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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30227
VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607 (https://dejure.org/2022,30227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2022 - 3 CS 22.1607 (https://dejure.org/2022,30227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2022 - 3 CS 22.1607 (https://dejure.org/2022,30227)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365

    Versetzung eines Lehrers; innerdienstliches Spannungsverhältnis; Verschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Rn. 16 Allerdings darf die Frage, ob ein eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Störungen einer reibungslosen Zusammenarbeit vorliegt (…vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 10; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 27), nicht unberücksichtigt bleiben.

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung durfte der Antragsgegner darauf abstellen, wessen Versetzung den künftigen Dienstbetrieb am wenigsten beeinträchtigen würde, wobei auch die dienstliche Stellung der Kontrahenten in den Blick zu nehmen war (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Rn. 14 2.3.1 Dabei können die Verwaltungsgerichte die Ermessenserwägungen des Dienstherrn nur daraufhin überprüfen, ob sie durch Ermessensmissbrauch gekennzeichnet sind; die Prüfung bleibt grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn willkürlich sind (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris Rn. 5 zu einer Umsetzung).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Rn. 6 2.1 Aus dem gesetzlich in Art. 8 BayBG festgelegten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abordnung und dem sich daraus ergebenden Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung folgt, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub das öffentliche Interesse überwiegt (…BayVGH, B.v. 23.6.2020 - 3 CS 20.1031 - juris Rn. 5;… OVG Bremen, B.v. 2.11.2006 - 2 B 253/06 - juris Rn. 19 f.; eine Versetzung betreffend BayVGH B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - juris Rn. 31;… Reich, Beamtenstatusgesetz, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591

    Beamtenrecht; Versetzung eines Lehrers; Innerdienstliches Spannungsverhältnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Rn. 16 Allerdings darf die Frage, ob ein eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Störungen einer reibungslosen Zusammenarbeit vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 10;… B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 27), nicht unberücksichtigt bleiben.
  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 6 CS 21.198

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Die Möglichkeit der Versetzung oder Abordnung aufgrund eines dienstlichen Bedürfnisses ist dem Beamtenverhältnis immanent; es bedarf daher schon besonderer Umstände, die eine Abordnung als ermessensfehlerhaft erscheinen lassen (…zur Ermessensausübung Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Mai 2022, Art. 48 BayBG Rn. 34; BayVGH, B.v. 18.3.2021 - 6 CS 21.198 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - 6 B 1262/15

    Amtsgemäße Abordnung eines Oberstudiendirektors an ein anderes Gymnasium; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Rn. 8 2.2.1 Denn schon das Vorliegen erheblicher und bereits längere Zeit andauernder innerdienstlicher Spannungen rechtfertigt regelmäßig die Abordnung einer an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamtin, um im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung den behördlichen Frieden wiederherzustellen; dies gilt unabhängig davon, wie die Verantwortungsanteile für die Entstehung des Spannungsverhältnisses verteilt sind (OVG NW, B.v. 21.12.2015 - 6 B 1262/15 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 23.06.2020 - 3 CS 20.1031

    Abordnung bei Polizeidienstunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Rn. 6 2.1 Aus dem gesetzlich in Art. 8 BayBG festgelegten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abordnung und dem sich daraus ergebenden Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung folgt, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub das öffentliche Interesse überwiegt (BayVGH, B.v. 23.6.2020 - 3 CS 20.1031 - juris Rn. 5;… OVG Bremen, B.v. 2.11.2006 - 2 B 253/06 - juris Rn. 19 f.;… eine Versetzung betreffend BayVGH B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - juris Rn. 31;… Reich, Beamtenstatusgesetz, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 02.11.2006 - 2 B 253/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Abordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Rn. 6 2.1 Aus dem gesetzlich in Art. 8 BayBG festgelegten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abordnung und dem sich daraus ergebenden Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung folgt, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub das öffentliche Interesse überwiegt (…BayVGH, B.v. 23.6.2020 - 3 CS 20.1031 - juris Rn. 5; OVG Bremen, B.v. 2.11.2006 - 2 B 253/06 - juris Rn. 19 f.;… eine Versetzung betreffend BayVGH B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - juris Rn. 31;… Reich, Beamtenstatusgesetz, a.a.O.).
  • VG Augsburg, 23.06.2022 - Au 2 K 22.1069

    Abordnung, Verwaltungsakt, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Arbeitnehmer, …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Rn. 1 Die Antragstellerin verfolgt mit der Beschwerde ihren Antrag weiter, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage vom 2. Mai 2022 (Au 2 K 22.1069) gegen die Abordnung anzuordnen.
  • VGH Bayern, 04.08.1993 - 3 B 93.237
    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Der Dienstherr ist hierbei (auf der Rechtsfolgenseite) verpflichtet, dienstliche und persönliche Belange gegeneinander abzuwägen (BayVGH, U.v. 4.8.1993 - 3 B 93.237 - ZBR 1994, 158) und im Hinblick auf die ihm obliegende Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) dem persönlichen Wohl und der Gesundheit des betroffenen Beamten ausreichend Rechnung zu tragen (…vgl. Reich, Beamtenstatusgesetz, 3. Aufl. 2018, § 14 Rn. 2).
  • VG München, 15.01.2025 - M 5 S 25.31

    Abordnung, Früheres Mitglied des Personalrats, Innerdienstliches …

    Dabei steht ihm ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der vor allem durch den Umstand begründet ist, dass die Abordnung eine nur vorübergehende, primär organisatorische Maßnahme darstellt (…Eck in Brinktrine/Voitl, Beamtenrecht Bayern, 1. Auflage 2020, Art. 47 BayBG Rn. 53 f.;… Baßlsperger in Weiß / Niedermaier / Summer / Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Juni 2024, Art. 47 BayBG Rn. 1b, 13 f.), ungeachtet der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. hierzu auch: BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 3 CS 22.1607 - juris Rn. 5).

    Rn. 6 Aus dem gesetzlich festgelegten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs wie auch einer Klage gegen eine Abordnung und dem sich daraus ergebenden Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung folgt, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub das öffentliche Interesse überwiegt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 30.9.2022, a.a.O., juris Rn. 6).

    Das Ziel, den Beamten an einer anderen Dienststelle einzusetzen, an dem der an der früheren Dienststelle bestehende Konflikt nicht besteht, stellt ein dienstliches Interesse dar (BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 3 CS 22.1607 - juris Rn. 8 ff.).

    Dabei können die Verwaltungsgerichte die Ermessenserwägungen des Dienstherrn nur daraufhin überprüfen, ob sie durch Ermessensmissbrauch gekennzeichnet sind; die Prüfung bleibt grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn willkürlich sind (BayVGH, B.v. 30.9.2022 - 3 CS 22.1607 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris Rn. 5 zu einer Umsetzung).

    Denn der maßgebliche Bescheid vom ... Dezember 2024 enthält die für eine Abordnung wesenstypische Befristung (hier: bis … 7.2025), womit zwar eine Verlängerung nicht ausgeschlossen ist, jedoch nur unter den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Voraussetzungen von Art. 47 Abs. 1 BayBG in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 30.9.2022, a.a.O., Rn. 14).

  • OVG Sachsen, 31.03.2025 - 2 B 24/25

    Abordnung einer Lehrkraft

    Rn. 8 Unabhängig davon, dass bereits das Vorliegen der vom Antragsteller geltend gemachten innerdienstlichen Spannungen eine Abordnung des Beamten rechtfertigen kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30. September 2022 - 3 Cs 22.1607 -, juris Rn. 8;… Senatsbeschl. v. 4. April 2013 a. a. O. Rn. 8), ergeben sich die dienstlichen Gründe für die Abordnung des Antragstellers bereits aus den zugrundeliegenden Verwaltungsakten (vgl. E-Mail des Leiters des Referates Oberschulen vom 30. September 2024), ohne dass unter Berücksichtigung des weiten Planungs- und Entscheidungsspielraums des Antragsgegners eine Aufschlüsselung einzelner Unterrichtsstunden und eine detaillierte Aufstellung der Abdeckung des Unterrichts durch Lehrkräfte anderer Schulen erforderlich wäre.

    Die Möglichkeit der Versetzung oder Abordnung aufgrund eines dienstlichen Bedürfnisses ist dem Beamtenverhältnis immanent; es bedarf daher schon besonderer Umstände, die eine Abordnung als ermessensfehlerhaft erscheinen lassen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30. September 2022 a. a. O. Rn. 13 m. w. N.).

    Vor dem Hintergrund, dass - wie ausgeführt - innerdienstliche Spannungen selbst eine Abordnung des Beamten rechtfertigen können, wäre eine Abordnung zur Entfernung des Beschwerdeführers von seinem Dienstposten auch nicht rechtsmissbräuchlich gewesen, sondern hätte ein eigenes dienstliches Bedürfnis dargestellt, um im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung den behördlichen Frieden wiederherzustellen (BayVGH, Beschl. v. 30. September 2022 a. a. O. Rn. 8;… OVG NRW, Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 6 B 1262/15 -, juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2023 - 6 B 260/23

    Untersuchungsanordnung; Sachlichkeitsgebot

    Rn. 20 Aus diesem Grund wird in der Rechtsprechungein dienstliches Bedürfnis für die (Weg-)Umsetzung eines Beamten grundsätzlich bereits aufgrund dessen objektiver Beteiligung am innerdienstlichen Spannungsverhältnis bejaht, d. h. unabhängig von der Verteilung der Verantwortungsanteile, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 25.4.2023 - 1 WB 47.21 -, juris Rn. 30 f. und OVG NRW, Beschluss vom 29.9.2022 - 6 B 667/22 -, juris Rn. 39 m. w. N. sowie Bay. VGH, Beschluss vom 30.9.2022 - 3 CS 22.1607 -, juris Rn. 8.
  • VG Bayreuth, 09.03.2023 - B 5 E 23.157

    Fehlender Anspruch auf Verlängerung einer Abordnung, weites Ermessen des …

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass mit dem BayVGH "das Vorliegen erheblicher und bereits längere Zeit andauernder innerdienstlicher Spannungen […] regelmäßig die Abordnung einer an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamtin [rechtfertigt], um im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung den behördlichen Frieden wiederherzustellen" (BayVGH, B.v. 30.9.2022 - Az. 3 CS 22.1607 - BeckRS 2022, 29819 Rn. 8).
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