Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.11.2003 - 3 CS 03.2727 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 21.11.2011 - AN 4 S 11.01823
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nach …
Unbeschadet dessen spricht jedoch vieles dafür, dass (allein) dieser Verfahrensverstoß wegen der zwischenzeitlich wohl eingetretenen Heilung (vgl. Art. 45 Abs. 2 VwVfG) nicht mehr zur Aufhebung des Bescheides führen kann, da die Antragstellerin im Rahmen des laufenden gerichtlichen Verfahrens die sich hieraus ergebenden Äußerungsmöglichkeiten auch im Verhältnis zum Antragsgegner genutzt, der Antragsgegner das diesbezügliche Vorbringen zur Kenntnis genommen, sich mit ihm auseinandergesetzt und der Antragstellerin in Anbetracht dessen mitgeteilt hat, an der getroffenen Entscheidung festzuhalten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.2.1983, Az. 22 CS 82.A.2498, BayVBl 1983, 595; BayVGH, Beschluss vom 1.9.1989, Az. 26 CS 89.1328, BayVBl 1990, 211; BayVGH, Beschluss vom 13.11.2003, Az. 3 CS 03.2727, juris).
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