Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.01.2012 - 3 CS 11.2083 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beamtenrecht; Versetzung; Grundschulrektorin BesGr. A 14; dienstliches Bedürfnis; Lehrerkollegium; Spannungsverhältnis; staatliches Schulamt; Zerrüttetes Verhältnis; Ermessen; Verschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versetzung der Schulleiterin einer Grundschule an eine andere Schule wegen des Bestehens eines Konfliktes mit dem Lehrerkollegium
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Versetzung (Lehrer) - Innerdienstliches Spannungsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versetzung der Schulleiterin einer Grundschule an eine andere Schule wegen des Bestehens eines Konfliktes mit dem Lehrerkollegium
Verfahrensgang
- VG München, 11.08.2011 - M 5 S 11.3333
- VGH Bayern, 30.01.2012 - 3 CS 11.2083
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 3 CS 11.2083
Dies gilt insbesondere dann, wenn zwar die objektiven Gegebenheiten für die Wegversetzung sprechen (etwa weil der Kontrahent eine hervorragende Stelle einnimmt, von der er aus verwaltungspolitischen Gründen möglichst nicht weg versetzt werden sollte, weil er nur schwer ersetzbar ist), jedoch die betroffene Beamtin/den betroffenen Beamten an der zum Versetzungsbedarf führende Situation im Gegensatz zum Vorgesetzten überhaupt kein Verschulden trifft, so dass er/sie in eine Opferrolle gedrängt würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.1.1967, Az. VI C 58.65, ZBR 1967, 208).
- VGH Bayern, 25.03.2014 - 3 CE 13.2567
Beamtenrecht; Umsetzung; Oberin (BesGr. A 9 + AZ); Pflegedienstleitung in JVA; …
Dies gilt insbesondere dann, wenn zwar die objektiven Gegebenheiten für die Ver- bzw. Umsetzung sprechen, jedoch den Beamten an der (Aufrechterhaltung der) Spannungssituation im Gegensatz zu den übrigen Konfliktbeteiligten überhaupt kein Verschulden trifft, so dass er quasi in eine "Opferrolle" gedrängt würde (BVerwG U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65; BayVGH B.v. 17.9.2003 - 3 CS 03.2143; B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris Rn. 57;… B.v. 8.3.2013 a.a.O. Rn. 27;… B.v. 22.1.2014 a.a.O. Rn. 11).Aufgrund des nachweislich bestehenden Spannungsverhältnisses genügen vielmehr ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin in einer erheblichen Weise zu dessen Entstehen sowie Aufrechterhaltung beigetragen hat, ohne dass die ihr gegenüber erhobenen Vorwürfe im Rahmen des behördlichen Verfahrens bzw. des vorliegenden Eilverfahrens - etwa durch Einholung mündlicher Zeugenaussagen - näher aufgeklärt werden müssten (…vgl. BayVGH B.v. 26.2.2010 - 3 CE 10.167 - juris Rn. 49; B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris Rn. 39;… B.v. 27.5.2013 - 3 CE 13.947 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
Entzug der Leitung des Sportzentrums einer Universität
Zwar darf es der Dienstherr nicht unberücksichtigt lassen, wenn ein eindeutiges oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden die Entstehung oder das Fortbestehen der Spannungen begründet (…BVerwG, U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - juris Rn. 57; B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris Rn. 57;… B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 30;… B.v. 22.1.2014 - 6 ZB 13.2 - juris Rn. 10), hiervon ist das Verwaltungsgericht jedoch zu Recht nicht ausgegangen. - VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365
Versetzung eines Lehrers; innerdienstliches Spannungsverhältnis; Verschulden
Eine solche ist nur dann gegeben, wenn den betroffenen Beamten an der zum Versetzungsbedarf führenden Situation überhaupt kein Verschulden trifft (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris, Rn. 57).
- VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Umsetzung eines geschäftsleitenden Beamten einer Gemeinde
Da hier die Umsetzung bereits allein durch die Neuorganisation ausreichend sachlich begründet ist, ist auch unerheblich, wer für die in der Vergangenheit aufgekommenen Kompetenzunklarheiten verantwortlich war (…vgl. BayVGH, B.v. 27.05.2013 - 3 CE 13.947 - juris, Rn. 19;… B.v. 08.03.2013 - 3 CS 12.2365 - juris, Rn. 27; B.v. 30.01.2012 - 3 CS 11.2083 - juris, Rn. 27). - VGH Bayern, 27.05.2013 - 3 CE 13.947
Umsetzung; Leiter eines Referats an einem Ministerium; sachlicher Grund (hier: …
Stünde allein das Spannungsverhältnis im Raum, wäre nämlich eine etwaige ausschließliche Ursächlichkeit bei der Entscheidung, welcher der Konfliktbeteiligten umzusetzten ist, zu berücksichtigen (…vgl. BayVGH B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - Rn. 27 juris; B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - Rn. 57 juris). - VG Bayreuth, 17.09.2020 - B 5 S 20.780
Erfolgloser Antrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer Versetzungsverfügung
Eine "Opferrolle" des Antragstellers im vorgenannten Sinne wäre nur dann gegeben, wenn ihn an der zum Versetzungsbedarf führenden Situation kein Verschulden träfe (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris Rn. 57). - VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 CS 14.1948
Versetzung eines Lehrers; iInnerdienstliches Spannungsverhältnis mit Schulamt; …
Rn. 29 Ein Konflikt mit dem Schulamt ist unabhängig davon, ob auch Spannungen an der jeweiligen Schule vorliegen, geeignet, eine Versetzungsmaßnahme zu begründen (s. BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris). - VG München, 26.01.2015 - M 5 S 14.5554
Umsetzung; Spannungsverhältnis; Einigungsversuche; Coaching; Reaktion; …
Rn. 45 Das Ermessen des Dienstherrn ist auch nicht dadurch fehlerhaft ausgeübt, dass ein am Konflikt beteiligter Kontrahent (Vorgesetzter) aus verwaltungspolitischen Gründen nicht umgesetzt werden soll, jedoch ein Beamter, den an der zum Versetzungsbedarf führenden Situation im Gegensatz zum Vorgesetzten kein Verschulden trifft (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65). - VG Augsburg, 23.06.2022 - Au 2 K 22.1069
Abordnung, Verwaltungsakt, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Arbeitnehmer, …
Eine solche Konstellation wäre nur dann gegeben, wenn objektiv festgestellt werden könnte, dass der Antragstellerin an der zur Abordnung führenden Situation keinerlei Verantwortlichkeit bzw. Verschulden zugemessen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris Rn. 57).
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