerwGE 99, 56-64, juris, Rn. 22; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 28. April 2014 - 3 CE 13.2600 - Rn. 37, juris).
- VG München, 21.01.2016 - M 18 E 15.5489
Anspruch auf vorläufige Inobhutnahme und Unterbringung in einer …
Eine die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung kann nur ausnahmsweise getroffen werden, wenn der Antragsteller eine Entscheidung in der Hauptsache nicht rechtzeitig erwirken kann und sein Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabs erkennbar Erfolg haben muss (BVerwG vom 13.8.1999 Az. 2 VR 1/99-juris, Ls. 1; BayVGH vom 28.4.2014 Az. 3 CE 13.2600-juris, Rn. 32). - VG Bremen, 01.08.2018 - 6 V 1559/18
Unterbindung von Auskünften an Medien - Äußerung; Ehrverletzung; Fürsorgepflicht; …
- VG Berlin, 24.09.2020 - 6 K 100.20 Rn. 67 Sofern sich die Beklagte in der mündlichen Verhandlung auf die Aktualitätsgrenze bei Gegendarstellungen berufen hat, sind diese (zivilrechtlichen) Grundsätze vorliegend nicht anzuwenden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. April 2014 - 3 CE 13.2600, juris Rn. 33).
- VG München, 18.08.2014 - M 18 E 14.3412
Einstweilige Anordnung; Inobhutnahme; Jugendlicher; Glaubhaftmachung
Rn. 33 Eine die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung kann aber nur ausnahmsweise getroffen werden, wenn der Antragsteller eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann und sein Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabs erkennbar Erfolg haben muss (BVerwG v. 13.8.1999 Az. 2 VR 1/99 - juris, Ls. 1; BayVGH v. 28.4.2014 Az. 3 CE 13.2600 - juris, Rn. 32). - VGH Bayern, 23.01.2025 - 6 CE 24.2027
Keine einstweilige Anordnung auf Befreiung von der dienstlichlichen …
Rn. 21 Ein Anordnungsgrund ist bei einer solchen Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur gegeben, wenn der Antragstellerin ansonsten unzumutbar schwere, anders nicht abwendbare Nachteile drohten, die mit einer Entscheidung in der Hauptsache nicht rückgängig gemacht werden könnten (ständige Rechtsprechung., vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 3 CE 13.2600 - juris Rn. 32 m.w.N.;… B.v. 23.11.2020 - 6 CE 20.2357 - juris Rn. 9;… SächsOVG, B.v. 23.7.2013 - 2 B 308/13 - juris Rn. 8 m.w.N.).
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