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| ArbG Reutlingen, 04.11.1992 - 3 Ca 329/92 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 04.11.1992 - 3 Ca 329/92
- LAG Baden-Württemberg, 01.09.1993 - 2 Sa 115/92
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 182/94
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 01.09.1993 - 2 Sa 115/92
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung; Mündliche …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 04.11.1992 - 3 Ca 329/92 - abgeändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen.das am 04.11.1992 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts ... - 3 Ca 329/92 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts ... vom 04.11.1992 3 Ca 329/92 - wird, soweit die Klage abgewiesen worden ist, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 614, 88 DM brutto zuzüglich 12, 75 % Zinsen hieraus seit dem 27.06.1992 zu bezahlen.
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 182/94
Klagefrist bei mündlicher und anschließender schriftlicher Kündigung am
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. September 1993 - 2 Sa 115/92 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 4. November 1992 - 3 Ca 329/92 - abgeändert und insoweit die Klage abgewiesen hat.
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