Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.05.2002 - 3 CS 02.629 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 1 S 18.00403
Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen persönlicher …
Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184). - VG Ansbach, 19.04.2016 - AN 1 K 15.02332
Entlassung eines Polizeimeisters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, B. v. 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, U. v. 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184). - VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche …
Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184).
- VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher …
Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf hin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184). - VG Ansbach, 19.05.2020 - AN 1 K 19.01780
Entlassung von Probezeitbeamten vor Ablauf der Probezeit
Rn. 160 Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich deshalb nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.2019 - 2 A 15/17 - juris; BayVGH, B.v. 16.5.2002 - 3 CS 02.629 -). - VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
Einstellung als Steuerinspektoranwärter; Verstreichen des Einstellungstermins; …
Rn. 76 Die Beurteilung der (fachlichen und) persönlichen Eignung des Beamten, zu der auch die gesundheitliche Eignung gehört, durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf hin überprüfbar, ob der Begriff der fehlenden Eignung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184). - VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 S 10.02444
Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184). - VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 1 K 10.02143
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf hin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184). - VGH Bayern, 02.07.2014 - 3 AS 14.1352
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Anordnung der Fortdauer der …
Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten ist gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (BayVGH, B.v. 16.5.2002 - 3 CS 02.629 - juris; BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5.00 - ZBR 2002, 184). - VG Ansbach, 30.09.2013 - AN 1 S 13.01683
Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; …
Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184). - VG Ansbach, 13.03.2012 - AN 1 K 11.00676
Beamtenrecht
- VG Lüneburg, 20.06.2007 - 1 A 302/04
Polizeidienst; Polizeivollzugsdienst; Wiederverwendung; Ruhestand; …
- VG München, 16.01.2006 - M 5 S 05.5993
Beamtenrecht: Entlassung eines Probebeamten, Verletzung der Pflicht zur …
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