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| ArbG Siegburg, 11.12.2019 - 3 Ca 1587/19 |
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- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 228/20
Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteten Arbeitsbeginns und überlanger …
Rn. 18 Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mainz mit dem Az. 3 Ca 1587/19 verfolgte der Kläger einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnungen vom 14. August 2019 wegen "Arbeitsverweigerung und unterlassener Informationsweitergabe" und vom 30. August 2019 "wegen Bedrohung einer übergestellten Person" aus seiner Personalakte.Rn. 100 Das Landesarbeitsgericht hat die Akten Arbeitsgericht Mainz 3 Ca 1627/16 ( LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 323/17 ) und 3 Ca 1587/19 beigezogen.
Rn. 121 aa) Die beiden Abmahnungen vom 14. August 2019, die Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Mainz mit dem Az. 3 Ca 1587/19 waren, waren nach dem rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichts aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
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