Rechtsprechung
| ArbG Köln, 20.08.2008 - 3 Ca 4640/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Fixierung einer Kappungsgrenze für die Bestimmung der absoluten Höhe eines Betriebsrentenanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 20.08.2008 - 3 Ca 4640/07
- LAG Köln, 06.05.2009 - 9 Sa 1/09
- BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
- BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11
Nichtannahmebeschluss: Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 …
gegen a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 2009 - 9 Sa 1/09 -, c) das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20. August 2008 - 3 Ca 4640/07 - . - LAG Köln, 06.05.2009 - 9 Sa 1/09
Betriebsrentenanwartschaft - ratierliche Kürzung - Gleichbehandlung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.08.2008 - 3 Ca 4640/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 20. August 2008 - 3 Ca 4640/07 - .
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