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| VGH Bayern, 20.12.1999 - 3 CE 99.2211 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 16.06.2020 - 14 CE 20.1131
Ruhen der Versorgungsbezüge bei Aufrechnung wegen Überzahlung
Durch das Vorenthalten des Betrags von monatlich 750 EUR werde das Lebensniveau des Antragstellers auf ein Niveau abgesenkt, das keineswegs mehr der Qualität seiner früheren Dienststellung als Beamter des höheren Dienstes entspreche; insoweit verweist die Beschwerdebegründung auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Dezember 1999 - 3 CE 99.2211 -.Der Fall des Antragstellers ist mit der Konstellation im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Dezember 1999 - 3 CE 99.2211 - (juris), auf den die Beschwerdebegründung verweist, nicht vergleichbar.
- OVG Sachsen, 02.04.2009 - D 6 A 178/09
Aufhebung der Streitwertfestsetzung
Auch im Eilverfahren folgt die materielle Beweislast den allgemeinen Regeln; der Antragsteller trägt die Last der Nichterweislichkeit den Anspruch begründender Umstände, der Antragsgegner die Last der Nichterweislichkeit der anspruchsvernichtenden Umstände (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20.12.1999 - 3 CE 99.2211 - juris;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 123 Rn. 52). - VGH Bayern, 28.06.2011 - 3 CE 11.713
Auszahlung von abgetretenen Bezügen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …
Rn. 20 Maßgeblich kommt es vorliegend folglich darauf an, ob es der Antragstellerin unter Berücksichtigung sowohl ihrer Interessen als auch der Interessen des Antragsgegners bzw. des öffentlichen Interesses zugemutet werden kann, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 9.6.1999 Az. 3 CE 98.3141, vom 20.12.1999 Az. 3 CE 99.2211 jeweils ). - VGH Bayern, 24.11.2009 - 14 C 09.2457
Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei öffentlich-rechtlicher …
Regelmäßig wird insofern die Hälfte des Hauptsachestreitwerts angesetzt (vgl. z.B. BayVGH vom 26.1.2009 Az. 14 CS 08.2828; BayVGH vom 22.3.2005 Az. 14 CS 04.2757; BayVGH vom 21.3.2005 Az. 14 CS 04.3005; siehe auch BayVGH vom 17.12.2003 Az. 3 CS 03.2384; BayVGH vom 20.12.1999 Az. 3 CE 99.2211).
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