Rechtsprechung
| ArbG Osnabrück, 14.02.2007 - 3 Ca 888/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 14.02.2007 - 3 Ca 888/06
- LAG Niedersachsen, 02.07.2007 - 16 Ta 107/07
- BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07
Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation
Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten werden der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Juli 2007 - 16 Ta 107/07 - sowie der Beschluss des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 14. Februar 2007 - 3 Ca 888/06 - aufgehoben.Die Parteien streiten darüber, ob das vor dem Arbeitsgericht Osnabrück geführte Verfahren - 3 Ca 888/06 - nach § 97 Abs. 5 ArbGG iVm. § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG bis zur Erledigung eines Beschlussverfahrens zur Feststellung der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (im Folgenden: CGZP) auszusetzen ist bzw. ausgesetzt werden kann.
- ArbG Limburg, 19.11.2008 - 1 Ca 541/08
Verfahrensaussetzung - Tariffähigkeit der CGZP
Inzwischen haben verschiedene Arbeitsgerichte wegen verschiedener Regelungen in den Tarifverträgen, die die CGZP abgeschlossen hat, Rechtsstreite gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG ausgesetzt (vgl. nur ArbG Berlin v. 16.01.2007, 81 Ca 27913/05; ArbG Osnabrück, 14.02.2007 - 3 Ca 888/06 (vom BAG nur wegen der fehlenden Entscheidungserheblichkeit aufgehoben); ArbG Osnabrück, 15.01.2007 - 3 Ca 535/06; ArbG Offenbach, 23.05.2008 - 4 Ca 102/08, bestätigt von HessLAG 07.07.2008 - 4 Ta 260/08 - alle zitiert in Juris).
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