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| ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16
Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht
Auszug aus ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18
Nach der Entscheidung des BAG vom 28.02.2018 (4 AZR 816/16, juris, Rdnr. 16) richte sich ihre Eingruppierung insoweit auch nach den Vorschriften des BAT und den dortigen Vergütungsregeln.Rn. 35 Die als Eingruppierungsfeststellungsklage auch bezüglich der Verzinsungspflicht (BAG Urteil vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16, juris, Rdnr. 14) zulässige Klage ist begründet.
Rn. 44 Nach der Entscheidung des BAG vom 28.02.2018 (4 AZR 816/16, juris, Rdnr. 27 ff), auf die die Klägerin ihr Begehren im Streitfall stützt, ist bei natürlicher Betrachtungsweise ein abgrenzbares Arbeitsergebnis die Betreuung der Aktenvorgänge in einer Senatsgeschäftsstelle vom Eingang bis zum Abschluss des Verfahrens.
- BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines …
Auszug aus ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18
Dafür reicht die theoretische Möglichkeit nicht aus, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben verwaltungstechnisch isoliert auf andere Beschäftigte übertragen zu können, solange sie nach der tatsächlichen Arbeitsorganisation des Arbeitgebers als einheitliche Arbeitsaufgabe einer Person real übertragen sind (st. Rspr. z. B. BAG Urteil vom 22.02.2017 - 4 AZR 514/16, juris, Rdnr. 34 m. w. N.). - BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V
Auszug aus ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18
Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer/s Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG Urteil vom 10.12.2014 - 4 AZR 773/12, juris, Rdnr. 19). - BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters
Auszug aus ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18
Rn. 43 b) Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs das Arbeitsergebnis maßgebend (vgl. nur BAG Urteil vom 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, juris, Rdnr. 13 m. w. N.).
- ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19
Eingruppierung öffentlicher Dienst - Arbeitsvorgang - schwierige Tätigkeiten
Dies alles obliegt der Klägerin als Beschäftigte in einer Serviceeinheit im Interesse eines reibungslosen Arbeitsablaufs (…vgl. zum Ganzen BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 27f.;… ArbG Hamm, 10.07.2019 - 3 Ca 141/19 - Rn. 42f.; ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18 - Rn. 36f.; a.A. ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 15473/18 - II 1 f der Entscheidungsgründe; ArbG Berlin, 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18 - II 1 e der Entscheidungsgründe). - ArbG Mannheim, 23.01.2020 - 8 Ca 226/19
Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang - schwierige …
Nichts anderes kann - wie vorliegend - für die Tätigkeit von Geschäftsstellenverwalter*innen an einem (Fach-)Gericht eines Landes gelten (…im Ergebnis so auch ArbG Karlsruhe a.a.O.; ArbG Hamm, 10.07.2019 - 3 Ca 141/19 und 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18 juris; ArbG Neuruppin, 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 n.v.; ArbG Frankfurt/Oder, 12.06.2019 - 1 Ca 176/19 n.v.; Natter ZTR 2018, 623ff; Natter/Sänger ZTR 2019, 475ff.; a.A. ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 15473/18 und 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18 n.v.). - ArbG Münster, 26.02.2020 - 1 Ca 1385/19 Rn. 46 Das Arbeitsgericht Hamm führt in seiner Entscheidung vom 14.06.2019 (3 Ca 1508/18) Folgendes aus:.
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