Rechtsprechung
| ArbG Stralsund, 17.04.2019 - 3 Ca 75/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 17.04.2019 - 3 Ca 75/18
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 Sa 108/19
- BAG, 30.06.2020 - 10 AZN 441/20
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 Sa 108/19
Abberufung eines Datenschutzbeauftragten - mangelnde Zuverlässigkeit
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 17.04.2019 - 3 Ca 75/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Rn. 33 das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 17.04.2019, Aktenzeichen 3 Ca 75/18, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2021 - 5 Sa 113/21
Betriebsbedingte Kündigung - Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Verwirkung
Rn. 12 Sämtliche Widerrufe, auch diejenigen der Beklagten, griff der Kläger in einem gegen die Universitätsmedizin A-Stadt eingeleiteten Arbeitsrechtsstreit an (Arbeitsgericht Stralsund, Aktenzeichen 3 Ca 75/18, nachfolgend: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Aktenzeichen 5 Sa 108/19 ).Rn. 15 Mit Urteil vom 17.04.2019 stellte das Arbeitsgericht Stralsund in dem oben genannten Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 3 Ca 75/18 fest, dass die Widerrufe der Bestellung des Klägers zum Datenschutzbeauftragten der Universitätsmedizin A-Stadt und zum Konzerndatenschutzbeauftragten der Universitätsmedizin A-Stadt vom 19./20.02.2018 und 27.02.2018 sowie 27.08.2018 unwirksam sind.
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