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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.12.2016 - 3 D 124/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,61322
OVG Sachsen, 07.12.2016 - 3 D 124/16 (https://dejure.org/2016,61322)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.12.2016 - 3 D 124/16 (https://dejure.org/2016,61322)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 3 D 124/16 (https://dejure.org/2016,61322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 166 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 114 Abs. 1
    Gegenvorstellung, Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung im Wege der Gegenvorstellung als Ausnahme; Befugnis des Gerichts zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung im Wege der Gegenvorstellung als Ausnahme; Befugnis des Gerichts zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung

Verfahrensgang

  • VG Leipzig - 1 K 1001/15
  • OVG Sachsen, 07.12.2016 - 3 D 124/16
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2016 - 3 D 124/16
    Rn. 3 Ausnahmsweise kommt die Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung im Wege der Gegenvorstellung jedoch in Betracht, wenn das Gericht nach den maßgebenden gesetzlichen Regelungen zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und die Gegenvorstellung ihm Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 [201]).
  • BVerwG, 27.05.2016 - 3 B 25.16

    Gegenvorstellung; Unstatthaftigkeit; ungeschriebener außerordentlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2016 - 3 D 124/16
    Rn. 2 Seit Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist die gesetzlich nicht vorgesehene Gegenvorstellung als unzulässig anzusehen, wenn das Gericht nach einer gesetzlichen Regelung zur Abänderung seiner angegriffenen Entscheidung nicht befugt ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 3 B 25/16 -, juris Rn. 2, Beschl. v. 11. März 2016 - 5 B 14/16 -, Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2016 - 15 E 222/16

    Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich des Hinweises auf die …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2016 - 3 D 124/16
    Dies kann ausnahmsweise der Fall sein bei formell rechtskräftigen Beschlüssen über die Versagung der Prozesskostenhilfe, weil Anträge auf Prozesskostenhilfe wiederholt gestellt werden können und eine Gegenvorstellung wie ein neuer Antrag Anlass gegeben kann, eine zunächst versagte Prozesskostenhilfe zu bewilligen (…BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 2011 - 6 KSt 1/11, 6 KSt 1/11 (6 C 2/10) -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 31. August 2016 - 15 E 222/16 -, juris Rn. 4).
  • BSG, 24.07.2006 - B 1 KR 6/06 BH

    Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2016 - 3 D 124/16
    Jedoch kann eine unanfechtbare Entscheidung auf eine Gegenvorstellung hin allenfalls dann geändert werden, wenn diese Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält, also wenn sie auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (…BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 2011 a. a. O. Rn. 5; BSG, Beschl. v. 24. Juli 2006 - B 1 KR 6/06 BH -, juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - 11 RS 1.18

    Anhörungsrüge; Hinweispflicht auf die aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO folgenden …

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es wegen der gesetzlich bestimmten Festgebühr für das Anhörungsrügeverfahren (Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) und der Kostenfreiheit des Gegenvorstellungsverfahrens (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 3 D 124/16 -, Rz. 9, juris) nicht.
  • OVG Sachsen, 28.04.2025 - 6 B 212/24

    Anhörungsrüge gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; …

    Rn. 5 a) Zwar ist seit Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO bzw. § 69a GKG die gesetzlich nicht vorgesehene Gegenvorstellung grundsätzlich als unzulässig anzusehen, wenn das Gericht nach einer gesetzlichen Regelung zur Abänderung seiner angegriffenen Entscheidung nicht befugt ist (…BVerwG, Beschl. v. 11. April 2017 − 6 C 28.16 − juris Rn. 2, v. 27. Mai 2016 - 3 B 25.16 -, juris Rn. 2, v. 11. März 2016 - 5 B 14.16 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2016 - 3 D 124/16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 13.04.2017 - 3 A 163/17

    Anhörungsrüge, Entscheidungserheblichkeit; Verschulden

    Rn. 8 Die Gegenvorstellung ist seit Einführung der Anhörungsrüge unzulässig, da das Gericht außerhalb des § 152a VwGO nach den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen nicht zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und im Übrigen keine Anhaltspunkte für eine Abänderung wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit bestehen (vgl. hierzu näher SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2016 - 3 D 124/16 -, zur Veröfftl. bei juris vorgesehen, Rn. 3 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.07.2017 - 3 E 42/16

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, …

    Ist das Gericht nach einer gesetzlichen Regelung zur Abänderung seiner angegriffenen Entscheidung nicht befugt, ist sie unzulässig (BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 3 B 25/16 -, juris Rn. 2, Beschl. v. 11. März 2016 - 5 B 14/16 -, Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2016 - 3 D 124/16 -, juris Rn. 2 f.).
  • OVG Sachsen, 04.09.2024 - 6 E 19/23

    Gegenvorstellung; Zulässigkeit; Aufhebung der Kostenentscheidung

    Rn. 5 Zwar ist seit Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO bzw. § 69a GKG die gesetzlich nicht vorgesehene Gegenvorstellung grundsätzlich als unzulässig anzusehen, wenn das Gericht nach einer gesetzlichen Regelung zur Abänderung seiner angegriffenen Entscheidung nicht befugt ist (…BVerwG, 11. April 2017 − 6 C 28.16 − juris Rn. 2, v. v. 27. Mai 2016 - 3 B 25.16 -, juris Rn. 2, v. 11. März 2016 - 5 B 14.16 -, Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2016 - 3 D 124/16 -, juris Rn. 3).
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