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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.10.2018 - 3 CE 18.2253   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36587
VGH Bayern, 26.10.2018 - 3 CE 18.2253 (https://dejure.org/2018,36587)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2018 - 3 CE 18.2253 (https://dejure.org/2018,36587)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - 3 CE 18.2253 (https://dejure.org/2018,36587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf vorläufige Zulassung zum sog. TAUVE-Test; Nichtzulassung zur Teilnahme am TAUVE-Test 2018 für die Ausbildungsqualifizierung 2019 aufgrund des Vorliegens von Bedenken hinsichtlich der charakterlichen Eignung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Beamten auf vorläufige Zulassung zum sog. TAUVE-Test; Nichtzulassung zur Teilnahme am TAUVE-Test 2018 für die Ausbildungsqualifizierung 2019 aufgrund des Vorliegens von Bedenken hinsichtlich der charakterlichen Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07

    Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2018 - 3 CE 18.2253
    In die Entscheidung des Dienstherrn über die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung können im Hinblick auf die Eignung des Bewerbers zudem auch solche für eine charakterliche Nichteignung sprechenden Umstände einbezogen werden, die - wie hier - nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung oder zu einer Disziplinarmaßnahme geführt haben (vgl. OVG MV, B.v. 12.9.2007 - 2 M 159/07 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 09.10.2013 - 2 B 455/13

    Disziplinarverfahren, Auswahlentscheidung, Aufstiegsausbildung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2018 - 3 CE 18.2253
    Der Dienstherr würde sich ansonsten in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, wenn er einen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarischen Vorwurfs beförderte oder in vergleichbarer Weise förderte und damit die Befähigung und Eignung des Betreffenden für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass Anlass besteht, die Amtsführung oder das persönliche Verhalten des Betreffenden in seinem bisherigen Status zu beanstanden (vgl. SächsOVG, B.v. 9.10.2013 - 2 B 455/13 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 1 B 816/19

    Zulassung; Auswahlverfahren; Aufstiegsausbildung; Bundespolizei; …

    Rn. 11 Entsprechend schon Bay. VGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 CE 18.2253 -, juris, Rn. 3 (Zulassung zum sog. TAUVE-Test), und Sächs. OVG, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 B 455/13 -, juris, Rn. 22 (Auswahl bzw. Zulassung zur Aufstiegsausbildung), letztere Entscheidung auch zu Ausnahmen von diesem Grundsatz, die sich aus Besonderheiten des jeweiligen Disziplinarverfahrens ergeben können (…Rn. 25, m. w. N.).
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