Rechtsprechung
| ArbG Bochum, 13.05.1993 - 3 Ca 2629/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weiterarbeit nach Ablauf der Befristung eines Arbeitsvertrages; Rechtsgültigkeit von Beschlüssen der Kirchenvorstände und Vertretungen der Gemeindeverbände; Erfordernis der kirchenaufsichtlichen Genehmigung zur Willenserklärung gerichtet auf den Abschluss eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1143
- NZA 1993, 1134
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 16.11.1987 - 17 U 72/87
Auszug aus ArbG Bochum, 13.05.1993 - 3 Ca 2629/92
Diese Rechtslage, eine schwebende Unwirksamkeit sowie die Beachtlichkeit des Formerfordernisses der kirchenaufsichtlichen Genehmigung wird auch ansonsten in der Rechtsprechung angenommen (OLG Hamm Urteil vom 16.11.1987 in MDR 1988 Seite 860 sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluß vom 05.10.1989 NJW Rechtsprechungsreport 1990 Seite 476).
- LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge, Kündigung eines …
Hieraus wird in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend gefolgert, dass auf der Grundlage des § 21 Abs. 2 VermVerwG die Kirchen in Nordrhein-Westfalen rechtlich in der Lage sind, wirksame Genehmigungsvorbehalte festzulegen, die mit Außenwirkung versehen sind und vor kirchenaufsichtlicher Genehmigung die angesprochenen, genehmigungsbedürftigen Verträge schwebend unwirksam machen (vgl. hierzu etwa: OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1987 -17 U 72/87 - MDR 1988, 860; ArbG Bochum, Urteil vom 13.05.1993 - 3 Ca 2629/92 - NJW-RR 1993, 1143). - LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/01
Streitigkeit über das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses; Beschäftigung …
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